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Zwillinge -Gut durch Schwangerschaft, Geburt und erstes Lebensjahr

Zwillinge -Gut durch Schwangerschaft, Geburt und erstes Lebensjahr

Titel: Zwillinge -Gut durch Schwangerschaft, Geburt und erstes Lebensjahr Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dorothee von Haugwitz , Petra Lersch
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Wie sollen sie heißen?
    Neben all den Einkäufen und den zu regelnden Formalitäten steht vor der Geburt auch die Namenswahl an. Seit 1890 kann man verfolgen, welche Namen am häufigsten für Kinder verwendet wurden. Vor rund einhundert Jahren standen Gertrud und Walter an erster Stelle der beliebtesten Vornamen für Mädchen und Jungen. Seither werden jedes Jahr Hitlisten aktualisiert, die Ihnen als Eltern die Namenswahl sicherlich nicht erleichtern, aber reichlich Anregung bieten. Im Internet finden sich mittlerweile, u. a. bei „beliebte Vornamen.de“, sogar Listen der in Deutschland an Zwillinge vergebenen Namen.
    Rechtlich ist die Vergabe der Vornamen über das Personenstandgesetz geregelt. Demnach muss ein Kind innerhalb einer Woche durch die Geburtshelfer mit Geschlecht und Familiennamen beim zuständigen Standesamt gemeldet sein.
Die Wahl der Vornamen
    Die Vornamen sollen innerhalb von vier Wochen nach der Geburt festgelegt sein und können nach der Eintragung nicht mehr ohne Weiteres geändert werden. Neben den üblichen Fragen zu Vornamen – was ist deren Bedeutung, wie klingen die Namen, passen die Vornamen zum Nachnamen – sollten die Vornamen von Zwillingen auch zueinander passen. Haben Sie zum Beispiel für einen Zwilling einen Doppelnamen ausgesucht, sollte der andere auch zwei Namen bekommen. Überlegen Sie miteinander, ob Ihre Kinder auch später als heranwachsende Jugendliche noch gut mit den von Ihnen ausgesuchten Namen leben können! „Max und Moritz“ oder „Hanni und Nanni“ passen zwar gut zueinander, könnten Jugendlichen aber schnell peinlich werden. Diskutieren Sie die Auswahl der Namen zuerst als Eltern miteinander. Das Einbeziehen der kompletten Familie und des Freundeskreises macht die Auswahl oft komplizierter.
    Übrigens werden nicht alle Namen vom Standesamt akzeptiert. Der Vorname muss deutlich als solcher zu erkennen sein und das Geschlecht des Kindes zu erkennen geben. Bestehen Zweifel oder Unklarheiten über die Schreibweise oder Bedeutung des Namens oder ist durch den Vornamen das Wohl des Kindes in Gefahr, kann das Standesamt beim zuständigen Konsulat, bei der betreffenden Botschaft oder bei der Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden Rat und Auskunfteinholen. In besonderen Fällen wird die Namensgebung per Gerichturteil entschieden, so durften Eltern ihre Tochter auch mit zweitem Vornamen nicht „Pfefferminze“ nennen. Sind Sie diesbezüglich selber unsicher, können Sie sich an der Universität Leipzig ein Gutachten erstellen lassen, ob der von Ihnen gewählte Name von deutschen Standesämtern angenommen wird.
    Einige der von uns betreuten Eltern haben zum Beispiel folgende Namen für ihre Zwillinge ausgesucht:
Zwei Mädchen: Lotta und Frieda, Emma und Lara, Sarah Maria und Frieda Edeltraut, Lilian und Lucie, Hanna und Luise, Lara und Nina, Anna und Nora, Paula und Nina, Christina und Dorothee.
Ein Pärchen: Maya und Moritz, Paula und Jan, Mathilde und Oskar, Maria und Roman, Leona und Nils, Lea und Felix, Carla und Mateo, Liliana und Jannis, Moritz und Lucie.
Zwei Jungen: Samuel und Julius, Salem und Adel, Erik und Jan, Linus und Hendrik, Jan und Lars, Hendrik und Lennard, Benjamin und Niklas, Konrad und Kilian, Ben und Phil.
Die Wahl des Familiennamens
    Seit 2005 müssen Sie sich wieder für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, den fortan alle gemeinsamen Kinder tragen werden. Doppelnamen als Familiennamen sind nicht mehr gestattet, um sogenannte Familienbandwürmer zu vermeiden. Hat früher die Ehefrau immer den Namen des Mannes bei der Hochzeit angenommen und wurde dieser automatisch der Familienname, bieten die Neuregelungen mehr Wahlmöglichkeiten. Die Ehepartner entscheiden bei der Eheschließung, welchen Namen sie jeweils tragen wollen.
    Dies ist bei Kindern nicht möglich! Alle Kinder einer Familie müssen einen gemeinsamen Familiennamen tragen, es geht nicht der Fall „alle Jungs den Namen von Papa, alle Mädels den von Mama“. Sie entscheiden darüber, welcher der beiden Partnernamen der Familienname sein soll, auch wenn Sie nicht verheiratet sind, sondern in einer Lebensgemeinschaft leben. Mittlerweile ist es

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