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Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Titel: Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Constanze Hintze
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uns in der Beratung beschäftigt.

    Wir machen eine Bestandsaufnahme. Neben den 250.000 Euro aus der Lebensversicherung hat Peter noch Sparkonten, Festgelder und einen Rentenfonds – zusammen noch einmal 80.000 Euro. Die beiden wohnen in der eigenen schuldenfreien Eigentumswohnung, die Peter allein gehört. Das Vermögen der beiden ist ungleich verteilt; mit ihren eigenen Reserven kann Monika keine großen Sprünge machen.
    Monikas Rente beträgt nur 700 Euro. Sie hatte mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit über das sogenannte Blockmodell vereinbart. Das bedeutet: zwei Jahre Vollzeit und zwei Jahre Freistellungsphase, in der sie zuhause bleiben kann. Nun bekommt sie ihre vorgezogene, aber gekürzte Altersrente, denn sie gehört noch zu der Generation von Frauen, die ein besonderes Modell in Anspruch nehmen kann.
    Keine Sonderregelungen für Frauen mehr
    Die Altersrente für Frauen ist ein Auslaufmodell. Diese Rente erhalten nur noch vor 1952 geborene Frauen auf Antrag, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren erfüllen. Und: Sie müssen nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben. In diesem Fall bleibt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente bei 65 Jahren (anstatt 67). Wer früher in Rente gehen möchte, muss Rentenabschläge in Kauf nehmen.
    (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
    Peter ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung, der VBL-Rente (Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) und einer Betriebsrente gut abgesichert. Er kann über 2.400 Euro verfügen. Wir rechnen aus, dass beide zusammen jeden Monat 4.500 Euro haben möchten. Es ergeben sich diese zwei Aufgaben:
■ 1.200 Euro müssen als zusätzliche Liquidität auf das Konto gehen.
■ Monika muss für den Fall abgesichert sein, dass Peter vor ihr stirbt.
    Mit einer Rentenversicherung wird sofort die Rente aufgestockt
    Das Angebot des Versicherungsvertreters ist auf den ersten Blick verlockend und entspricht dem Standard: 250.000 Euro werden für Peter in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt und mit einer Witwenrente in Höhe von 60 Prozent erweitert. Das gängige Argument: Aufgrund der statistisch betrachtet kürzeren Lebenserwartung der Männer ist zu Beginn die ausbezahlte Rente höher. Rechnerisch stimmt das, doch der Vorschlag ist zu stark auf eine einzige Anlage konzentriert und zudem wenig flexibel. Mir sagt das Konzept nicht zu.
    Ich empfehle stattdessen, in zwei eigenständige Rentenverträge zu investieren: 75.000 Euro für Peter und 75.000 Euro für Monika. Die verbleibenden 100.000 Euro werden in Wertpapieren angelegt.
    Bei beiden Verträgen baue ich statt wechselseitiger Hinterbliebenenrenten eine Rentengarantiezeit von 20 Jahren ein. Sie begünstigen sich gegenseitig und so bekommt der länger lebende Partner eine Rentenzahlung, wenn der andere innerhalb der Rentengarantiezeit stirbt.

    Was bedeutet die Rentengarantiezeit, auch Renten-Mindestlaufzeit genannt?
    Die Rentengarantiezeit gilt nur für den Hinterbliebenen, denn die eigene Rente des Versicherungsnehmers wird immer lebenslang bezahlt. Stirbt dieser, bekommt der Begünstigte dessen Rente bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausbezahlt. Beispiel: Vereinbart wurde eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren. Stirbt der Versicherungsnehmer nach acht Jahren, bekommt der Erbe noch zwei Jahre lang eine Rentenzahlung. Nach Ablauf dieses Zeitraums, der mit der ersten Rentenzahlung beginnt, fällt der Rest des möglicherweise noch vorhandenen Kapitals in den Topf der Versichertengemeinschaft. Je kürzer die Rentengarantiezeit, desto höher ist die Rente. Wer also Hinterbliebene absichern möchte, wählt die längstmögliche Rentengarantiezeit, je nach Versicherer zwischen 20 und 23 Jahren.
    Tipp: Achten Sie auf die unterschiedlichen Angebote. Bei einigen Modellen kann innerhalb der Rentengarantiezeit auch zu Lebzeiten Kapital entnommen werden, maximal bis zur Höhe des Kapitals abzüglich der bereits ausbezahlten Renten – man muss also nicht komplett auf die Verfügungsmöglichkeit verzichten.
    Die Trennung auf zwei Verträge hat einen weiteren Effekt: Sollte es wider Erwarten zwischen den beiden kriseln, kann jeder sein Geld selbstständig in die Hand nehmen. Man glaubt es kaum, aber es ist Tatsache: Die Zahl der

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