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74 - Mein Leben und Streben

74 - Mein Leben und Streben

Titel: 74 - Mein Leben und Streben Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl May
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Kreisgericht Leoben zitieren. Da stellte sich heraus, daß er gar nicht das Recht besaß, einen Professortitel zu führen. Er leistete mir folgende schriftliche Abbitte:
    „Indem ich die mir in Schriftstücken beigelegten Bezeichnungen ‚Professor‘ und ‚Jugendschriftsteller‘ auf Wunsch näher dahin bestimme, daß ich Lehrer an der Privat-Gymnasial-Lehranstalt der Abtei Seckau und Korrespondent der Jugendzeitschrift ‚Stern der Jugend‘ bin, erkläre ich hiermit der Wahrheit gemäß, daß ich die in genannter Zeitschrift (1903 No. 25) enthaltene Notiz über Krankheitserscheinungen des Schriftstellers Karl May bedauere und die von ihm gerichtlich inkriminierten Worte in aller Form zurücknehme.
    Seckau, den 20. Oktober 1904.
    Pater Willibrord Beßler
    O.S.P.“
    Und jetzt nun wieder ein Benediktinerpater, den ich gerichtlich belangen muß! Der Abt scheint hier wie dort Ildefons Schober zu heißen. Ist es vielleicht derselbe? Nicht in Seckau und nicht in Beuron, sondern anderwärts, haben die Benediktiner mir meine ‚Reiseerzählungen‘ ohne mein Wissen in Menge nachgedruckt, bis ich es ihnen untersagte. Ich weiß nicht, wie es möglich ist, daß ein Orden meine Werke ganz auf eigene Faust drucken und verbreiten und mich doch so öffentlich beleidigen und verfolgen resp. mich und meine selben Werke in Acht und Bann erklären kann! Ich bemühe mich vergeblich, beides logisch zusammenzubringen. Denn daß ich diesen Nachdruck unmöglich dulden konnte, versteht sich ganz von selbst! Übrigens ist dieser Beuroner Pater derselbe, der mir ‚einen Strick drehen will, um mich damit aus dem Tempel der deutschen Kunst hinauszupeitschen‘. Also, erst druckt man meine Bücher nach, ohne mich zu fragen, und dann peitscht man mich hinaus! In dieser Weise charakterisiert Pater Pöllmann seinen eigenen Orden, der sich doch wahrlich mehr als genug Verdienste um unsere Literatur erworben hat, als daß er von einem seiner Angehörigen in dieser Weise beleumundet werden sollte!
    Pater Pöllmann hat in der katholischen Zeitschrift ‚Über den Wassern‘ eine Reihe von Artikeln gegen mich geschrieben, und ich habe hierauf in der Wiener ‚Freistatt‘ geantwortet. Damit wären wir nun eigentlich miteinander fertig, und das Publikum hätte zwischen ihm und mir zu entscheiden. Aber während ich in meinen Antworten ganz selbstverständlich so sachlich und höflich wie möglich war, ist er in seinen Artikeln aus den Beleidigungen fast nicht herausgekommen, so daß er sich zu einem Gang vor das Gericht zu bequemen haben wird. Und außerdem ist sein persönliches und literarisches Verhältnis zu Herrn Lebius, dem Rechtsanwalt Gerlach und dem Münchmeyerschen Programm, mich in den Zeitungen ‚kaputtzumachen‘, festzustellen. Er hat geleugnet, mit Lebius, Gerlach usw. in Beziehung zu stehen; es sind ihm aber derartige Beziehungen ganz unschwer nachzuweisen. Hierüber ist Klarheit zu schaffen. Denn daß er in dieses ‚Kaputtmachen‘ auf das kräftigste mit eingegriffen hat, kann nicht einmal er selbst in Abrede stellen. Seine ‚Wasser‘-Artikel werden sowohl im Lebius- als auch im Pauline-Münchmeyer-Prozeß auf das eifrigste gegen mich verwendet. Er ist sogar von Lebius als Zeuge oder ‚Sachverständiger‘ benannt und wird als solcher in Berlin auszusagen haben.
    Herr Pater Pöllmann befolgt in Beziehung auf unsern Beleidigungsprozeß eine Taktik, die ich nicht gutheißen kann. Ich muß mich fragen, ob es in dieser seiner Taktik liegt, das Leserpublikum irrezuführen. Zuerst erschienen von Zeit zu Zeit gewisse, ironisch von oben herab klingende Notizen darüber, daß ich es unterlassen habe, meine Drohung, ihn zu verklagen, auszuführen. Und nun sich herausstellt, daß ich dieses Versprechen doch gehalten habe, wird in gewissen, mir feindlich gesinnten Zeitungen fort und fort behauptet, daß meine Beleidigungsklage bald hier, bald dort zurückgewiesen worden sei und ich sämtliche Kosten zu tragen habe. Das ist nicht fair, vielleicht sogar unwürdig. Es handelt sich hier um die Zuständigkeitsfrage, um weiter nichts. Als ich den Strafantrag gegen Pater Pöllmann stellte, gehörte ich in den Bezirk des Amtsgerichts Dresden. Inzwischen wurde das Amtsgericht Kötzschenbroda eröffnet, dem ich jetzt nun zuständig bin. Darum fragt es sich, ob die Sache infolgedessen hier oder dort oder anderswo zu verhandeln ist. Bis das entschieden ist, hat sie zu ruhen. Wer es anders darstellt, kann nur entweder unwissend oder böswillig sein.

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