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Wenn die Eltern alt werden

Wenn die Eltern alt werden

Titel: Wenn die Eltern alt werden Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Kai Dietrich
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Zu Hause alt werden
    Folgen des demografischen Wandels
    Unsere Gesellschaft befindet sich im demografischen Wandel, sie altert. Waren im Jahr 2009 noch gut 21 Millionen Menschen über 60 Jahre alt, sind es im Jahr 2030 schon etwa 28,6 Millionen. Damit wird jeder Dritte über 60 Jahre alt sein.
    Eine Herausforderung für Politik und Gesellschaft. Die Politik muss den Spagat schaffen zwischen immer weniger Einzahlern in Kranken- und Pflegekassen und immer größer werdenden Anforderungen. Eine Folge davon, dass immer mehr Menschen älter werden, ist die wachsende Zahl von Demenzkranken. Bislang hat die Politik das Problem Demenz weitgehend vor sich hergeschoben, wenn es darum ging, die Pflege dieser Menschen angemessen über die Pflegeversicherung zu vergüten.
    Aber auch ohne Demenz stellt es für die meisten Menschen ein Problem dar, wenn ihre Eltern gebrechlich werden. Oftmals haben sie selbst noch minderjährige Kinder zu versorgen, sind also plötzlich in einer Sandwich-Position. Außerdem wohnt diese Generation häufig nicht mehr am selben Ort wie die Eltern. In dieser Situation stellen sich mehrere Fragen gleichzeitig: Wer (von den Geschwistern) kümmert sich um pflegebedürftige Eltern, lassen diese das überhaupt zu und wie bringt der/die Pflegende diesen Job mit dem eigenen Beruf unter einen Hut? Eine Situation, die für alle belastend ist und viele überfordert.
Gutachten durch den MDK
    Widerspruch gegen MDK-Gutachten
    Die meisten Pflegebedürftigen – über 80 Prozent – werden zu Hause gepflegt. Dafür gibt es Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, gestaffelt nach Pflegestufen. Diese werden nach einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt. Nicht selten sind die Begutachteten und noch mehr die Angehörigen unzufrieden mit der Einstufung. Dann sollten sie Widerspruch einlegen, denn die Erfolgsaussichten auf eine höhere Einstufung sind mit etwa 40 Prozent relativ hoch. Wichtig ist, sich dabei professionell beraten zu lassen, zum Beispiel durch einen unabhängigen Pflegesachverständigen.
Grundversorgung zu Hause
    Hilfsangebote
    Wer nicht zu Hause bei den Eltern wohnt oder beruflich eingespannt ist, kann sich bei der Betreuung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils helfen lassen. Die Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände, das Sozialamt oder auch Vereine bieten Hilfe im Haushalt und bei Behördengängen an, aber auch häusliche Krankenpflege (nützliche Adressen finden Sie im Anhang). So bleibt ein Wohnen in den eigenen vier Wänden weiter möglich. Mitunter bedarf es nur geringer Unterstützung, zum Beispiel in Form einer täglichen warmen Mahlzeit. Auch dafür gibt es Anbieter, die zu einigermaßen erschwinglichen Preisen »Essen auf Rädern« anbieten. Auch das Liefern von Tiefkühlkost ist möglich. Sinnvoll kann auch die Installation eines »Hausnotrufs« sein, mit dem überall in der Wohnung oder im Haus ein Rettungsdienst alarmiert werden kann (siehe Seite 51).
Was heißt Betreuung?
    Aufgaben des Betreuers
    Wer früher nicht mehr selbst für sich sorgen konnte, musste damit rechnen, »entmündigt« zu werden und von Amts wegen einen »Vormund« zu bekommen. Heute ist das etwas anders. Der Betroffene bekommt – bestellt vom Betreuungsgericht – einen Betreuer zugewiesen. Dieser Betreuer ist – je nach Bedarf – für bestimmte Aufgaben des Betreuers zuständig, also nicht automatisch für alle Lebensbereiche. Solche Aufgaben sind zum Beispiel
Vermögenssorge,
Gesundheitssorge,
Aufenthaltsbestimmung oder auch
Behördenangelegenheiten.
Vermögenssorge
    Vermögensverzeichnis
    Zur Vermögenssorge gehören im Wesentlichen das Bezahlen von Rechnungen, der Miete und von Heimpflegekosten sowie die Kontoführung. Außerdem muss der Betreuer ein Vermögensverzeichnis erstellen, in dem alle Vermögenswerte des Betreuten aufgelistet sind.
    Einmal pro Jahr und bei Beendigung der Betreuung muss der Betreuer eine »Rechnungslegung« erstellen, also eine Art Bilanz seines finanziellen Wirkens. Diese wird vom Betreuungsgericht geprüft. Nur nahe Angehörige sind davon befreit. Die laufende Führung des Girokontos des Betreuten ist dagegen auch Berufsbetreuern seit 2009 ohne gesonderte Genehmigung möglich.Genehmigungspflichtig sind dagegen Haus- und Grundstückskäufe sowie -verkäufe, Bestellung von Grundschulden und Hypotheken, Kündigung des Wohnraums des Betreuten, Abschluss von Mietverträgen über mehr als vier Jahre, jedwede Erbauseinandersetzungen und

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