Wenn die Eltern alt werden
-ausschlagungen, Kreditaufnahmen und Überziehungen des Girokontos sowie der Abschluss von Arbeitsverträgen für den Betreuten.
Gesundheitssorge
Hier ist die Betreuung ein wenig komplizierter. Der Betreute muss zunächst, sofern er dazu in der Lage ist, in vorgeschlagene ärztliche Maßnahmen einwilligen. Dann muss der Betreuer einwilligen. Wenn der Betreuer lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen sollte, muss das Betreuungsgericht diese Ablehnung absegnen. Falls der Betreute nicht mehr zu einer Entscheidung fähig ist, zählt der Wille, den er in der Vergangenheit bekundet hat. Hier würde eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung (siehe weiter unten) zum Tragen kommen.
Aufenthaltsbestimmung
Hier geht es darum, dass der Betreuer entscheidet, wo der Betreute vorübergehend oder dauerhaft untergebracht ist, zum Beispiel in einem Pflegeheim. Diese Betreuung wird – ebenso wie die Betreuung in Behördenangelegenheiten – in der Regel nur mit einer oder allen anderen Aufgaben übertragen.
Hilfe statt Entmündigung
Damit wird auch klar, dass ein Betreuer vor allem die rechtliche Seite für den Betreuten regelt. Im Gegensatz zum früheren Vormund wird er für maximal sieben Jahre bestellt. Der Fokus liegt nicht mehr auf Entmündigung, sondern auf der Hilfe zum (möglichst) selbstständigen Leben.
Voraussetzungen für eine Betreuung sind zum Beispiel Psychosen, Neurosen, geistige Behinderungen und sehr oft Altersdemenz. Die Folgen müssen erhebliche Beeinträchtigungen der Fähigkeit sein, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Auch hier hat der Wille des Betreuten Vorrang – das heißt, es darf kein Betreuer gegen den Willen des Betreuten eingesetzt werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Willensbekundung des Betroffenen wegen einer psychischen Erkrankung beeinträchtigt ist.
Ehrenamtliche Betreuung
Angestrebt wird die ehrenamtliche Betreuung. Zwei Drittel der in Deutschland tätigen Betreuer arbeiten ehrenamtlich, der Rest als Berufsbetreuer. Sofern verfügbar, können auch mehrere ehrenamtliche Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt werden, sowohl für dieselbe wie für unterschiedliche Angelegenheiten. Betreuer können auch mehrere Menschen betreuen; es soll aber keine »Massenbetreuung« geben. Das Gericht muss mögliche Interessenkonflikte im Auge behalten, zum Beispiel wenn Betreuer aus dem verwandtschaftlichen Umfeld des Betreuten eingesetzt werden. Aus dem gleichen Grund dürfen Mitarbeiter eines Pflegeheimes, in dem der Betreute lebt, grundsätzlich nicht zum Betreuer bestimmt werden.
Keine »Massenbetreuung«
Hier wurde in groben Zügen erklärt, was ein Betreuer macht und was er darf. Doch was für den Betreuten und seine Kinder mindestens ebenso wichtig ist: Wer ist der Betreuer? Wie bestimme ich, dass ich den Betreuer bekomme, den ich mir wünsche?
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht im Falle von Handlungsunfähigkeit
Am besten ist, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter jemanden kennen, dem sie so vertrauen, dass sie dem- oder derjenigen eine Generalvollmacht für den Fall der Handlungsunfähigkeit erteilen. Eine wirksame Vorsorgevollmacht macht die gerichtliche Bestellung eines Betreuers überflüssig. Man sollte damit nicht zu lange warten, denn durch einen Unfall oder auch eine plötzliche Krankheit kann es jederzeit zu einer Situation kommen, in der jemand nicht mehr selbst handlungsfähig ist.
Die wichtigsten Fragen, um die es geht, sind folgende:
Wer soll für mich handeln?
Wer hat mein Vertrauen?
Wer kann meine ärztliche Behandlung regeln?
Wer ist in der Lage, meine Finanzen zu regeln?
Wer soll bestimmen, ob ich in ein Pflegeheim komme?
Und nicht zuletzt: Wer bestimmt, ob gegebenenfalls lebenserhaltende Maßnahmen weitergeführt oder unterlassen werden?
Wenn sich der Betreffende darüber klar ist, wer für ihn sorgen soll, sollte er die von ihm ausgewählte Person informieren und eine Vorsorgevollmacht verfassen.
Das geht ganz einfach mit den Vordrucken des Bundesjustizministeriums, die Sie unter www.bundesjustizministerium.net (Service/Publikationen/ Betreuungsrecht) finden.In jedem Fall sollte eine solche Vollmacht keine Einschränkungen der Art enthalten, dass sie zum Beispiel nur in bestimmten Fällen oder Situationen gültig sein soll. Klären Sie solche Bedingungen besser direkt. Übrigens: Eine solche Vollmacht wirkt über den Tod des Vollmachtgebers hinaus!
Grenzen der generellen Vollmacht
Eine solch generelle Vollmacht genügt nicht für Einweisungen in
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