Wanderungen durch die Mark Brandenburg
sie das Kind ihrer Zeit und verabscheute nichts mehr als die Langeweile gelehrter Allüren, aber zu gleicher Zeit entbehrte sie doch keineswegs eines feineren ästhetischen Sinnes, und wenn ihr Gründlichkeit verhaßt war, so war es ihr Seichtheit und Oberflächlichkeit noch mehr. Oberflächlichsein war nur statthaft oder ein Vorzug, wenn es sich mit Witz und guter Laune paarte. Davon hatte der Rittmeister seinerzeit ein freundlich und bescheiden Teil gehabt. Aber das war längst aufgezehrt, und sie litt jetzt unter seiner Unbedeutendheit und Schwäche. Möglich nichtsdestoweniger, daß sich ihr Leben in jenem wohlbekannten Halbzustande von nicht glücklich- und nicht unglücklich-sein über den Rest der Tage hinweggeschleppt hätte, wenn nicht unmittelbar fast nach dem Tode des bis zuletzt einen gewissen Kontrolleinfluß ausübenden Prinzen, eine Verschlimmerung und bald danach eine Zeit völligen Niedergangs bei von Arnstedt eingetreten wäre. Wo früher nur das Gute gefehlt hatte, zeigte sich jetzt auch das positiv Schlechte, lautwerdende Vorwürfe verdarben es völlig, und eh' abermals ein Jahr um war, war aus dem lustigen Rat und liebenswürdigen Gesellschafter ein Trinker und Spieler geworden, ein nur noch Halbzurechnungsfähiger, über dessen traurigen Lebensausgang in einem folgenden Kapitel zu berichten bleibt.
Und das Unglück, wie das Sprichwort sagt, kommt nie allein. Auch hier nicht. Um dieselbe Zeit, wo die Sorgen um den Mann sich mehrten, mehrten sich auch die Sorgen um Gut und Habe, weil der, wie schon vorstehend erzählt wurde, fast vom Momente der Besitzergreifung an über Löwenberg und Hoppenrade schwebende Prozeß inzwischen nicht nur überhaupt angestrengt, sondern auch von Jahr zu Jahr immer energischer und bedrohlicher in Angriff genommen worden war. Die Bredows verlangten ihr ihnen wegtestiertes Erbe zurück.
An der gerichtlichen Entscheidung dieser Frage hing Leben und Sterben.
12. Kapitel
Die Krautentochter stirbt
Die Gefahr ging vorüber.
Der 1791 begonnene Prozeß wurde 1809 zugunsten der Krautentochter entschieden.
Aber so viel Grund zu Dank und Freude vorliegen mochte, durch diesen Entscheid vor einem Äußersten bewahrt geblieben zu sein, so wenig Grund lag doch überhaupt zu Dank und Freude vor. Es waren durchweg traurige Zeitläufe, Kriegsbeunruhigungen und Truppendurchzüge nahmen kein Ende, Gesindel aller Art fiel lästig, und Strolche, denen man ein Almosen oder ein Nachtquartier verweigerte, ließen die Scheunen und Kornmieten in Feuer aufgehen. Unglück über Unglück. Aber zu Kalamitäten wie diese, die damals allgemein waren, gesellten sich für unsere Krautentochter doch noch besondere: der Hausfrieden schwand immer mehr, und mit dem Ehemanne, dessen Wandel seit Jahr und Tag im Niedergange war, wurd' es schlimmer und schlimmer. Es zeigten sich Geistesstörungen, und neben einer äußerlichen erwies sich schließlich auch eine gesetzliche Scheidung als unerläßlich. In welchem Jahre diese stattfand, hab' ich nicht mit Bestimmtheit in Erfahrung bringen können, doch muß es annähernd um dieselbe Zeit gewesen sein, in der sich der Prozeß entschied. Wenigstens find' ich in einer Taufpaten-Aufzeichnung unterm 28.September 1809 das Folgende: »Frau Luise, 29 geschiedene von Arnstedt, geborene von Kraut«. Im Herbste genannten Jahres also war die Scheidung bereits ausgesprochen.
Dieses Fazit an sich konnte, wie die Dinge lagen, unmöglich als ein Unglück gelten, im Gegenteil. Aber was mit dem geschiedenen Ehemanne beginnen? Das gab eine neue schwere Sorge. Privatinstitute, wie sie jetzt existieren, existierten damals noch nicht, und ihn, den von Arnstedt, einer jener allgemeinen, in jener Zeit noch nach einem gewissen Schreckenssysteme verwalteten Irrenanstalten anzuvertrauen, widersprach durchaus dem feinen Sinn unserer Krautentochter und fast mehr noch ihrem gütigen Herzen. Endlich indessen einigte man sich dahin, ihn in einem Predigerhause, gegen hohe Zahlung, unterzubringen, und gab ihn auch bald danach nach einem in der Nähe von Fehrbellin gelegenen Dorfe hin in Pension. Dieses Dorf war Hakenberg, und in der Pfarrpension daselbst hat er noch an die vierzig Jahre gelebt. Im Hakenberger Kirchenbuche findet sich folgende Stelle: »Herr Karl Heinrich von Arnstedt, Rittmeister außer Dienst, starb 79 Jahre alt am 30. Mai 1847 und ist am 2. Juni selbigen Jahres auf dem Kirchhofe bei der Kirche begraben worden.« Zweien Briefen aus Dorf Hakenberg darf ich noch
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