Vorerst gescheitert – Wie Karl-Theodor zu Guttenberg seinen Fall und seine Zukunft sieht
wissenschaftliche Gemeinde, die sich von Ihrem Fall sehr getroffen fühlt, Ihnen nicht glaubt?
Ich äußere mich doch hier zum ersten Mal umfassend über die Hintergründe. Zudem haben mich auch aus der – zu Recht sehr aufgebrachten – wissenschaftlichen Gemeinde zahlreiche aufmunternde Zurufe erreicht. Zurufe, die meinen bis dahin gegebenen Erklärungen Glauben schenkten und die meine Entschuldigung annahmen. Aber: Die bisher wirkungsvollste Verurteilung wurde wissenschaftlich verpackt und von manchen leider für ein unabhängiges Urteil gehalten.
Sie spielen auf die Kommission »Selbstkontrolle in der Wissenschaft« der Universität Bayreuth an, die zu dem Schluss gekommen ist, Sie hätten »die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht«.
Ja. Und dazu muss man einige Dinge feststellen: Der erste Teil der Aussage ist grundsätzlich richtig, ebenso wie die daraus folgende Aberkennung des Doktortitels. Der zweite Teil, ich hätte vorsätzlich getäuscht, bringt höflich formuliert ein Ziel zum Ausdruck, das die Universität |26| von Anfang an verfolgt hat. Ich durfte dieses Urteil ja bereits der Presse entnehmen, bevor ich überhaupt eine Stellungnahme abgeben konnte. Die Universität war in dieser Sache leider nicht unabhängig, wie etwa die Staatsanwaltschaft, sondern immer Partei. Sie hat durch mich und meine Arbeit mindestens einen Ansehensverlust erlitten; das ist etwas, was ich nicht kleinrede, um Himmels Willen! Aber man muss deswegen nicht Regeln und den Schutz von Persönlichkeitsrechten über Bord werfen, wie das nicht ich, sondern hochrangige Professoren festgestellt haben. Offensichtlich ging es aber um den drohenden Verlust von Forschungsgeldern, was das Vorgehen rechtfertigen sollte. Zudem saß in der eigentlichen Kommission lediglich ein Jurist, der Rest waren unter anderem Naturwissenschaftler und ein Psychologe, hinzu kamen noch externe Berater. Das ist zumindest bemerkenswert, weil es ja um die Beurteilung einer juristischen Arbeit ging. Dieser Umstand hat bei vielen Akademikern zu Recht Stirnrunzeln ausgelöst. Die Beantwortung der Frage, ob jemand vorsätzlich oder nicht vorsätzlich handelt, ist etwas, was gewisse juristische Grundkenntnisse voraussetzt. Mal abgesehen davon, dass die Universität diese Bewertung eigentlich gar nicht hätte vornehmen dürfen, weil ihr nach der richtigen Aberkennung des Doktortitels die rechtliche Zuständigkeit fehlte. Dass die Arbeit der Kommission hoch kritikwürdig war, ist nichts, was ich erfinde. Das haben selbst Angehörige der Universität Bayreuth festgestellt.
Sie bestreiten die Legitimation der Kommission? Und wer waren die Professoren, auf die Sie sich berufen?
Das Ergebnis der Kommission ist jedenfalls keines, das in der akademischen Landschaft als allgemeingültig |27| dasteht; es gab zahlreiche Zuschriften und Leserbriefe, gerade von Akademikern, die gesagt haben, so kann man nicht begründen, so kann man nicht vorgehen. Selbst der ehemalige Vizepräsident der Universität Bayreuth, Professor Walter Schmitt-Glaeser, hat das Vorgehen seiner Alma Mater auf das Schärfste beanstandet. Ich habe überhaupt kein Problem damit, mich aufs Härteste kritisieren zu lassen für meine unsäglich schlechte wissenschaftliche Arbeit. Aber ich bin nicht bereit, mir von einer Kommission, die noch nicht einmal mehrheitlich mit Juristen besetzt gewesen ist, eine rechtlich relevante vorsätzliche Täuschung vorwerfen zu lassen.
Warum haben Sie dem Bericht dann nicht widersprochen?
Weil der öffentliche Druck viel zu hoch war. Nochmals: Eigentlich hätte es gar nicht mehr zu einer solchen Überprüfung kommen dürfen. Sowohl nach der Satzung der Universität als auch nach dem Gesetz war mit der Rücknahme des Doktortitels das Verfahren gegen mich abgeschlossen. Bemerkenswert war auch, dass das Urteil der Kommission von Anfang an feststand. Bevor sie mich gehört hat, hat mich die Universität über Durchstechereien an die Medien bereits wissen lassen, wie das Endergebnis ausfallen wird.
Sie haben ja auch erwogen, juristisch dagegen vorzugehen.
Nein, das war eine Falschmeldung. Ich wurde von Anwälten beraten, das ist normal, aber ich wäre nicht juristisch gegen die Universität vorgegangen. Das wäre öffentlich auch nicht zu bestehen gewesen.
Warum sind Sie nicht zur mündlichen Anhörung der Kommission gegangen, obwohl Sie das zunächst angekündigt hatten?
|28| Ich habe mein Recht zur
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