Streitfaelle außergerichtlich loesen
Konflikte außergerichtlich bereinigen – die vermittelnde Methode
Die Schlichtung von Streitfällen und Konflikten wird zunehmend zu einer bekannten und bewährten Form der Konfliktbewältigung. Wir sehen das bei Bauvorhaben und Großprojekten im öffentlichen Bereich, bei denen die Öffentlichkeit heute ein bedeutendes Mitspracherecht hat bzw. ein solches Recht in Anspruch nimmt. Dann ist es oft der „Schlichter“ oder „Mediator“, der gemeinsam mit den streitenden Parteien nach einer Lösung sucht, welche möglichst alle Beteiligten als Gewinner, jedenfalls keinen als Verlierer ausweist. Auch bei Tarifkonflikten zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ist es schon lange fast eine Tradition, dass ein „Schlichter“ eingesetzt wird, wenn sich die Parteien „festgefahren“ haben.
Jetzt hat der deutsche Gesetzgeber mit dem ersten Mediationsgesetz das Thema der außergerichtlichen Streitbeilegung noch einmal deutlich in den Vordergrund gebracht. Es ist der politische Wille, streitenden Bürgern und Unternehmen vermehrt Möglichkeiten zu bieten, sich außergerichtlich zu einigen. Grundsätzlich hat der Staat kein Interesse, die Konflikte seiner Bürger beizulegen. Genauso wie sie durch die Vertragsfreiheit jegliche vertragliche Beziehungen eingehen können, können sie sich auch auf einer privaten Basis einigen. Das staatliche Gericht bietet lediglich das freiwilige Angebot der Streitschlichtung nach einem förmlichen staatlichen Verfahren.
Ein weiteres deutliches Motiv für eine außergerichtliche Streitbeilegung ist, dass die bekannten Verfahren in der Regel dazu führen, dass die Parteien sich in einer Form einigen, die es ihnen erlaubt, auch künftig weiter miteinander leben oder wirtschaften zu können. Die Methoden gehen oft tiefer auf die Hintergründe eines Konflikts ein und finden Lösungen, die nicht nur den oft vordergründigen Konflikt der Parteien lösen, sondern deren Interessen berücksichtigen und einen fairen Interessenausgleich als Ergebnis haben.
Weitere deutliche Vorteile der außergerichtlichen Streitbeilegung sind die Schnelligkeit bis zur Beilegung, die Selbstbestimmung des Verfahrens, die Vertraulichkeit, die Fachkompetenz der beteiligten Personen und oft auch die geringeren Kosten im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren.
Selbstverständlich können sich viele Parteien auch ohne Dritte einigen. Ist dies nicht (mehr) der Fall, gibt es verschiedene institutionelle Verfahren, die eine Streitbeilegung ermöglichen. Es gibt neben der Mediation die Streitschlichtung und auch das Schiedsgerichtsverfahren. Die Streitschlichtung ist in einigen Bundesländern bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten sogar obligatorisch, bevor ein staatliches Gericht angerufen werden kann. Auch ein Schiedsgutachten kann einen Streit über einen isolierten Streitfall lösen.
Dieser Ratgeber behandelt die Themen Mediation, Streitschlichtung, Schiedsgerichtsverfahren und Schiedsgutachten. Zunächst wird der Konflikt als solcher mit seinen verschiedenen Aspekten sowie den grundsätzlichen Methoden einer Streitbeilegung dargestellt. Im Anschluss werden die einzelnen staatlichen und privaten Verfahren einer außergerichtlichen Streitbeilegung beschrieben.
Peter Depré
Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator
1. Definition
„Es ist aber notwendig zu wissen“, schreibt schon Heraklit (ca. 540–480 v. Chr.), „dass der Krieg etwas Allgemeines und Recht Streit ist und dass alles sich im Streit vollzieht und auch so gehandhabt wird.“
Der Streit als Element der Verwirklichung von Recht erscheint nur im ersten Moment widersprüchlich. Soweit der Streit am Ende „Recht“ bzw. „Ge recht igkeit hervorbringt, ist er ein Symbol der Harmonie, der Gemeinsamkeit und der Chance, denn Recht kann nur dadurch entstehen, dass einem Konflikt zunächst eine Auseinandersetzung und sodann eine Befriedigung des Konflikts folgen. Nicht nur die alten Griechen, auch die Chinesen haben schon früh eine solch philosophische Betrachtungsweise entwickelt: Das chinesische Schriftzeichen für „Konflikt“ setzt sich zum Beispiel aus den Symbolen und Schriftzeichen für „Gefahr“ und „Chance“ zusammen.
Der Konflikt hat also viele Facetten. Er kann sowohl belastend als auch befreiend wirken. Er kann nützlich im Sinne von fruchtbar, aber auch zerstörerisch sein.
Da die Streitschlichtung der Lösung von Konflikten dient, setzt eine Streitschlichtung ein umfassendes Verständnis über die Entstehung, Deeskalation und
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