74 - Mein Leben und Streben
und sagte ihm aufrichtig, daß diese entsetzliche Sache ein absoluter Totschlag für das Glück ihrer jetzigen Ehe sei; sie werde das wohl kaum überleben. Dieser vortreffliche Herr hatte nicht nur das Gesetz im Kopf, sondern dazu auch ein menschliches Herz in der Brust und erledigte die Vernehmung in entsprechender humaner Weise.
Selbst angenommen, daß die von Lebius angegebenen Punkte alle auf Wahrheit beruhten, so liegt doch wohl für jeden nur einigermaßen gebildeten und nicht verrohten Menschen die Frage nahe, ob die Veröffentlichung solcher Dinge gesetzlich resp. preßmoralisch statthaft sei. Ich bin überzeugt, daß jedermann, außer Lebius, diese Frage mit einem „Nein!“ beantworten wird. Das würde zur Charakterisierung dieses Herrn jedenfalls genügen, ist aber noch lange nicht alles, denn wenn man Gelegenheit findet, die Akten Dittrich contra Lebius aufzuschlagen, so sieht man am Schluß derselben Herrn Lebius in noch ganz anderer Weise beleuchtet. Er gesteht da nämlich ein, daß seine Verleumdungen gegen Max Dittrich
nicht wahr gewesen seien,
und erklärt sich bereit, die Kosten des Verfahrens zu tragen! Ich glaube, mehr braucht man nicht zu wissen, um diesen Herrn nun zu kennen.
Ob jemand aus dem Busch herausspringt und den anderen ermordet, oder ob jemand aus den Spalten seines Rowdyblattes heraus die Menschen niederknallt, sooft es ihm beliebt, das wird von der Strafgesetzgebung der Zukunft wohl ganz anders betrachtet und ganz anders behandelt werden als heutigentags. Doch gibt es, Gott sei Dank, auch jetzt schon geistige und menschheitsethische Instanzen, welche den Totschlag einer Menschen seele für wenigstens ebenso strafbar halten wie die Ermordung eines Menschen körpers.
Am 27. März 1905 hatte Lebius die oben aufgeführten Anklagen in seiner ‚Sachsenstimme‘ gegen Max Dittrich geschleudert, und am 18. November darauf erklärte er in der zweiten Strafkammer des Königlichen Landgerichtes Dresden zu Protokoll:
Ich erkläre, daß ich die gegen den Privatkläger in der ‚Sachsenstimme‘ vom 27. März 1905 erhobenen, beleidigenden Behauptungen
!!!als unwahr!!!
hiermit zurücknehme und mein Bedauern über die gemachten Äußerungen in der ‚Sachsenstimme‘ ausdrücke und den Privatkläger deshalb
!!!um Verzeihung bitte!!!
Als dann einige Jahre später Lebius in Berlin Streit und Prozesse mit dem ‚Vorwärts‘ begann, gab dieser den Militärschriftsteller Dittrich als Zeugen gegen ihn an. Sofort griff Lebius zu seinem wohlbekannten Trick, Zeugen durch die Presse unschädlich zu machen. Er veröffentlichte genau dasselbe wieder, was er damals über Dittrich veröffentlicht und dann vor dem Dresdener Landgericht
!!!als unwahr!!!
mit der Bitte um Verzeihung zurückgenommen hatte. Dittrich war demzufolge gezwungen, ihn wieder zu verklagen und auf jene Zurücknahme und Bitte um Verzeihung hinzuweisen. Was tat Lebius? Er erklärte in seinem an das Königliche Amtsgericht Charlottenburg gerichteten Schriftsatz vom 24. Dezember 1909, daß er damals jene Abbitte und jenes Eingeständnis der Unwahrheit seiner Behauptungen lediglich
‚aus Gründen wirtschaftlicher Natur‘
abgelegt habe. Seine Verhältnisse seien damals so bedrängt gewesen, daß er nicht zu den Gerichtsterminen nach Dresden habe reisen können. Er selbst also ist es, der das folgende moralische Porträt von sich liefert:
Lebius verleumdet den Militärschriftsteller Dittrich 1905 in seinem Dresdener Blatt.
Lebius erklärt 1905 vor dem Dresdener Landgericht, daß diese Verleumdungen erlogen seien, und bittet um Verzeihung.
Lebius bringt 1909 in seinem Berliner Blatt jene von ihm als Lügen bezeichneten Verleumdungen als Wahrheiten wieder.
Lebius erklärt 1909 in seinem Schriftsatz an das Amtsgericht Charlottenburg, daß er damals das Landgericht Dresden angelogen habe.
Und warum dieser Rattenkönig von Lügen vor Gericht! Und wie ist es möglich, daß ein Mensch, der doch Ehr- und Schamgefühl besitzen muß, sich vor Gericht als Lügner erklären und dann auch diese Erklärung als Lüge bezeichnen kann? Er selbst gibt uns die Antwort auf diese Frage: Er befand sich in bedrängter Lage;
!!!er hatte kein Geld!!!
Also wenn Lebius kein Geld hat, so ist das ein für ihn vollständig genügender Grund, Richter und Gerichtsämter zu belügen und sich als einen Charakter hinzustellen, dem kein vorsichtiger Mensch mehr etwas glauben kann!
Ich könnte stundenlang fortfahren, in dieser Weise von Lebius zu erzählen.
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