Behave - Stilsicher in sozialen Netzwerken
und Datenschutzbedingungen Sie ruhig schlafen lassen – auch und besonders im Interesse Ihrer Kinder.
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Kinder im Netz – Leitfaden für Eltern
»Du wirst Facebook nicht verwenden, wenn du unter 13 Jahre alt bist«, heißt es beim Marktführer unter der Rubrik Nutzungsbedingungen. Seien Sie ehrlich, wie viele Kinder unter 13 Jahren kennen Sie, die mit falschem Geburtsdatum beim Netzwerk angemeldet sind? Vielleicht sogar Ihre eigenen? Die Vorschrift ist für den Papierkorb, denn niemand überprüft sie.
Kinder und Jugendliche lieben soziale Netzwerke. Laut einer Studie von Bitkom sind 94 Prozent aller 14 - bis 29 -Jährigen auf einer der Plattformen aktiv. Die Sogwirkung lässt sich leicht erklären – soziale Netzwerke bieten alles, was jungen Menschen Spaß macht. Sie können sich dort austauschen, sie bekommen Anerkennung, und sie sind unter sich. Anwendungen wie Spiele oder Apps vertreiben Langeweile. Dabei übersehen Kinder und Jugendliche oft, dass es keine privaten Schutzräume im Internet gibt. Die Gefahren der ungleich größeren digitalen Öffentlichkeit, mit der sie umgehen müssen, werden von den minderjährigen Teilnehmern häufig unterschätzt – oder gar nicht wahrgenommen.
Der virtuelle Schulhof hat aber auch positiven Einfluss auf die Persönlichkeitsentwicklung. Die Kinder und Jugendlichen können entscheiden, wie viel Einblick sie in ihre Privatsphäre geben wollen, und sie lernen, mit ihren und fremden Daten vertrauensvoll umzugehen – sie müssen für sich und andere Verantwortung übernehmen.
Trotzdem liegt ihnen naturgemäß mehr an ihrem Vergnügen als an ihrer Sicherheit. Sie brauchen Anleitung und Führung. Wie das konkret aussehen kann, zeigen Ihnen zehn Empfehlungen.
1. Alter bestimmen
Ab welchem Alter Ihr Kind reif ist für ein soziales Netzwerk, hängt von seiner Entwicklung ab. Ab circa acht Jahren fangen Kinder – vor allem mit älteren Geschwistern – an, sich dafür zu interessieren. Fragen Sie im Freundeskreis und bei den Eltern von Klassenkameraden nach, wie dort der Zugang zu den Netzwerken gehandhabt wird – aber entscheiden Sie eigenständig, wann Ihr Kind die nötige Reife hat. Lassen Sie sich nicht drängen, Sie können das am besten beurteilen.
b Tipp
Zur Orientierung: Bei Schüler VZ ist der Zugang ab 10 Jahren erlaubt, bei Facebook liegt die Altersgrenze offiziell bei 13 Jahren.
2. Netzwerk aussuchen
Bei der Auswahl des Sozialen Netzwerkes werden Sie vermutlich nicht viel zu melden haben. Ihr Kind weiß genau, wo es hin will: wo seine Freunde bereits sind. Nur so viel: Das deutsche Schüler VZ gilt den Datenschützern als relativ sicher, das internationale Facebook dagegen nicht. Verbote helfen wenig, sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Bedürfnisse. Fällt die Entscheidung trotzdem für Facebook, machen Sie Ihre Einführung und Begleitung für einen längeren Zeitraum zur Bedingung.
3. Anwendung üben
Sie sind ein Netzwerkmuffel und wollen online keine Informationen mit anderen austauschen? Ihre Kinder brennen darauf. Sie müssen sich wohl oder übel mit dem Medium auseinandersetzen. Legen Sie sich ein eigenes Konto an und probieren Sie die verschiedenen Funktionen aus. Vermutlich sind Ihre Kinder Ihnen immer einen Schritt voraus und haben bei Freunden bereits geübt. Eine gute Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen: Sie stellen die Fragen, und Ihr Kind hilft Ihnen auf die Sprünge.
b Tipp
Verhindern Sie, dass Ihr Kind Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer hinterlegt. Kürzen Sie den Nachnamen ab oder verwenden Sie ein Pseudonym. Freunde haben alle Kontaktdaten oder können sie erfragen. Fremde haben im Zweifel nichts Gutes im Sinn.
4. Privatsphäre einstellen
Sie sollten die Datenschutzbedingungen genau durchlesen und mit Ihrem Kind gemeinsam die Einstellungen für seine Privatsphäre durchgehen. Machen Sie Ihr Kind mit den Gefahren von unfreiwilliger Öffentlichkeit vertraut. Schließen Sie das Teilen mit der Öffentlichkeit und mit Freunden von Freunden aus. Machen Sie das Profil Ihres Kindes nur für Freunde sichtbar.
b Tipp
Diskutieren Sie mit Ihrem Kind über virtuelle » Freunde « – der Kumpel des Bruders einer Freundin ist kein Freund im herkömmlichen Sinn, höchstens ein Bekannter. Was darf, kann, soll mit ihm geteilt werden?
5. Profil gestalten
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, welche Informationen, Bilder und Videos es von sich preisgeben will. Ein kompliziertes Unterfangen, da es meist um Akzeptanz und Anerkennung in
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