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Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen

Titel: Vermoegensplanung und Altersvorsorge fuer Frauen Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Constanze Hintze
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damit alle Beteiligten in der Familie wissen, woran sie sind. Insbesondere Monika hätte die Sicherheit, dass sie in der Wohnung, in der sie nun schon so lange gemeinsam leben, auch bleiben wird. Die beiden entschließen sich zu einem Berliner Testament, das sie bei einem Notar aufsetzen. Dort werden sie auch in allen Rechtsfragen beraten. Dem Berliner Testament, das den überlebenden Ehepartner auf beste Weise absichert, wird oft nachgesagt, dass es steuerlich unvernünftig sei. Das trifft bei den beiden aber nicht zu – die steuerlichen Freibeträge sind hoch und es geht den beiden vor allem um eines: um die Absicherung.
    Der Klassiker für Ehepaare: Das Berliner Testament
    Ein Berliner Testament können nur Ehepaare und seit neuester Zeit auch eingetragene Lebenspartnerschaften vereinbaren. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Schlusserbe nach dem Letztversterbenden sind in aller Regel die erbberechtigten Kinder. Andere Begünstigte, wie zum Beispiel Nichten und
Neffen, können genauso gut eingesetzt werden. Das Berliner Testament kann zu Lebzeiten nur gemeinschaftlich geändert werden – nach dem Tod eines Partners ist der andere an das Testament gebunden. Mit dieser Testamentsvariante werden die Kinder als Schlusserben zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen. Ihr Pflichtteil ist davon aber unberührt. Damit sie ihn nach dem Tod des ersten Elternteils nicht geltend machen und damit den Nachlass schmälern, können im Testament »Strafklauseln« aufgenommen werden. Sie sollen solche Forderungen unattraktiv machen. Üblich ist: Wer beim Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil fordert, bekommt diesen auch nur nach dem Tode des Letztversterbenden. Damit wird für den Schlusserben der Erbteil geschmälert. Bei großen Vermögen ist das Berliner Testament keine gute Lösung, wenn es um die Steuerfrage geht. Wie in allen Rechtsfragen gilt: Lassen Sie sich von einer Fachanwältin oder einem -anwalt beraten.
    Die Nachlassplanung der beiden steht nun fest: Peter erbt Monikas Nachlass, Monika den von Peter und die Schlusserbeneinsetzung der Töchter stellt sicher, dass Peters Immobilie in der Familie bleibt.

Nach wie vor die Sache der Frauen: Pflege
    Um wen geht es?
Alle Frauen – in jedem Alter
Themenschwerpunkt
Private Pflegevorsorge
Zusatzinfos
Gesetzliche Pflegeversicherung
Elternunterhalt
    Â 
    Alexa besucht zweimal in der Woche ihre Mutter. Die 90-Jährige lebt seit acht Jahren in einem Pflegeheim – mit Pflegestufe 3 braucht sie eine professionelle 24-Stunden-Betreuung. Das Vermögen der alten Dame ist bald aufgebraucht.
    Sebastians Mutter hat erst Pflegestufe 1 und lebt in einem Altenwohnheim mit Pflegeabteilung. Sebastian macht sich Sorgen um sein Erspartes.
    Lilo ist Berufsschullehrerin und reduzierte kürzlich ihre Stundenanzahl, weil sie ihre Tante pflegt. Sie hat sie zu sich in das kleine Reihenhaus im Münchner Norden geholt.
    Eva ist Single und weiß, dass sie im Ernstfall keine Pflege von nahen Angehörigen erwarten kann.
    Nein, das sind keine konstruierten Fälle – es sind wahre Begebenheiten aus meiner Beratungspraxis. Das Pflegedrama hat viele Dimensionen und einen Nenner: unermessliche Kosten. Der Pflegebedürftige zehrt, wenn die eigenen Renten nicht ausreichen, seine über Jahrzehnte gebildeten Ersparnisse auf und auf diese Weise wird das Vermögen für nachfolgende Generationen vernichtet. Die wenigsten potenziellen Erben können deshalb verlässlich mit einem Nachlass rechnen. Auch wenn Sie Vermögen zu Lebzeiten an Ihre Kinder verschenken, haben Sie keine Garantie, dass diese es behalten dürfen. Denn wenn die Einkommen und Ersparnisse des Pflegebedürftigen nicht ausreichen,
springen die Sozialämter ein, die konsequent versuchen, sich das Geld von den Kindern zurückzuholen. Und dabei wird auch vor zurückliegenden Schenkungen nicht haltgemacht. Für Aufsehen sorgte im Herbst 2010 die richterliche Entscheidung, wonach ein Sohn zur Kasse gebeten wurde, der seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr zur Mutter hatte.
    Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1601 BGB) ist die familiäre Solidarität unmissverständlich klargestellt: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Im Zentrum des Dramas stehen die heute 30- bis 50-Jährigen: Sie müssen für ihr eigenes Alter vorsorgen, haben selbst Kinder, die auf die finanzielle

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