Wolkentöchter
der Bevölkerung unter Kontrolle zu halten, die Gesundheitsversorgung für Mutter und Kind zu verbessern und den allgemeinen Lebensstandard der Bevölkerung anzuheben.
Paragraf 12 : Dorfkomitees und Anwohnerkomitees werden die Familienplanungsprogramme dem Gesetz entsprechend umsetzen. Regierungsbehörden, die Streitkräfte, öffentliche Organisationen, Unternehmen und Institutionen werden die Familienplanungsprogramme in ihren eigenen Bereichen umsetzen.
Paragraf 13 : Die für Familienplanung, Erziehung, Wissenschaft und Technik, Kultur, Gesundheitswesen, zivile Angelegenheiten, Presse und Verlagswesen, Rundfunk- und Fernsehanstalten zuständigen Behörden werden Maßnahmen ergreifen, um der Öffentlichkeit die Dringlichkeit der Programme zur Bevölkerungs- und Familienplanung zu vermitteln. Die Massenmedien sind verpflichtet, die Programme zur Bevölkerungs- und Familienplanung zum Wohle der Allgemeinheit publik zu machen.
Schulen werden ihre Schüler in angemessener und systematischer Weise über Fragen der Biologie, Gesundheit, Pubertät und Sexualität aufklären.
Paragraf 14 : Für die Familienplanung bei Wanderarbeitern sind die Volksregierungen ihrer Herkunftsorte gemeinschaftlich mit denen ihrer aktuellen Aufenthaltsorte verantwortlich, hauptsächlich jedoch Letztere.
Paragraf 15 : Der Staat wird die Finanzausstattung für die Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme entsprechend der landesweiten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung allmählich steigern. Volksregierungen auf allen Ebenen gewährleisten die notwendige Finanzierung für besagte Programme.
Volksregierungen auf allen Ebenen werden die Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme vor allem in armen Gebieten und in Gebieten, die von ethnischen Minderheiten bewohnt werden, vorantreiben.
Der Staat fordert öffentliche Organisationen, Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen auf, die Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme finanziell zu unterstützen.
Es ist keiner Einheit oder Einzelperson erlaubt, die für die Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme vorgesehenen Finanzmittel zurückzuhalten, zu verringern oder anderen Zwecken zuzuführen.
Paragraf 16 : Der Staat fördert wissenschaftliche Forschung, internationalen Austausch und Kooperation im Hinblick auf die Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme.
Artikel III Regulierung der Fortpflanzung
Paragraf 17 : Bürger haben das Recht auf Fortpflanzung und die Pflicht, Familienplanung entsprechend dem Gesetz zu praktizieren. Mann und Frau sind gleichermaßen verantwortlich für Familienplanung.
Paragraf 18 : Der Staat bleibt bei seiner derzeitigen Fortpflanzungspolitik, die späte Eheschließungen und Schwangerschaften befürwortet und für ein Kind pro Ehepaar plädiert. Falls die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen erfüllt sind, darf auf Wunsch ein zweites Kind in Erwägung gezogen werden. Besondere Maßnahmen in diesem Zusammenhang werden vom Volkskongress festgelegt oder von dessen Ständigem Ausschuss einer Provinz, autonomen Region oder städtischen Gemeinde, die der Zentralregierung direkt unterstellt ist.
Familienplanung wird auch den ethnischen Minderheiten nahegebracht. Besondere Maßnahmen in diesem Zusammenhang werden vom Volkskongress festgelegt oder von dessen Ständigem Ausschuss einer Provinz, autonomen Region oder städtischen Gemeinde, die der Zentralregierung direkt unterstellt ist.
Paragraf 19 : Familienplanung wird hauptsächlich durch Empfängnisverhütung praktiziert.
Der Staat schafft die erforderlichen Voraussetzungen, damit Einzelpersonen bewusst sichere, effektive und angemessene Methoden der Empfängnisverhütung anwenden. Falls Operationen zur Geburtenkontrolle durchgeführt werden, muss die Sicherheit der Operierten gewährleistet sein.
Paragraf 20 : Paare im fortpflanzungsfähigen Alter sind angehalten, Empfängnisverhütung gewissenhaft zu praktizieren und praktische Dienste und Beratung für Familienplanung in Anspruch zu nehmen.
Ungewollte Schwangerschaften müssen verhindert beziehungsweise reduziert werden.
Paragraf 21 : Paare im fortpflanzungsfähigen Alter, die Familienplanung praktizieren, können kostenlos die grundlegenden praktischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die der Staat anbietet.
Die für diese im vorangegangen Paragrafen erwähnten Dienstleistungen erforderlichen Finanzmittel werden entweder entsprechend der einschlägigen staatlichen Vorschriften im Haushalt berücksichtigt oder durch die
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