Wolkentöchter
Gesetz wird im Einklang mit der Verfassung verabschiedet, um die Entwicklung der Bevölkerung mit der von Wirtschaft, Gesellschaft, Rohstoffen und Umwelt zu koordinieren, um Familienplanung zu fördern, um die legitimen Rechte und Interessen der Bürger zu schützen, um das Wohl der Familie zu sichern und um zum Wohlstand der Nation und zum Fortschritt der Gesellschaft beizutragen.
Paragraf 2 : Für China als bevölkerungsreiches Land ist Familienplanung ein wichtiger Bestandteil der Staatspolitik.
Der Staat ergreift umfassende Maßnahmen, um die Größe der Bevölkerung zu kontrollieren und ihre Lebensqualität zu steigern.
Der Staat setzt auf Öffentlichkeitsarbeit und Bildung, wissenschaftlichen Fortschritt und Technologie, multifunktionale Dienstleistungen und die Einrichtung und Verbesserung von Anreizen und sozialen Sicherheitssystemen, um die Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme umzusetzen.
Paragraf 3 : Die Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme werden mit Maßnahmen einhergehen, die Frauen mehr Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen, ihre gesundheitliche Versorgung verbessern und ihr Ansehen steigern sollen.
Paragraf 4 : Bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Familienplanung werden die Volksregierungen aller Ebenen und ihre Mitarbeiter ihre administrativen Aufgaben strikt im Sinne des Gesetzes ausüben und das Gesetz respektvoll durchsetzen, ohne dabei die legitimen Rechte und Interessen der Bürger zu verletzen.
Die rechtmäßige Ausübung offizieller Pflichten durch die Verwaltungsbehörden für Familienplanung und durch ihre Mitarbeiter steht unter dem Schutz des Gesetzes.
Paragraf 5 : Der Staatsrat übernimmt die Leitung der Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme im ganzen Land. Kommunale Volksregierungen aller Ebenen übernehmen die Leitung der Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme innerhalb ihrer Verwaltungsbezirke.
Paragraf 6 : Die Verwaltungsbehörde für Familienplanung des Staatsrates wird das Familienplanungsprogramm und das Bevölkerungsprogramm im Zusammenhang mit Familienplanung landesweit beaufsichtigen.
Verwaltungsbehörden für Familienplanung der kommunalen Volksregierungen auf Bezirksebene oder darüber werden die Familienplanungsprogramme und die Bevölkerungsprogramme im Zusammenhang mit Familienplanung innerhalb ihrer eigenen Verwaltungsbezirke beaufsichtigen.
Der anderen Verwaltungsbehörden der kommunalen Volksregierungen auf Bezirksebene oder darüber werden die relevanten Aspekte der Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme im Rahmen ihrer Pflichten beaufsichtigen.
Paragraf 7 : Öffentliche Organisationen wie Gewerkschaften, kommunistische Jugendorganisationen, Frauenverbände und Familienplanungsverbände sowie Unternehmen, Institutionen und einzelne Bürger werden die Volksregierungen bei der Umsetzung der Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme unterstützen.
Paragraf 8 : Der Staat zeichnet Organisationen und Einzelpersonen aus, die sich um Bevölkerungsprogramm und Familienplanung verdient gemacht haben.
Artikel II Formulierung und Umsetzung der Pläne zur Bevölkerungsentwicklung
Paragraf 9 : Der Staatsrat erstellt Pläne zur Bevölkerungsentwicklung und integriert sie in die nationalen Pläne zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Die Volksregierungen auf Bezirksebene oder darüber erstellen auf Grundlage der landesweiten Pläne zur Bevölkerungsentwicklung und der entsprechenden Pläne der ihnen unmittelbar übergeordneten Volksregierungen derartige Pläne für ihre eigenen Verwaltungsbezirke und integrieren sie in ihre Pläne für wirtschaftliche und soziale Entwicklung.
Paragraf 10 : Auf der Grundlage der Bevölkerungsentwicklungspläne formulieren Volksregierungen auf Bezirksebene oder darüber Pläne zur Umsetzung der Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme und treffen die für deren Umsetzung erforderlichen Maßnahmen.
Die Verwaltungsbehörden für Familienplanung der Volksregierungen auf Bezirksebene oder darüber sind für die alltägliche Umsetzung der Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme zuständig.
Die Volksregierungen von Gemeinden, ethnischen Gemeinden und Städten und die Bürgerämter in städtischen Gebieten beaufsichtigen die Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme in ihren Zuständigkeitsbereichen und setzen sie um.
Paragraf 11 : In den Plänen für die Umsetzung der Bevölkerungs- und Familienplanungsprogramme werden besondere Maßnahmen aufgeführt, um die Größe
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