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Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse

Titel: Arbeitszeugnisse Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Anne Backer
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Einvernehmen
    Wenn Ihr Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen endet, sollten Sie Wert darauf legen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber das Ausscheiden auf eigenen Wunsch bestätigt. Das stellt keinen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht dar, da bei einer wirklich einvernehmlichen Beendigung der Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden auch von Ihnen (mit) ausging. Dass auch Ihr Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wünschte, kann auch dadurch zum Ausdruck gebracht werden, dass in der Schlussformel auf den Ausdruck des Bedauerns Ihres Ausscheidens verzichtet wird.
    Die Formulierung „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen“ ist problematisch. Bei dieser Formulierung ist offensichtlich, dass Differenzen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bestanden. Wobei jedoch unklar ist, ob Sie die Differenzen verschuldet hatten oder nicht. Ein künftiger Arbeitgeber kann darüber nur spekulieren. Falls er sich durch eine Rückfrage bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber Klarheit verschaffen will, wissen Sie nicht, welche Auskünfte dann telefonisch erteilt werden.
    Wurde Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund betriebsbedingter Kündigung beendet, dann stellt beispielsweise die nachfolgende Formulierung eine sehr gute Beurteilung aus.
    Beispiel
    „Das Arbeitsverhältnis von Herrn Münter wurde aus betriebsbedingten Gründen mit dem heutigen Tag beendet. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da wir mit Herrn Münter einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seinebisherige wertvolle Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“
Ort, Datum, Unterschrift
    Auch das Datum und die Unterschrift können in einem Arbeitszeugnis einiges an Information transportieren.
    Checkliste: Ort, Datum, Unterschrift
Sind der Ort und das Ausstellungsdatum genannt?
Hat Ihr Zeugnis eine höherrangige Person oder ein Mitglied der Geschäftsleitung unterzeichnet?
    Das Ausstellungsdatum Ihres Zeugnisses sollte mit dem Datum der Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übereinstimmen. Wenn eine deutliche Abweichung, also mehrere Wochen oder gar Monate, zwischen Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses und Ausstellung des Zeugnisses liegt, wird das negativ gedeutet. Es ist nicht selten als Hinweis auf Schwierigkeiten bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu verstehen. Eine Abweichung von ein bis zwei Wochen ist sicher noch tolerabel, aber gegen alles was darüber hinausgeht, sollten Sie vorgehen.
    Ein Arbeitszeugnis, welches nach einigen Monaten nur noch aus der Erinnerung geschrieben wird, ist in den Augen eines Personalverantwortlichen sicherlich viel weniger wert als ein unmittelbar im Anschluss an das Arbeitsverhältnis erstelltes Zeugnis. Auch kann ein sehr spätes Ausstellungsdatum da-hingehend interpretiert werden, Sie hätten mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erst einmal gerichtlich klären lassen, was im Zeugnis stehen soll. Und welcher Arbeitgeber beäugt das nicht misstrauisch.
    Das Zeugnis muss vom Arbeitgeber handschriftlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift, liegt der Verdacht nahe, dass sich der Ersteller vom Wortlaut des Zeugnisses distanziert. Der Unterzeichner muss in der Hierarchie des Unternehmens höher stehen als der Empfänger des Zeugnisses.
    Wichtig
    Je höher der Aussteller des Zeugnisses in der Hierarchie des Unternehmens steht, desto wertvoller wird Ihr Zeugnis beurteilt.
    Am besten ist es, wenn der Inhaber des Unternehmens oder sein Vertreter Ihr Zeugnis unterschreiben. Bei größeren Firmen ist es üblich, dass der Leiter der Personalabteilung und Fachvorgesetzte das Zeugnis unterschreiben. Bei leitenden Angestellten sollte das Arbeitszeugnis von einem Mitglied der Geschäftsführung unterschrieben sein. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2001 muss das Arbeitszeugnis sogar von einem Mitglied der Geschäftsführung unterzeichnet werden, wenn ein Arbeitnehmer der Geschäftsführung direkt unterstellt gewesen ist. Dabei muss aus dem Zeugnis die Position des Unterzeichnenden als Mitglied der Geschäftsleitung hervorgehen.
    Da Unterschriften manchmal sehr schwer lesbar sind, ist es ratsam, wenn in Maschinenschrift die Funktionsbezeichnung unter der Unterschrift steht.
    Eine Übersicht, welche Formulierungen welcher Note entsprechen, finden Sie im Anhang.
    Besonderheiten beim Zeugnis für Führungskräfte
    Auch Führungskräfte und leitende Angestellte haben einen Anspruch auf ein Zeugnis.

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