Autoimmunerkrankungen
einer PUVA-Therapie. Dazu wird ein Medikament (Psoralen) gegeben, das die Haut sensibler für die Lichteinwirkung macht. Dann braucht nur noch das energieärmere UV-A-Licht verwendet zu werden. Die PUVA-Therapie eignet sich nicht zum Langzeiteinsatz, weil die Haut geschädigt werden und das Psoralen zu Übelkeit und Erbrechen führen kann. Auf ärztliche Verordnung wird diese Therapie von der Krankenkasse bezahlt. Sie wird in physiotherapeutischen Einrichtungen durchgeführt.
Elektrotherapie
Bei der Elektrotherapie werden elektrische Ströme angewendet mit dem Ziel, Schmerzen zu lindern, die Durchblutung zu verbessern und die Muskulatur zu entspannen. Die Galvanisation ist eine Form der Elektrotherapie, bei der Gleichstrom mit konstanter Stärke eingesetzt wird. Andere Formen nennen sich Kurzwellentherapie oder Reizstromtherapie. Insgesamt wird die Elektrotherapie nur noch selten bei Schmerzen am Bewegungsapparat und chronischen Gelenkabnutzungen eingesetzt. Auch die Elektrotherapie wird auf ärztliche Verordnung durch die Krankenkassen bezahlt. Physiotherapeuten führen sie durch.
Rehabilitation – ambulant oder stationär
Gerade nach schweren Schüben einer Autoimmunkrankheit brauchen Sie Zeit und Anleitung, um sich zu regenerieren. Bei der Rehabilitation geht es um Wiederherstellung beispielsweise der Beweglichkeit und Eingliederung in das Berufsleben und den häuslichen Alltag. Dabei werden medizinische Maßnahmen ergriffen, die der Vorbeugung bzw. der Linderung oder gar der Beseitigung schwerer gesundheitlicher Störungen dienen. Dieser Grundsatz gilt bei vielen Autoimmunkrankheiten, z. B. bei rheumatoider Arthritis, Morbus Bechterew, Lupus erythematodes, Sklerodermie, Psoriasis und den chronisch entzündlichen Darmkrankheiten. Eine Rehabilitation kommt besonders nach Klinikaufenthalten oder schweren Krankheitsschüben infrage, aber auch bei drohender Verschlechterung, z. B. drohender Versteifung von Gelenken, um einer ungünstigen Krankheitsentwicklung vorzubeugen.
Es gibt für die einzelnen Autoimmunkrankheiten hoch spezialisierte Rehabilitationseinrichtungen sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich.
Dort machen Sie in konzentrierter Form physiotherapeutische Übungen und erhalten Anleitungen, ob und wie Sie die Ernährung in Ihrem speziellen Fall umstellen sollten. Persönliche Gespräche oder Vorträge vertiefen das Verständnis zum Krankheitsgeschehen und zur Therapie, und Sie erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Grundlegende Fragen zur beruflichen, familiären und sozialen Integration werden ebenfalls bearbeitet.
Engagieren Sie sich bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung. Ist die Einrichtung auf Ihre Erkrankung spezialisiert (Multiple Sklerose, Morbus Crohn, rheumatoide Arthritis, Psoriasis usw.)? Liegt die ambulante Einrichtung nahe genug zu Ihrem Wohnort? Ist eine Klinik am Meer oder in den Bergen besser? Wird bei Bedarf für Kinderbetreuung gesorgt? Diese und ähnliche Fragen sollten Sie bei der Auswahl berücksichtigen. Sie haben das Recht, mitzuentscheiden.
Bei den kürzer werdenden Liegezeiten in den Akutkliniken und dem Zeitmangel in den Arztpraxen wird der Bereich der ambulanten und stationären Nachsorge immer wichtiger. Neben den notwendigen medizinischen und therapeutischen Maßnahmen können Sie hier einen neuen Lebensrhythmus erwerben, der dem Umgang mit Ihrer Erkrankung gerecht wird. Das beginnt schon mit der regelmäßigen Medikamenteneinnahme. Zudem hilft eine Rehabilitation dabei, dass die akut eingeleiteten Maßnahmen nachhaltig wirken können. Eine Anschluss-Heilbehandlung (AHB) erfolgt unmittelbar im Anschluss an den Aufenthalt in einer Akutklinik und sollte im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung angetreten werden. Informationen zur AHB erhalten Sie im Krankenhaus durch Ihren Stationsarzt oder den Sozialdienst. In allen anderen Fällen der Nachsorge und Rehabilitation informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt, Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrer Rentenversicherung.
PRAXIS
Kosten
Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt den Antrag für eine ambulante oder stationäre Rehabilitation bei Ihrer Rentenversicherung oder der Krankenkasse. Sie bekommen dann einen Vordruck, der von Ihnen und Ihrem Hausarzt auszufüllen ist. Rentenversicherung oder Krankenkasse prüfen, ob die Notwendigkeit zur Rehabilitation besteht. Wenn ja, übernehmen sie die Kosten.
Hydrotherapie: heilsames Wasser
Wasser kann eine Wohltat sein. Ob in fester oder flüssiger Form oder als Dampf
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