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Zwillinge -Gut durch Schwangerschaft, Geburt und erstes Lebensjahr

Zwillinge -Gut durch Schwangerschaft, Geburt und erstes Lebensjahr

Titel: Zwillinge -Gut durch Schwangerschaft, Geburt und erstes Lebensjahr Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dorothee von Haugwitz , Petra Lersch
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sind als Option für den anderen Partner reserviert. Eine Ausnahme besteht bei Alleinerziehenden. Sie erhalten auch ohne die beiden „Partnermonate“ 14 Monate lang Elterngeld, wenn sie im Jahr vor der Geburt erwerbstätig waren. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Eine beliebte Zeit für Zwillingsväter, Elternzeit zu nehmen, sind die ersten Lebensmonate der Kinder, in denen die Mutter im Mutterschutz ist und beide Elternteile sich mit den Kindern in den Alltag einfinden können.
Geschwisterbonus – mehr als zwei Kinder
    Ist das erstgeborene Geschwisterkind bei der Geburt der Zwillinge noch keine drei Jahre alt, gibt es einen sogenannten „Geschwisterbonus“. Dieser beträgt 10 Prozent des den Eltern regulär zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 €. Der Bonus fällt weg, sobald das ältere Kind seinen dritten Geburtstag feiert. Das gilt auch, wenn die älteren Geschwisterkinder ebenfalls Zwillinge sind – es wird nurein Bonus bis zum dritten Geburtstag gezahlt. Der Geschwisterbonus steht Eltern auch zu, wenn sie außer den Babys noch zwei weitere Kinder unter sechs Jahren haben oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren.
Die Regelungen in Österreich, der Schweiz und in Liechtenstein
    Österreich: Hier gibt es zwei Varianten des Kinderbetreuungsgeldes. Die Pauschalleistung erhalten Eltern, gestaffelt nach Bezugsdauer, unabhängig von einer vor der Geburt ausgeübten Erwerbstätigkeit. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist ein Einkommensersatz für Eltern, die sich nur kurz aus dem Berufsleben zurückziehen wollen.
    Schweiz: Keine Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld.
    Liechtenstein: Ein dreimonatiger unbezahlter Elternurlaub kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in Vollzeit, Teilzeit, in Teilen oder stundenweise genommen werden.
Kindergeld
    Das Kindergeld wird entweder über den Arbeitgeber oder die Familienkasse des Arbeitsamtes ausbezahlt. Das Antragsformular kann über das Arbeitsamt angefordert werden. Zurzeit gelten folgende Kindergeldsätze: für das erste und zweite Kind jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro.
    Falls es bereits Kinder aus früheren Beziehungen gibt, können sie als sogenannte „Zählkinder“ angegeben werden, auch wenn die Kinder nicht mit im Haushalt leben. Konkret bedeutet dies für Sie, dass zum Beispiel ein Kind aus erster Ehe des Partners, das bei seiner Mutter lebt, das sogenannte „Zählkind“ ist und Ihre gemeinsamen Zwillinge für die Kindergeldkasse Kind 2 und 3 sind und Sie somit 6 Euro mehr Kindergeld pro Monat ausgezahlt bekommen.
    Ein Kinderzuschlag von monatlich bis zu 140 Euro je Kind kann von Eltern beantragt werden, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Zusätzlich zum Kinderzuschlag ist das Schulstarterpaket bzw. Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr eingeführt worden. Diese zusätzlichen Leistungen werden von der örtlich zuständigen Familienkasse gezahlt.
Die Regelungen in Österreich, der Schweiz und in Liechtenstein
    Österreich: Die sogenannte Familienbeihilfe beträgt nach der Geburt bis zum dritten Geburtstag monatlich 105,40 Euro pro Kind und erhöht sich bei zwei Kindern monatlich um 12,80 Euro. Es gibt einen Zuschlag für erheblich behinderte Kinder.
    Schweiz: In allen Kantonen gibt es eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre. Dieser Mindestsatz wird in vielen Kantonen übertroffen.
    Liechtenstein: Für Zwillinge beträgt die monatliche Kinderzulage 330 CHF pro Kind.
Entbindungsgeld und Krankenversicherung
    Eltern, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können ein einmaliges Entbindungsgeld über ihre jeweilige Personalabteilung beantragen. Dieses Geld wird in sehr unterschiedlicher Höhe, abhängig vom Arbeitgeber, ausbezahlt. Sind beide im öffentlichen Dienst tätig, so bekommt jeder Elternteil 50 Prozent des Entbindungsgeldes. Die Kinder sind in den ersten Tagen über die Krankenkasse der Mutterversichert. Erst ab der Versorgung durch einen niedergelassenen Kinderarzt oder der weiteren Betreuung durch eine Kinderklinik benötigen die Kinder eine eigene Krankenversicherung.
Zwillingsrabatte
    Zahlreiche Hersteller und Anbieter von Babyartikeln bieten besondere Rabatte für Zwillingsfamilien oder senden Gutscheine zu. In den meisten Fällen reicht es aus, eine Kopie der Geburtsurkunden der Zwillinge mit einem

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