Wolkentöchter
durch.
Paragraf 17 : Wenn Waisenkinder oder Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind, für sie zu sorgen, von Verwandten oder Freunden der Eltern durch Unterhalt unterstützt werden, entsteht zwischen den Unterhalt Zahlenden und dem Unterhalt Beziehenden kein Adoptionsverhältnis.
Paragraf 18 : Wenn ein Ehepartner nach dem Tod des anderen Ehepartners ein minderjähriges Kind zur Adoption freigibt, haben die Eltern des verstorbenen Ehepartners das primäre Anrecht darauf, das Kind aufzuziehen.
Paragraf 19 : Falls die Eltern eines Kindes, das von anderen adoptiert wurde, weitere Kinder bekommen, stellt dies einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Familienplanung dar, da sie ihr Kind zur Adoption freigegeben haben.
Paragraf 20 : Es ist streng verboten, ein Kind zu kaufen oder zu verkaufen oder dies unter der Vorspiegelung einer Adoption zu tun.
Paragraf 21 : Ein Ausländer kann nach Maßgabe dieses Gesetzes in der Volksrepublik China ein Kind adoptieren.
Wenn ein Ausländer ein Kind in der Volksrepublik China adoptiert, muss diese Adoption von der zuständigen Behörde im Wohnsitzstaat des Adoptierenden entsprechend den Gesetzen des Landes geprüft und genehmigt werden. Der Adoptierende ist verpflichtet, bei den maßgeblichen Stellen seines Wohnsitzstaates Bescheinigungen einzuholen, die Auskunft über Alter, Familienstand, Beruf, Vermögen, Gesundheit und eventuelle Vorstrafen geben. Diese Bescheinigungen müssen entweder durch das Außenministerium des Wohnsitzlandes oder durch eine vom Außenministerium autorisierte Behörde sowie durch die Botschaft oder ein Konsulat der Volksrepublik China in dem betreffenden Land beglaubigt werden. Der Adoptierende muss einen schriftlichen Vertrag mit der Person schließen, die das Kind zur Adoption freigibt, und sich persönlich bei der Behörde für Zivile Angelegenheiten der Volksregierung auf Provinzebene registrieren lassen.
Falls eine der am Adoptionsverhältnis beteiligten Parteien eine notarielle Beurkundung verlangt, so muss diese durch ein Notariat erfolgen, das von der Justizverwaltungsbehörde des Staatsrates zu Beurkundung von Adoptionen ermächtigt wurde.
Paragraf 22 : Falls der Adoptierende und die Person, die das Kind zur Adoption freigibt, über die Adoption Stillschweigen bewahren wollen, müssen andere diesen Wunsch respektieren und Stillschweigen über die Adoption bewahren.
Artikel III Rechtskräftigkeit von Adoptionen
Paragraf 23 : Sobald das Adoptionsverhältnis begründet ist, sind die Rechtsvorschriften für das Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern auch auf die Rechte und Pflichten zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind anzuwenden. Die Rechtsvorschriften, die für das Verhältnis zwischen Kindern und nahen Verwandten ihrer leiblichen Eltern gelten, sind auf die Rechte und Pflichten in dem Verhältnis zwischen adoptierten Kindern und nahen Verwandten der Adoptiveltern anzuwenden.
Die Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen einem Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern sowie anderen nahen Verwandten erlöschen mit der Begründung des Adoptionsverhältnisses.
Paragraf 24 : Ein adoptiertes Kind kann den Familiennamen des Adoptivvaters oder der Adoptivmutter annehmen, und es kann auch in Abstimmung mit den betroffenen Eltern seinen ursprünglichen Familiennamen behalten.
Paragraf 25 : Jede Adoptionshandlung, die gegen die Bestimmungen von Paragraf 55 der Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts der Volksrepublik China oder gegen dieses Gesetz verstößt, ist rechtsunwirksam.
Jede Adoptionshandlung, die durch ein Volksgericht für nichtig erklärt wird, ist vom Beginn der Handlung an rechtsunwirksam.
Artikel IV Auflösung des Adoptionsverhältnisses
Paragraf 26 : Der Adoptierende kann das Adoptionsverhältnis nicht auflösen, solange das adoptierte Kind minderjährig ist, es sei denn, der Adoptierende und die Person, die das Kind zur Adoption freigegeben hat, kommen überein, das Verhältnis aufzulösen. Falls das betroffene adoptierte Kind 10 Jahre oder älter ist, muss dessen Einwilligung eingeholt werden.
Falls der Adoptierende seiner Sorgepflicht für das Kind nicht nachkommt, falls er das Kind misshandelt, verstößt oder die gesetzmäßigen Rechte des minderjährigen adoptierten Kindes auf sonstige Weise verletzt, hat die Person, die das Kind zur Adoption freigegeben hat, das Recht, die Auflösung des Adoptionsverhältnisses zu fordern. Falls der Adoptierende und die Person, die das Kind zur Adoption freigegeben
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