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Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten

Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten

Titel: Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Winfried Schwabe
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kann. So, und das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hat jetzt vor ein paar Tagen entschieden, dass das selbst dann gilt, wenn man in den Abendstunden einfach nur die komplette Fahrzeugbeleuchtung ausschaltet. Im konkreten Fall war ein junger Mann aus Göppingen mit seinem Fahrzeug auf eine allgemeine Verkehrskontrolle zugefahren, der er sich aber entziehen wollte. In seiner Not wendete er etwa fünfzig Meter vorher den Wagen und fuhr in die entgegengesetzte Richtung davon. Um nicht erkannt zu werden, schaltete er dann vorübergehend die komplette Beleuchtung am Wagen aus, da so auch die kleine Lampe am Nummernschild nicht leuchtete und die Buchstaben und Zahlen auf die Entfernung nicht lesbar waren.
    Er wurde natürlich trotzdem von der Polizei gestellt und bekam nun wegen dieses Verhaltens eine Verurteilung wegen »Kennzeichenmissbrauchs« verpasst. Begründung: Wer in den Abendstunden die Beleuchtung seines Wagens und damit auch seines Nummernschildes ausschaltet, macht das Kennzeichen unlesbar. Dieser Fall, so die Richter in Stuttgart, sei gleichzustellen mit dem Abmontieren oder kompletten Verdecken des Schildes. Wer dies tue, um die Lesbarkeit des Kennzeichens durch die Polizei zu vereiteln, mache sich strafbar nach dem Straßenverkehrsgesetz.
    Kleines Schmankerl zum Schluss: Der junge Mann war bei der Fahrt übrigens leicht alkoholisiert und fuhr – unerlaubt! – mit dem Wagen seines Vaters. Viel Spaß daheim.

Oberlandesgericht Stuttgart — Aktenzeichen: 2 Ss 344/11

Wer von hinten kommt, ist klar im Vorteil
Überraschende Verkehrsregeln aus Holland
    So, wir machen es kurz, dafür aber umso erstaunlicher: Wenn Sie im Urlaub nicht nach Mallorca, sondern lieber rüber nach Holland fahren und dort demnächst aus Versehen in einen Auffahrunfall verwickelt werden, denken Sie bitte an Folgendes: Während in Deutschland bekanntlich der sogenannte »Beweis des ersten Anscheins« dafür spricht, dass der Auffahrende die Schuld am Unfall trägt, ist das in Holland genau umgekehrt. Kein Witz.
    Zu spüren bekam dies kürzlich ein Autofahrer aus Geldern, einem Ort in der Nähe der holländischen Grenze, dem in Holland ein Einheimischer aufgefahren war.
    Als unser »Unfallopfer« anschließend vor Gericht zog, um seinen Schaden einzuklagen, kam Erstaunliches heraus: Zunächst erklärte sich das Amtsgericht in Geldern für zuständig, obwohl der Unfall in Holland stattgefunden hatte. Begründung: Da in Holland im Falle eines Verkehrsunfalls ein Direktanspruch gegen die jeweilige Kraftfahrzeugversicherung besteht, ist es nach europäischem Recht zulässig, am eigenen Wohnort, notfalls eben auch außerhalb Hollands, zu klagen. Unser Autofahrer aus Geldern durfte also in Deutschland gegen die niederländische Kraftfahrzeugversicherung klagen. Das Problem: Anwendbar war freilich dennoch niederländisches Recht. Und da nahm es das Amtsgericht in Geldern dann genau. Wörtlich heißt es: »Anders als in Deutschland existiert im Nachbarland keine allgemeine Regel, dass im Zweifel der Auffahrende die Schuld am Unfall trägt. Vielmehr muss diejenige Partei, die Schadensersatzansprüche geltend macht, das Fehlverhalten des anderen Unfallbeteiligten nachweisen. Dies ergibt sich aus Artikel 150 Wetboek van burgerlikje Rechtsverordering (Rv) de Nederlands .«
    Und da in unserem Fall der aufgefahrene Niederländer behauptete, der Mann aus Geldern habe zu abrupt gebremst, was dieser nicht widerlegen konnte, gab es keine eindeutigen Beweise für die eine oder andere Fassung. Konsequenz: Unser Mann aus Geldern blieb den Beweis für die Schuld des auffahrenden Niederländers schuldig – und die Klage wurde abgewiesen. Nach deutschem Recht freilich wäre das Ganze genau umgekehrt ausgegangen, der Auffahrende muss sich bei uns entlasten, gelingt dies nicht, trägt er die Schuld am Unfall.
    Wir merken uns also: Wer von hinten kommt, ist nach Artikel 150 Wetboek van burgerlikje Rechtsverordering (Rv) de Nederlands eindeutig im Vorteil. Jedenfalls in Holland. Ach ja: Auf Mallorca gelten übrigens die gleichen Regeln wie bei uns. Logisch.

Amtsgericht Geldern — Aktenzeichen: 4 C 356/10

Faustdicke Verwünschungen
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    Der Jurist an sich gilt zuweilen als nüchtern und lebensfremd. Häufiger Aufenthalt in Gesetzestexten und Gerichtsgebäuden vernebelt in der Tat so manchem die

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