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Unser Baby, das erste Jahr - das erste Jahr

Unser Baby, das erste Jahr - das erste Jahr

Titel: Unser Baby, das erste Jahr - das erste Jahr Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Gräfe und Unzer <München>
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Nettolohn den Betrag von 13 €, so muss der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z.B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen bzw. geringfügig beschäftigte Frauen), haben Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von insgesamt höchstens 210 €. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle).
Wo es außerdem noch Geld gibt
Wohngeld
    Wenn Sie knapp bei Kasse sind und eine hohe Miete zahlen, können Sie eventuell Wohngeld beantragen. Das gilt auch für Eigentümer, wenn die Wohnkosten bestimmte Grenzen überschreiten. Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto höher ist das Wohngeld. Wenn Sie allerdings staatliche Transferleistungen beziehen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Hilfen zum Lebensunterhalt, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld, da Ihre angemessenen Wohnkosten bereits als berücksichtigt gelten. Zuständig für Ihren Antrag ist die Wohngeldbehörde. Bewilligt wird es in der Regel für 12 Monate, in bestimmten Fällen aber auch kürzer.
Steuervorteile
    Das steuerfreie Existenzminimum wurde in den letzten Jahren stückweise erhöht. Es beträgt derzeit 8004 € pro Jahr und pro Person. Bei Familien mit einem Alleinverdiener wirkt sich dieser Freibetrag doppelt aus, da der Alleinverdiener den Freibetrag des Ehepartners zusätzlich nutzen kann.
    ● Berufstätige Eltern können einen Kinderfreibetrag von derzeit 4368 € pro Kind und Jahr geltend machen: Er wird durch den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte automatisch berücksichtigt. Wenn Sie den Kinderfreibetrag wählen, verzichten Sie automatisch auf die Auszahlung von Kindergeld. Vor allem bei höheren Einkommen ist dies in der Regel günstiger.
    Den Kinderfreibetrag machen Sie geltend, indem Sie mit der Steuererklärung die Anlage Kind abgeben. Sollten Sie zuvor das Kindergeld bezogen haben, so prüft das Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung, ob die Ausnutzung des Kinderfreibetrags oder die Kindergeldzahlungen günstiger für Sie sind. Ist es der Kinderfreibetrag, so müssen Sie das bezogene Kindergeld zurückerstatten.
    ● Zum 01.01.2004 ist der Haushaltsfreibetrag weggefallen. Gleichzeitig wurde ein Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende eingeführt. Er beläuft sich auf 1.308 € jährlich und wird beim Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse II berücksichtigt.
    ● Der Erziehungsfreibetrag, der den früheren Betreuungsfreibetrag ablöst, beläuft sich seit dem Jahr 2010 auf 1.320 € pro Jahr und Kind (bei Zusammenveranlagung 2.640 €). Er gilt für alle voll- und minderjährigen Kinder. Damit soll der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes abgedeckt werden. Darüber hinaus kann Ihnen zusätzlich ein erwerbsbedingter Betreuungsfreibetrag zustehen, um Kinderbetreuungskosten auszugleichen. Alleinerziehende und Eheleute mit Kindern unter 14 Jahren oder mit behinderten Kindern können über den Familienleistungsausgleich hinaus Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen, wenn diese Kosten wegen der Erwerbstätigkeit des Alleinerziehenden oder beider Elternteile entstanden sind und den Betreuungsfreibetrag übersteigen.
    ● Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Bei Minijobs können bis zu 510 € abgesetzt werden.
So nützen Ihnen Versicherungen
    Mit der wachsenden Verantwortung für ein Kind macht man sich mehr Gedanken über die Zukunft. Lassen Sie sich von Ihrer Bank, Ihrem Steuerberater oder auch der Verbraucherzentrale beraten. Hier nur einige Hinweise.
    ● Eine Risiko-Lebensversicherung ist dann empfehlenswert, wenn es Ihnen in erster Linie darum geht, Ihr Kind für den Fall zu versorgen, dass Ihnen etwas zustößt. Sie hat niedrige Beiträge, zahlt aber auch »nur« im Versicherungsfall.
    ● Bei der Kapital-Lebensversicherung bekommen Sie auch ohne Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Nachteil: Nur die bis zum 31.12.2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen sind steuerfrei. Die seit dem Jahr 2005 neu abgeschlossenen Versicherungen werden, nach Abzug der eingezahlten Beiträge, zum Auszahlungszeitpunkt voll besteuert. Nur wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers

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