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EIN FRIEDHOF FÜR E-MAILS
Etwa 30 Millionen Deutsche haben schon ein Profil in einer Online-Community angelegt. Aber wenn wir von virtuellem Leben sprechen, müssen wir konsequenterweise auch darüber nachdenken, was nach dem Tod mit den persönlichen Daten passiert. Immerhin sterben in Deutschland rein statistisch gesehen etwa 850.000 Menschen jährlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Verstorbenen auch Online-Informationen hinterlassen, steigt stetig mit zunehmendem Internetkonsum.
In vielen Fällen werden wichtige Dokumente wie Versicherungs- oder Kreditverträge nur noch elektronisch abgelegt. Es gibt also guten Grund, den digitalen Nachlass genauso akribisch zu behandeln wie herkömmliche Papierdokumente. Die Frage, wie ein Friedhof für E-Mails aussehen sollte, wird inzwischen sogar von professionellen Agenturen beantwortet, die gegen Bezahlung das elektronische Vermächtnis des Verstorbenen wahren.
Aus Sicht des Verbandes Bitkom sollten Internetnutzer sehr genau prüfen, wem sie ihre hochsensiblen Daten anvertrauen. Der Verband rät, den Umgang mit persönlichen Daten und Passwörtern schon zu Lebzeiten verbindlich zu regeln – am besten in einem Testament, einem Erbvertrag oder einer Verfügung. Diese Papiere sollten dann am sichersten in einem Umschlag beim Notar hinterlegt werden.
Laut Bitkom haben Erben legal Zugriff auf den Rechner und die Speichermedien des Toten. Sie dürfen also die dort gesicherten Informationen lesen. Und sie entscheiden auch darüber, was mit diesen Daten passiert, sofern der Verstorbene im Testament keine andere Regelung getroffen hat.
Außerdem, so der Verband, erhalten die Erben Zugang zu virtuellen Adressbüchern, gespeicherten E-Mails, Profilen und Bildern des Verstorbenen. Sie verfügen demnach sogar über die Rechte an Homepages, können auf Benutzerkonten des Verstorbenen zugreifen und dürfen bei Internetanbietern neue Passwörter anfordern. Als Legitimation dazu sind in der Regel Sterbeurkunde und Erbschein erforderlich.
Profile von Verstorbenen werden meist nicht sofort gelöscht. Oft können die Erben entscheiden, was damit passiert. Im Prinzip sollte sich der Betreiber einer Internet-Community nach den Wünschen der Hinterbliebenen richten. So kann der Anbieter das Profil unsichtbar schalten, sobald andere Nutzer auf den Tod des Mitglieds aufmerksam machen. Der Betreiber schickt dann eine E-Mail. Wenn nach einer bestimmten Zeit keine Antwort eingeht, wird das Profil gelöscht.
Es gibt aber auch Anbieter, die sich mit den Angehörigen in Verbindung setzen, sobald sie über den Tod eines Mitglieds informiert werden. Viele Betreiber erhalten diese Information direkt aus dem Netz. Dann kann es passieren, dass sich Bekannte, Freunde oder Geschäftspartner melden.
Manche Erben wünschen auch, dass in bestimmten Communities das Profil des Verstorbenen noch eine Zeit lang angezeigt wird. Freunde können dann noch Nachrichten im Gästebuch hinterlassen. Bitkom weist allerdings auf eine wichtige juristische Hürde hin: Wenn Freunde noch Bilder des Verstorbenen im Netz veröffentlichen wollen, benötigen sie bis zu zehn Jahre nach dessen Tod die Einwilligung der Erben.
Wie die einzelnen Anbieter genau mit den Daten von Verstorbenen umgehen, zeigt eine Umfrage von Spiegel Online . Bei GMX erhalten die Erbberechtigten gegen Vorlage des Erbscheins Zugriff auf das Postfach des Verstorbenen. Auch Web.de und Wer-kennt-wen gewähren den Erben Zugriff auf das Profil. StudiVZ, SchülerVZ und MeinVZ klären im Einzelfall mit den Angehörigen, ob das Profil eines Verstorbenen gesperrt wird oder ob sich Freunde und Bekannte auf diesem Weg noch verabschieden können. Yahoo Deutschland hingegen ist restriktiver. Dort wird ein Nutzer-Konto auf Wunsch der Angehörigen und nach Vorlage der Sterbeurkunde gelöscht, aber es wird kein Zugriff gewährt. Facebook lässt Profile von Verstorbenen für eine gewisse Zeit online. Auf Wunsch können die Angehörigen das Profil dann bestehen oder löschen lassen.
Spezialisierte Unternehmen bieten Nutzern auch so etwas wie eine letzte Nachricht an. Solche Botschaften werden zu Lebzeiten verfasst, an einem sicheren Ort gesammelt und dann nach dem Tod an Angehörige und Freunde weitergereicht – entweder per E-Mail oder ganz traditionell als physisch geschriebener Brief, der bis dahin in einem feuerfesten Tresor aufbewahrt wird.
BINDESTRICH-POST
Die Menschen haben ihm einen Strich
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