Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Alleinerziehend - meine Rechte

Alleinerziehend - meine Rechte

Titel: Alleinerziehend - meine Rechte Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Beate Wernitznig
Vom Netzwerk:
oder über einen Rechtsanwalt geltend zu machen, kann die Mutter Susanne beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt übernimmt dann die Klärung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs.

    Wer kann die Beistandschaft beantragen?
    Grundsätzlichkann jeder Elternteil, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht, eine Beistandschaft beantragen.
    Seit April 2002 kann eine Beistandschaft auch beantragt werden, wenn die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben; dann allerdings nur, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben und das Kind beim antragstellenden Elternteil lebt. Sind die Eltern miteinander verheiratet, so kann der Beistand erst nach Rechtskraft der Scheidung tätig werden.
    Auf die Staatsangehörigkeit des Kindes kommt es nicht an. Voraussetzung ist aber, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
    Der Antrag kann nur persönlich, d. h. nicht durch einen Vertreter gestellt werden. Die Antragstellung ist bereits vor Geburt des Kindes möglich.
    Die elterliche Sorge wird durch die Beantragung einer Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand ist aber im Rahmen seines Wirkungskreises neben dem Elternteil gesetzlicher Vertreter des Kindes.
    Die Beistandschaft kann jederzeit beendet werden. Wenn die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, dann endet die Beistandschaft, wenn das Kind nicht mehr beim antragstellenden Elternteil lebt oder wenn die Eltern nicht mehrgetrennt leben. Zudem endet sie automatisch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes oder wenn das Kind nicht mehr in Deutschland wohnt.
    Sozialpädagogische Gruppenarbeit
    Die sozialpädagogische Gruppenarbeitist in der Regel für Kinder und Jugendliche im schulfähigen Alter ausgelegt, selten auch für jüngere bzw. ältere Jugendliche, da hier meist andere Maßnahmen geeigneter sind. Soziales Lernen in der Gruppe, Überwindung von Verhaltensproblemen und Entwicklungsschwierigkeiten stehen bei den ein- bis dreimal wöchentlich stattfindenden zwei- bis dreistündigen Treffen im Vordergrund. Die Gruppenarbeit kann durch Gruppenfahrten und ähnliche Veranstaltungen ergänzt werden. Die Gruppengröße (mind. drei bis in der Regel max. zwölf Personen) hängt u. a. von der Stärke des Hilfebedarfs ab. Die Angebote reichen je nach Ausstattung des jeweiligen Trägers von Kochkursen, Landschaftspflegeprojekte und Spielplatzinstandsetzung über mehrtägige Wanderungen und Zeltlager bis hin zu Drogen- und Suchtberatung sowie Antiaggressionstraining.
    Grundsätzlich können zwei verschiedene Ansätze unterschieden werden:
Kursform
    Der Kurs wird in der Regel für ein bis sechs Zeitstunden in der Woche geplant und dauert sechs bis zwölf Monate. Die Gruppen treffen sich dabei meist ein- bis dreimal in der Woche. Die Aufnahme in den Kurs erfolgt für alle Teilnehmer gleichzeitig.
Fortlaufende Gruppen
    Solche Gruppen werden für selten länger als zwei Jahre initiiert. Zu Beginn der Hilfe werden Zielvereinbarungen mit den Sorgeberechtigten getroffen und halbjährlich im Hilfeplanverfahren überprüft und ggf. verändert. Die Aufnahme der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen, ebenso wie eine individuelle Beendigung.
    Welches Konzept umgesetzt wird, hängt von den Präferenzen des anbietenden Jugendhilfeträgers und vom jeweiligen Bedarf ab.
    Sozialpädagogische Familienhilfe
    Der Name „sozialpädagogische Familienhilfe“ erklärt bereits den Schwerpunkt dieser Jugendhilfemaßnahme. Durch die intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung geübt. In der Regel ist sie für einen längeren Zeitraum (ein bis zwei Jahre) gedacht.
    Voraussetzung für die Gewährung von sozialpädagogischer Familienhilfe ist
ein Antrag der Eltern und
die Aufstellung eines Hilfeplans, in dem die Probleme und die Lösungsschritte einschließlich gemeinsamer Ziele und Überprüfungszeiträume festgelegt werden.
    Mit der sozialpädagogischen Familienhilfe sollen Eltern bzw. Alleinerziehende mit ganz praktischen Hilfen bei Problemen in der Kindererziehung (Vernachlässigung, Misshandlung), in der Versorgung des Haushalts und bei unangemessenemAusgabeverhalten (bei knappen Einnahmen) unterstützt werden. Dies geschieht insbesondere bei einer gravierenden häuslichen Unterversorgung (Bildung, Hygiene, Wohnung) oder bei unmittelbaren zeitlich befristeten Schwierigkeiten in bestimmten Lebensbereichen. Immer muss aber auch ein erhöhter erzieherischer Bedarf – also

Weitere Kostenlose Bücher