Wanderungen durch die Mark Brandenburg
trennte.
Aber diese Szene im Vorzimmer war nur Vorspiel. Barfus, als er eben das Haus verlassen hatte, hörte sich von dem hinter ihm her eilenden Schöning angerufen, der ihn jetzt aufforderte, mit ihm auf die Seite zu treten. Barfus war dazu bereit; Schöning aber, statt bei Seite zu treten, stellte sich etwa hundert Schritte vor der Hauptwache auf und rief Barfus zu, er solle den Degen ziehen. Barfus durchschaute das Spiel, das offenbar darauf aus war, ihn angesichts von Zeugen zu einer Insubordination hinzureißen, und ließ bedächtig den Degen in der Scheide. Schöning aber wiederholte sein: »Zieht, Herr Generalleutnant!« und rief ihm endlich zu: »Der Teufel soll mich holen, wenn dieser Barfus das Herz hat, den Degen zu ziehen!« Dabei schlug er zu gleicher Zeit dem Barfus den Stock aus der Hand, auf den sich dieser in vorgebogener Stellung während des ganzen Zwiegesprächs gestützt hatte. Barfus bückte sich, um den Stock wieder aufzuheben, und stieß dann mit dem spanischen Rohre nach Schöning, was dieser durch einen Stoß gegen des Gegners Hals erwiderte. Das war zu viel. Barfus fluchte: »Ei Sakrement!« und zog seinen Degen. Schöning sah ihm lächelnd zu, und seine beiden Arme ineinander geschlagen, rief er jetzt: »Haha, Monsieur zieht seinen Degen zuerst!« und zog dann auch. Es sprangen aber andere Militär dazwischen und die Streitenden wurden getrennt. Arrest folgte.
Dieser Vorfall machte größeres Aufsehen als die ganze Belagerung von Bonn, die beiläufig am 2. Oktober mit Übergabe der Festung endete, und führte neun Monate lang zu einem halb juristischen, halb diplomatischen Kampf, in dem sich die gegenüberstehenden Parteien, die Schöningsche und die Barfussche, in unzähligen Briefen, Eingaben, Gutachten usw. befehdeten. Aber die Partei Barfus war stärker. Die einflußreichsten Leute des Hofes: Danckelmann, Spanheim, Otto von Schwerin, alle nahmen, entweder weil die Sache selbst oder aber der hochfahrende Charakter Schönings zugunsten Barfus' sprach, die Partei des letzteren, und am 17. Juni 1690 erschien endlich folgendes kurfürstliches Reskript, das den Feldmarschall-Leutnant von Schöning, ohne einem Rechtsspruch vorgreifen zu wollen, in ziemlich ungnädigen Worten aus dem brandenburgischen Dienst entließ: »Se. kurfürstliche Durchlaucht haben Sich unterthänigst referiren und in Dero Geheimen Rath vortragen lassen: was Dero würklich Geheimer Kriegsrat und General-Feldmarschall-Lieutenant, der von Schöningen, sub dato Weißen-See bei Berlin den 11. Juni gehorsamst supplicirt und gebeten. Wohin denn S. K. Durchlaucht Sich dahin nochmalen in Gnaden erklären: daß Sie nicht unterlassen werden, in den zwischen gemeldetem Feldmarschall-Lieutenant und dem General-Lieutenant von Barfus entstandenen Mißhelligkeiten gebührende Justiz administriren und solche rechtlich untersuchen, erörtern und decidiren zu lassen. Daß aber S. K. Durchlaucht Dero General-Lieutenant des von Barfusen Person zu Dero Diensten bei Ihrer Armee indessen zu employiren resolviret, dessen haben Se. kurfürstliche Durchlaucht sowohl wegen deren hohen Interesse und Diensten, als auch in Consideration seiner, des von Barfusen, bisher observirten unterthänigsten Conduite und sonsten bewegende Ursachen gehabt und lassen es auch darbei nochmalen gnädigst bewenden, können Sich auch darunter von Niemanden Zeit noch Maaß setzen oder vorschreiben lassen. Sie wollen aber auch dem Feldmarschall von Schöning nicht wehren, sondern ihm vielmehr auch gnädigst erlauben, in einiger auswärtiger alliirter Potentaten Dienste, welche Deroselben und der guten Sache nicht zuwider sein, interimsweise zu treten, wenn er vorher dieselbe wird namhaft gemachet haben. – Indessen wiederholen Sr. kurfürstliche Durchlaucht Dero früher ergangene gnädigste Verordnung hiemit und befehlen dem General-Feldmarschall-Lieutenant von Schöning nochmalen gnädigst und ernstlichst: sich nicht allein dero hiesigen Residenzstädte zu enthalten, sondern auch aus bewegenden Ursachen, die so nahe daran gelegenen Örter zu meiden und sich daselbst nicht ferner aufhalten oder finden zu lassen.
Cölln a. d. Spree, den 17. Juni 1690.
Friedrich.
gegengez. Eberhardt von Danckelmann.«
Aus diesem Reskript (das wir dem nur als Manuskript existierenden Werke: »Geschichtliche Nachrichten über die Familie von Schöning« verdanken) geht unverkennbar hervor, daß, abgesehen von der schwebenden Frage: »wer hat Recht?« General Barfus in allem,
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