Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen
getrennt werden. Ist Geld erst einmal in eine Stiftung eingebracht, dient es nur noch dem Stiftungszweck, nicht der Stifterin für deren persönliche Belange. Um die steuerlichen Anerkennungen der Stiftung und künftiger Spenden kümmert sich ihre steuerliche Beraterin.
Nachhaltiges Vermögenserhaltungskonzept für Irinas Stiftung
Im Herbst 2010 erschien eine interessante Studie unter institutionellen Anlegern, darunter viele Stiftungen. Gefragt nach den wichtigsten Kriterien der Vermögensanlage gaben sie mit 92 Prozent
die Sicherheit bei der Kapitalanlage an. Danach folgen gleich Liquidität und Rendite. Weniger wichtig war ihnen, dass sie direkt Einfluss auf die Geldanlage nehmen. RegelmäÃige Ausschüttungen und ein konsequentes Risikomanagement sind deshalb die wichtigsten Anforderungen für die Anlage des liquiden Stiftungsvermögens.
Ziel ist einerseits Bestandssicherung und andererseits, dass die gewählten Anlagearten auch ausreichend Ertrag zur Erreichung des Stiftungszwecks bringen müssen. Deshalb muss ich die Anlagepolitik immer wieder an Veränderungen der Kapitalmärkte anpassen. »Buy and hold« ist nicht nur bei privaten, sondern auch bei institutionellen Anlegern, wozu Stiftungen zählen, out. Oft werde ich gefragt, ob Aktien in eine Stiftung gehören. Und wie es sich mit Umschichtungen verhält. Das ist ganz einfach: Beides ist möglich. Denn der Bestandserhaltungsgrundsatz spricht nicht gegen Umschichtungen, solange sie nicht zu dauerhaften und irreparablen Wertverlusten führen. Deshalb analysiere ich regelmäÃig nicht nur die Performance-, sondern vor allem die Risikostruktur. Chancenreichere Anlagen eignen sich demnach auch für Stiftungen. Doch ist die Grenze zwischen Anlagen, die noch zulässig oder schon spekulativ sind, je nach Aufsichtsbehörde, umstritten. Einige reagieren schon skeptisch auf jede Aktienbeimischung, andere lassen sogar geschlossene Beteiligungen zu.
Ende 2010 ist das Depot der Stiftung auf 1,2 Mio. Euro angewachsen â der gröÃte Teil davon sind Bankschuldverschreibungen, Bundesanleihen und Pfandbriefe mit Verzinsungen zwischen vier und fünf Prozent. Diese »Schätze« werden nun nach und nach endfällig. Doch weil aktuell das Zinsniveau deutlich geringer ist als zu dem Zeitpunkt, als die Wertpapiere gekauft wurden, bedeutet das zwangsläufig eine Reduzierung der Erträge. In der Konsequenz werden auch die Stiftungsprojekte mit weniger Geld auskommen müssen, denn der Versuchung, für einen höheren Ertrag mehr Risiken einzugehen, darf eine Stiftung nicht erliegen: »Sicherheit steht vor allem!«
Wie man Stifterin wird
Am Anfang einer jeden Stiftung steht der Entschluss der künftigen Stifterin, eine Stiftung zu gründen. Sie durchläuft verschiedene Etappen der Gründungsphase, an deren Ende die Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde steht.
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Motivation: Herzblut und Nachhaltigkeit
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Frauen haben meist philanthropische Beweggründe, stellen also Geld für ihre Stiftung aus altruistischen Gründen zur Verfügung, oft im Bereich der Kinder- und Jugend- oder sonstigen Familienhilfe.
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Geld: Kapital und Spenden
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Jede Stiftung ist mit einem sogenannten Grundstockvermögen von mindestens 50.000 Euro ausgestattet. Dieses Grundstockvermögen gehört der Stiftung, es darf auch von der Stifterin selbst nicht mehr angetastet werden. Das Kapital muss langfristig erhalten bleiben und darf auch für den Stiftungszweck nicht ausgegeben werden. Das setzt eine kompetente und wiederum nachhaltige Finanzstrategie voraus. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen, zum Beispiel Zinsen und Fondsausschüttungen, dürfen (und müssen) für den Stiftungszweck verbraucht werden. Aber man sollte sich darüber im Klaren sein, dass bei einem Kapital in einer Festgeldanlage mit zwei Prozent Verzinsung nur 1.000 Euro pro Jahr herauskommen. Damit kann nicht viel bewirkt werden. Die Stiftung ist auf Spenden angewiesen. Konsequenz: Je niedriger das Grundstockvermögen ist, umso mehr muss sich die Stifterin um das Spendenaufkommen oder neudeutsch das Fundraising kümmern.
Stiftungssatzung: Think big
Die Stiftungsgründung basiert auf der Stiftungsurkunde und der Stiftungssatzung. Die Urkunde ist der Gründungsakt, die Satzung das Herzstück einer jeden Stiftung. Sie enthält zum Beispiel die
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