Steuerstrategien fuer Kapitalanleger
kaufmännischem Einschlag erfordert und ein Büro unterhalten wird, begründet dies noch keinen Gewerbebetrieb. Nach BFH Urteil vom 20.12.2000 â X R 1/97 setzt eine gewerbliche Betätigung voraus, dass der Steuerpflichtige sich wie ein Händler verhält. Daraus folgt: Eine gewerbliche Tätigkeit ist nicht gegeben, solange sich die Transaktionen in jenem gewöhnlichen Umfang vollziehen, wie sie bei Privatleuten die Regel bilden.
Checkliste Gewerblichkeit
Merkmal Sachverhalt
Gewerbliche Tätigkeit
Private Vermögensverwaltung
Verhalten wie ein Händler
X
Handeln auf eigene Rechnung
X
Unterhaltung von Büros oder eines Geschäftssitzes
X
Aufnahme von Krediten
X
Geldanlage unter dem erkennbaren Ziel der Erlangung eines regelmäÃigen Leistungs- oder Güteraustausches
X
Fruchtziehung aus dem Vermögen liegt im Vordergrund
X
Anhang 2: Steueranträge in Verbindung mit Kapitalanlagen
Antragsart
Rechtsgrundlage
Antragstellung gegenüber
Ausstellung einer NV-Bescheinigung
§ 44a EStG
Finanzamt
Wahlveranlagung zum Abgeltungsteuersatz
§ 32d EStG
Finanzamt
Antrag auf tarifliche Einkommensteuer (Günstigerprüfung)
§ 32d EStG
Finanzamt
Antrag auf Einbezug der Kapitalerträge in die Steuerveranlagung (bei bestimmten Beteiligungen bzw. unternehmerischen Beteiligungen)
§ 32d EStG
Finanzamt
Bescheinigung über gezahlte Versicherungsprämien (bei VeräuÃerung von Lebensversicherungen)
§ 20 EStG
Versicherungsunternehmen
Freistellungsauftrag
§ 44a EStG
Bank, Bausparkasse, Investmentgesellschaft sonstiger Abzugsverpflichteter
Erteilung einer Steuerbescheinigung
§ 45a EStG
Bank, Bausparkasse, Investmentgesellschaft sonstiger Abzugsverpflichteter
Berücksichtigung tatsächlicher Anschaffungskosten
§ 43a EStG
Bank, Bausparkasse, Investmentgesellschaft sonstiger Abzugsverpflichteter
Verlustbescheinigung
§ 43a EStG
Bank, Bausparkasse, Investmentgesellschaft sonstiger Abzugsverpflichteter
Kirchensteuer-Abzug
§ 51a EStG
Bank, Bausparkasse, Investmentgesellschaft sonstiger Abzugsverpflichteter
Antrag auf Nicht-Erhebung der Abgeltungsteuer bei Mutter-Tochter Fällen (im Konzernverbund)
§ 43b EStG
Bank, Bausparkasse, Investmentgesellschaft sonstiger Abzugsverpflichteter
Steuerbescheinigung für die Kirchensteuer-Veranlagung
§ 51a EStG
Bank, Bausparkasse, Investmentgesellschaft sonstiger Abzugsverpflichteter
Impressum
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ISBN 978-3-7094-0102-6
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