Abofallen im Internet - Kostenfallen im Internet und Mobile Payment
strafrechtlich relevanten Verhaltens scheitern, da Sie nicht über Ihre Zahlungswilligkeit getäuscht haben. Denn Sie gingen von Anfang an davon aus, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt, das keinerlei rechtliche Verpflichtung für Sie nach sich zieht.
Folglich ist die Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen leer; sie soll lediglich den vermeintlich Zahlungsunwilligen durch Drohen mit einer Strafanzeige doch noch zur Zahlung bewegen.
43 Hier gilt es, hart zu bleiben und weitere Schreiben einfach abzuheften.
Auf den Punkt gebracht
Sofern Sie mit dem hier abgedruckten Musterschreiben auf die erste Rechnung seitens des Abofallenbetreibers reagiert haben, sollten Sie alle weiteren Schreiben ignorieren und abheften. Lassen Sie sich nicht durch juristisches Vokabular oder gar durch das Androhen strafrechtlicher Schritte beeindrucken. Einen bettelnden Hund bekommen Sie auch nur los, indem Sie hart bleiben. 44
45 Inkassounternehmen bzw. beauftragte Kanzleien
Allerdings bleiben auch die Abofallenbetreiber relativ hartnäckig und unnachgiebig und schalten zuweilen Inkassounternehmen oder Rechtsanwaltskanzleien mit der Beitreibung der behaupteten Forderungen ein.
Dabei wird der Druck weiter erhöht und dem Nutzer noch einmal mit strafrechtlichen Schritten und/oder einem SCHUFA-Eintrag gedroht. Es wird dem Adressaten eine IP-Adresse mitgeteilt, unter der er sich angemeldet haben soll. Sofern der Nutzer sich nicht selbst angemeldet haben sollte, wird er aufgefordert, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen unberechtigter Verwendung seiner Daten zu erstatten und dies dem Abofallenbetreiber mitzuteilen.
Alles in allem wird ein Drohszenario aufgebaut, das den Nutzer einschüchtern und zahlungswillig machen soll.
Warum kommt ein Inkassounternehmen?
Es stellt sich selbstverständlich die Frage, wieso die Betreiber überhaupt Inkassounternehmen oder Anwaltskanzleien einschalten.
Dies hat dem schlichten Grund, der Forderung ein wenig mehr Nachdruck zu verleihen, da viele Menschen sich von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten einschüchtern lassen. Garniert mit effektvollen Drohszenarien im Anschreiben lässt sich der eine oder andere Nutzer dann 46 doch zu einer mehr oder weniger freiwilligen Zahlung hinreißen.
Die Einschaltung eines Inkassounternehmens hat gegenüber der Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei zudem den Vorteil, dass man den Nutzer direkt anschreiben kann, selbst wenn dieser bereits einen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Forderung beauftragt hat. Denn Rechtsanwälten ist es berufsrechtlich verboten, den gegnerischen Mandanten direkt, also unter Umgehung dessen Anwalts, anzuschreiben. Dies dient dem Schutz des anwaltlich vertretenen Nutzers, da dieser sich nicht überrumpeln lassen muss.
Was dürfen die überhaupt?
Es stellt sich daher zunächst die Frage, was Inkassounternehmen besser machen können als der Abofallenbetreiber selbst und welche Rechte die Inkassounternehmen bei der Beitreibung der behaupteten Forderung haben.
Hierzu muss man einen Blick in das Rechtsdienstleistungsgesetz (kurz RDG) werfen. Die Inkassodienstleistung ist nach § 2 Abs. 2 RDG die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird. Auf Deutsch: Ein Inkassounternehmen zieht entweder fremde, dem Abofallenbetreiber gehörende Forderungen (behauptete Zahlungsverpflichtung des Nutzers) ein oder lässt sich diese Forderung zum Zweck der Einziehung abtreten. Im letzteren Fall wird dabei kurzfristig das Inkassounternehmen selbst Forderungsinhaber.
47 Nicht jeder kann Inkassodienstleistungen erbringen. Nach § 11 Abs. 1 RDG erfordern Inkassodienstleistungen besondere Sachkunde in den für die beantragte Inkassotätigkeit bedeutsamen Gebieten des Rechts, insbesondere des bürgerlichen Rechts, des Handels-, Wertpapier- und Gesellschaftsrechts, des Zivilprozessrechts einschließlich des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts sowie des Kostenrechts. Um dies zu gewährleisten, müssen sich Inkassounternehmen bei dem für sie zuständigen Gericht registrieren lassen. Ob ein Unternehmen registriert ist und die Inkassodienstleistung überhaupt anbieten darf, kann man jederzeit über die Internetseite www.rechtsdienstleistungsregister.de überprüfen. Zudem kann man hier nachforschen, ob dem Inkassounternehmen die Erbringung der Dienstleistung nicht bereits untersagt worden ist. 48
49 Die drohen mit der
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