Alleinerziehend - meine Rechte
die Notwendigkeit der Erziehungshilfe – vorliegen. Der erzieherische Bedarf wird über das Wohl des oder der Kinder definiert. Die Hilfe ist eine der Möglichkeiten, die Jugendämter im Falle einer Kindeswohlgefährdung anbieten, auch um eine Herausnahme der Kinder aus der Familie zu vermeiden.
Einsatzbeispiele
Krisen- und Konfliktsituationen von Eltern und Kindern, z. B. Überforderung Alleinerziehender, unwirtschaftliches Verhalten, psychische Labilität eines Elternteils, Suchtprobleme eines Elternteils
Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Vernachlässigung oder Misshandlung in der Familie
Rückführung von Kindern und Jugendlichen in die Familie
Eingliederung eines Elternteils nach längerer Abwesenheit in die Familie
Unterstützung der Familie nach Wiederheirat eines Elternteils
Integrationshilfe bei der Eingliederung in ein neues soziales Umfeld
Sozialpädagogische Familienhelfer besuchen Familien regelmäßig in deren Wohnung. Bei ihren Besuchen erleben sie die vorliegenden Probleme unmittelbar und suchen vorOrt gemeinsam mit den Familien nach passenden Lösungen. Den Familien soll die Verantwortung für die Bewältigung ihrer vielfältigen und gehäuften Probleme nicht abgenommen werden, sondern sie sollen nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu eigenen Lösungen angeregt werden, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.
Familienhelfer als Vermittler und Ansprechpartner
Die alleinerziehende Mutter Lena hat ein sog. Schreikind. Sie ist mit dem Kind überfordert und kann den Alltag infolge Schlafmangels nicht mehr bewältigen. Hier kann ein Familienhelfer Kontakt zu einer Schreiambulanz herstellen, helfen, den Alltag zu regeln und ggf. Hilfen anzufordern. Ferner hat Lena einen Ansprechpartner, der ihr zuhört und sie unterstützt.
Erziehung in einer Tagesgruppe
Die Tagesgruppeist in der Regel dann die geeignetste Hilfemaßnahme, wenn der erzieherische Bedarf mit ambulanten Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische Familienhilfe) nicht mehr abgedeckt, eine Heimunterbringung damit aber vermieden werden kann.
Kinder und Jugendliche, die in einer Tagesgruppe betreut werden, wohnen weiterhin bei ihren Eltern. Sie besuchen ihre normalen Schulen und verbringen auch ihre Wochenenden in der Familie. Die pädagogische Betreuungszeit beginnt mit Schulschluss und endet am Abend (oft 18:00 Uhr). Um diese Anforderungen zu erfüllen, sollen Tagesgruppen wohnfeldbezogen sein – so sind sie für die Kinder meist gut erreichbar.
Die Gruppen sind in der Regel gemischt und in ihrer Altersstruktur heterogen. Die höchste Altersstufe, die in Tagesgruppen betreut wird, ist die der 13- bis 17-Jährigen. Die Gruppengrößen liegen bei sechs bis zwölf Kindern.
Soziales Lernen in der Gruppe, Überwindung von oft stark delinquenten Verhaltensproblemen und/oder familiären Missständen sowie die schulische Förderung stehen im Vordergrund dieser Jugendhilfemaßnahme. Dabei spielt die intensive familientherapeutische Elternarbeit von Anfang an eine große Rolle.
Hilfe für Kinder und Eltern
Die Mutter Vera ist ein Messi und bietet den Kindern Leo und Fritz keinen geregelten Tagesablauf. Sie steht selten vor 12 Uhr mittags auf. Hier könnte die Herausnahme der Kinder vermieden werden, wenn die Kinder tagsüber in einer Einrichtung mit festen Regeln und Abläufen betreut werden. Sie lernen dort den Umgang mit der Krankheit der Mutter. Vera kann in dieser Zeit von einer Familienhelferin darin unterstützt werden, den Haushalt zu organisieren. Ergänzend wird Vera eine geeignete Therapie besuchen.
In der Praxis sind verschiedene Konzeptionen anzutreffen, die mehr oder weniger stark von diesem Grundtypus abweichen. So ist es zum Beispiel im ländlichen Raum oft nicht möglich, wohnfeldbezogen zu arbeiten. Hier werden dann oft Fahrdienste eingerichtet. Auch existieren Tagesgruppen, die in Kooperation mit einer Schule eine Ganztagsbetreuung anbieten – vor allem für Schulverweigerer.
Vollzeitpflege
Die Vollzeitpflegegehört zu den massivsten Hilfen zur Erziehung. Sie bedeutet die zeitweise oder dauerhafte Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie oder Erziehungsstelle. Beide Formen der Fremdunterbringung ermöglichen das Aufwachsen des Kindes in einem Familiensystem.
Die Unterbringung eines Kindes in Vollzeitpflege kann verschiedene Gründe haben: Auf der einen Seite steht der Bedarf der betroffenen Familie, ein Kind herauszulösen, auf der anderen die Einschätzung des Jugendamts bzw. des Familiengerichts,
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