Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Hinterbliebenenrente zu riskieren. Ungefähr dürfen Sie 695 Euro verdienen (im Osten: 610 Euro), ohne dass die volle Witwenrente in Gefahr gerät. Der genaue Freibetrag für Witwen liegt genau beim 26,4fachen des aktuellen Rentenwertes (2008: Rentenwert West: 26,27 Euro, Rentenwert Ost: 23,09 Euro).
Wer mehr verdient, für den gilt: Eigenes Einkommen über den Freibetrag hinaus wird meist zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet (siehe Tabelle).
So viel Einkommen (Auswahl) wird auf Witwenrente angerechnet:
Einkommen
Abzug
Gehalt
40
Prozent
Vorruhestand
40
Prozent
Überbrückungsgeld vom Arbeitgeber
40
Prozent
Gewinn aus selbständiger Tätigkeit
39,8
Prozent
Geringfügige Beschäftigung
20
Prozent
Entgelt bei gleichzeitiger Altersrente
30,5
Prozent
Beamtenbezüge
27,5
Prozent
Krankengeld
Beitragsanteil
Arbeitslosengeld I
0
Prozent
Private Rentenversicherung
12,7
Prozent
Betriebsrente
20–31
Prozent
Quelle: DRV-Bund; Stand: 2008
Anrechnung anderer einnahmen
Nicht nur Arbeitseinkommen wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, sondern auch alle anderen Einkünfte wie Kapitalerträge, Miet- oder Pachteinnahmen, private Altersvorsorge-Ansprüche (außer Riester-Verträge). Somit wird die Witwenrente im Zweifel stark gekürzt.
Es kann sogar passieren, dass gar keine Hinterbliebenenrente gezahlt wird, wenn zu viel eigenes Einkommen und Vermögen (zum Beispiel durch Auszahlung einer Lebensversicherung bei Tod des Ehepartners) vorhanden ist. Gesetzlich besteht kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, sondern nur eine »Aussicht«.
Was lohnt an Vorsorge für die Enkel, wenn deren Eltern zu wenig Geld dafür haben?
Versicherer setzen für den Nachwuchs immer noch auf Ausbildungsversicherungen. Die haben jedoch bei Abschluss seit 2005 an Attraktivität eingebüßt, da die Auszahlung nicht mehr steuerfrei ist. Nun sind alle Erträge (ab 60 nur die Hälfte) zu versteuern. Damit wird die Police für viele Eltern unter 40 sinnlos, weil das Geld bei Auszahlung vor dem 60. Geburtstag der Mutter oder des Vaters voll versteuert werden müsste.
Doch da sind ja noch die Großeltern, die als Versicherungsnehmer einspringen können. Aber die Älteren verteuern den Schutz noch mehr: Wegen des höheren Alters und meist schlechterer Gesundheit zahlen Oma und Opa für den gleichen Schutz deutlich mehr als Mutter und Vater. Das schmälert den Ertrag für den Nachwuchs drastisch.
Enkel-Police
Neuerdings lockt die Assekuranz mit so genannten Enkel-Policen. Dabei sorgen die Großeltern für die Enkelkinder vor – für Ausbildung, gegen Berufsunfähigkeit und mitunter auch fürs Alter. Damit reagieren die Versicherer auf oft fehlende finanzielle Mittel der Eltern zur Kindervorsorge (siehe Checkliste).
Worauf Sie beim Abschluss Enkel-Police besonders achten sollten:
Bietet die Police wirklich umfassenden Schutz? Sind also sowohl Krankenzusatzleistungen, Unfallschutz und Pflegehilfe enthalten?
Kann ich die einzelnen Bausteine der Police frei zusammenstellen bzw. abwählen, wenn das Kind bereits einzelne Elemente besitzt?
Können die einzelnen Bausteine zum 18. Lebensjahr vom Kind selbst übernommen oder umgewandelt werden?
Fällt für die Übernahme der Pflegeversicherung bzw. die Umwandlung in eine BU-Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung an?
Beinhaltet die Police einen Todesfallschutz, das heißt Beitragsbefreiung bei gleichzeitiger Leistungsübernahme, falls der Versorger stirbt?
Neu dabei ist, dass die Enkel solche Policen irgendwann übernehmen und selber weiterführen können. Zum wichtigen Grundschutz mit Versicherungen zählen solche Policen jedoch nicht.
Sparpläne und Bundesschatzbriefe
Eltern oder Großeltern ab 50 tun dem Nachwuchs einen größeren Gefallen, wenn mittelfristig sicheres und gut verfügbares Kapital gebildet wird. Dazu eignen sich Sparpläne bei Banken und Fondsgesellschaften. Selbst mit Bundesschatzbriefen sind inzwischen Sparpläne ab 52 Euro pro Monat möglich (Rendite: 4,76 Prozent; Stand: Juli 2008). Das klappt sogar bei der kostengünstigen Bundesschuldenverwaltung (heißt inzwischen: Finanzagentur) per Online-Konto. Das Antragsformular zur Kontoeröffnung gibt es auch online ( www.deutsche-finanzagentur.de ).
Was tun, wenn ich zum Pflegefall werde und meine Kinder die Arbeit nicht schaffen?
Zunächst springt die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Die gesetzlich festgelegte Leistung reicht aber nur für etwa ein Drittel des Monats – quasi eine Teilkasko-Absicherung, Tendenz
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