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Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013

Titel: Taschenbuch für den Ruhestaendler, Rentner und Soldaten 2013 Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walhalla-Fachredaktion
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eines Darlehensvertrags mehrheitlich von einer Erbengemeinschaft beschlossen werden kann (Urteil vom 29.07.2011, Az. 2 U 255/10).
    Und das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Kündigung eines Giro- und Sparkontovertrages durch Mehrheitsbeschluss für rechtens erklärt (Urteil vom 24.08.2011, Az.13 U 56/10) – immer vorausgesetzt, die Maßnahme ist wirtschaftlich sinnvoll.

23. Nichtehelichenerbrecht : In Altfällen bleibt es beim Alten
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der im Gesetz über die rechtliche Stellung der nicht ehelichen Kinder von 1969 festgeschriebene Ausschluss der vor dem 01.07.1949 geborenen nicht ehelichen Kinder vom Nachlass des Vaters für vor dem 29.05.2009 eingetretene Erbfälle weiterhin Bestand hat.
    Ein im Jahr 1940 nicht ehelich geborener Sohn hat im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche aus dem Erbfall nach seinem im Jahr 2006 verstorbenen Vater eingeklagt. Die Beklagte, eine eheliche Tochter des Erblassers, ist dessen durch Testament bestimmte Alleinerbin.
    Hintergrund: Bis zum 30.06.1970 galten ein nicht eheliches Kind und sein Vater nicht als verwandt. Daher gab es keine gesetzliche Erbfolge zwischen den beiden. Auch die gesetzliche Gleichstellung nicht ehelicher Kinder von 1998 hielt diesen Ausschluss zum Nachteil für vor dem 1. Juli 1949 geborene nicht eheliche Kinder aufrecht. In einer Entscheidung vom 28. Mai 2009 hatte allerdings der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass dieser Ausschluss wegen Diskriminierung der Betroffenen unzulässig ist. Aus diesem Grund hat der deutsche Gesetzgeber im April 2011 diese Stichtagsregelung – rückwirkend – für ab dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle aufgehoben.
    Aber: Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes verstößt die Aufrechterhaltung der alten Regelung für vor dem 29.05.2009 eingetretene Erbfälle nicht gegen das Grundgesetz. Die begrenzte Rückwirkung der gesetzlichen Neuregelung und die damit weiterhin bestehende Benachteiligung der vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt.
    Denn der deutsche Gesetzgeber hat mit der Neuregelung insbesondere an dem grundgesetzlich geschützten Vertrauen von Erblassern und deren bisherigen Erben in der bisherigen Gesetzeslage festgehalten. Erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass die alte Regelung gegen Art. 8 Abs. 1, 14 EMRK verstößt, war ein solches Vertrauen in einen Ausschluss nicht ehelicher Kinder eines männlichen Erblassers von dessen Erbe nicht mehr berechtigt.
    Hinzu kommt, dass sich selbst der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keine Verpflichtung des Gesetzgebers entnehmen lässt, die Rechtslage auch für die Zeit vor Verkündung der Entscheidung vom 28. Mai 2009 zu ändern (BGH, Urteil vom 26.10.2011, Az. IV ZR 150/10).

24. Mietkaution abwohnen: Das kann teuer werden
    Umziehen ist nicht billig. Deshalb kommen Mieter zum Ende eines Mietverhältnisses schnell auf die Idee, die seinerzeit gezahlte Kaution mit den letzten Mietzahlungen zu verrechnen. Das sollten sie aber besser nicht machen. Der Schuss kann nach hinten losgehen, wie eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin zeigt.
    Einem Mieter war gekündigt worden. Daraufhin stellte er seine Zahlungen ein und teilte dem Vermieter mit, dass er die Miete mit der Kaution verrechnen werde. Damit wollte sich der Vermieter nicht abfinden, er verklagte den Mieter auf Zahlung der ausstehenden Mieten. Das Amtsgericht gab dem Vermieter recht. Der Richter verurteilte den Mieter außerdem zur Übernahme der Prozesskosten, weil er schließlich den Prozess veranlasst habe. Das wiederum wollte der Mieter nicht auf sich sitzen lassen.
    Doch auch das Landgericht Berlin hatte kein Einsehen mit dem Mieter und bestätigte die Auffassung des Amtsgerichts. Aufgrund der einseitigen Mitteilung der Kautionsverrechnung musste der Vermieter davon ausgehen, dass er nur durch eine Klage an sein Geld komme.
    Das Gericht machte darüber hinaus deutlich, dass Mieter generell keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution haben, solange ein Mietverhältnis besteht, selbst wenn der Vertrag bereits gekündigt ist. Denn nach dem Ende des Mietverhältnisses darf der Vermieter zunächst prüfen, ob er noch Ansprüche gegen den Mieter hat, deretwegen er auf die Kaution zurückgreifen kann. Das Gericht hielt hierfür eine Abrechnungsfrist von sechs Monaten für angemessen

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