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Zwillinge -Gut durch Schwangerschaft, Geburt und erstes Lebensjahr

Zwillinge -Gut durch Schwangerschaft, Geburt und erstes Lebensjahr

Titel: Zwillinge -Gut durch Schwangerschaft, Geburt und erstes Lebensjahr Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dorothee von Haugwitz , Petra Lersch
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aufgrund Ihrer Schwangerschaft – damit fällt die volle Lohnfortzahlung für die letzte Woche der Krankschreibung weg und Sie erhalten in dieser Zeit nur Krankengeld.
Die Regelungen in Österreich, der Schweiz und in Liechtenstein
    Österreich: Die Mutterschutzfrist beginnt acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet zwölf Wochen nach der Geburt. Werden die Kinder vor dem errechneten Termin geboren, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte. Die Zeit des Mutterschutzes beträgt für Zwillingsmütter in Österreich insgesamt immer 20 Wochen.
    Schweiz: Wöchnerinnen dürfen acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden, es gibt keine generelle Regelung für die Zeit vor der Geburt und keine Sonderregelung für Zwillingsgeburten.
    Liechtenstein: Es gibt 20 Wochen Mutterschaftsurlaub, von denen mindestens 16 Wochen nach der Geburt genommen werden müssen. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Kinder man geboren hat.
Das Mutterschaftsgeld
    Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettogehaltes wird anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen und dem Arbeitgeber während der Schutzfristen rund um die Geburt gezahlt. Die Krankenkasse benötigt zur Berechnung eine Bescheinigung des behandelnden Arztes oder der Hebamme über den voraussichtlichen Entbindungstermin, die nicht vor der 33. Schwangerschaftswoche ausgestellt werden soll. Für Freiberuflerinnen gilt die gleiche Regelung, wenn eine dementsprechende Krankenversicherung abgeschlossen wurde.
    Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen bzw. geringfügig Beschäftigte), können eine einmalige Zahlung in Höhe von höchstens 210 Euro beantragen. Falls kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, wird das Elterngeld ab der Geburt der Kinder gezahlt.
Die Regelungen in Österreich, der Schweiz und in Liechtenstein
    Österreich: Während der Mutterschutzzeiten wird ein Wochengeld in Höhe des durchschnittlichenNettoverdienstes der letzten dreizehn Wochen durch den Sozialversicherungsträger ausgezahlt.
    Schweiz: Während des Mutterschaftsurlaubs hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes in Form von Taggeldern. Allerdings gibt es kantonal sehr unterschiedliche Bestimmungen, da Familienpolitik in der Schweiz Kantonssache ist. Es gibt derzeit keine Regelungen für selbstständige oder nicht erwerbstätige Frauen.
    Liechtenstein: Während des 20-wöchigen Mutterschaftsurlaubs hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf mindestens 80 Prozent des Lohnes unter Einberechnung regelmäßiger Nebenbezüge. Für Selbstständige und Hausfrauen gibt es eine einmalige Mutterschaftszulage abhängig vom steuerpflichtigen Familieneinkommen.
Elternzeit und Elterngeld
Elternzeit
    Die Elternzeit bei Mehrlingen ist prinzipiell nicht verlängert. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung von dessen drittem Lebensjahr. Eine Übertragung von bis zu zwölf Monaten Elternzeit auf den Zeitraum bis zum achten Geburtstag ist auch in diesen Fällen für jedes der Kinder mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Die zwölf Monate können beliebig aus den 36 Monaten ausgewählt werden, es muss nicht das „dritte Jahr“ sein. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen oder auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz.
Elterngeld
    Das Elterngeld beträgt ab 01.01.2011 für Eltern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen unter 1 240 Euro/Monat 67 Prozent, für Eltern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1 240 Euro/Monat 65 Prozent dieses Nettoeinkommens. Eltern mit einem Jahreseinkommen von über 250 000 bzw. 500 000 Euro, die keine Reichensteuer zahlen, erhalten kein Elterngeld mehr. Ab dem 01.01.2011 wird darüber hinaus das Elterngeld beim Arbeitslosengeld II (Hartz 4) und beim Kindergeldzuschlag als Einkommen angerechnet.
    Für nicht erwerbstätige Elternteile beträgt das Elterngeld mindestens 300 Euro und erhöht sich bei Zwillingsgeburten monatlich um je 300 Euro für das zweite Kind.
    Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate

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