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Beschaeftigungskompass Altenpfleger/in

Beschaeftigungskompass Altenpfleger/in

Titel: Beschaeftigungskompass Altenpfleger/in Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Manfred Engl
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die Lebenszufriedenheit der Bewohner sicherzustellen.
    Die Wohnbereichsleitung ist die Schnittstelle zwischen Patienten/Bewohnern und den Mitgliedern des therapeutischen Teams einerseits und dem oberen Management andererseits.
    Zu den pflegerischen Aufgaben zählt u.a. die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender, die Erstellung von Pflegeanamnesen und Pflegeplanungen sowie die Überwachung und Kontrolle der Grund- und Behandlungspflege und die Sicherstellung aller vom Arzt angeordneten Maßnahmen.
    Wohnbereichsleiter/innen sind darüber hinaus für die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Betriebsführung verantwortlich. Ihnen obliegt die Personaleinsatzplanung und die Arbeitsablaufgestaltung, die Führung der Mitarbeiter sowie die Koordination aller weiteren, auch externen Leistungsbereiche in ihrem Verantwortungsbereich.
    Ihre Tätigkeit umfasst weiterhin qualitätssichernde Aufgaben, sie nehmen an Pflegevisiten teil und sind für die Pflegeplanung und Pflegedokumentation zuständig. Dazu kommen z.T. betriebswirtschaftliche Aufgaben. So wirken Wohnbereichsleiter/innen an der Erstellung des Haushaltsplanes der jeweiligen Einrichtung mit.
    Die Qualifizierung zur Wohnbereichsleitung setzt eine Ausbildung als staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in voraus und eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Heim oder in einer vergleichbaren Einrichtung.
    Die Weiterbildung unterliegt den Richtlinien für die Weiterbildung zur Stationsoder Gruppenleitung im Pflegedienst und kann an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten des Gesundheits- und Sozialwesens absolviert werden.
Pflegedienstleiter/in
Informationen
    Den Pflegedienstleiter/innen obliegt die gesamte Leitung einer Funktionseinheit insbesondere des Personalmanagements, der Budgetplanung und -überwachung.
    Zu den Personalaufgaben zählt die Auswahl, Führung, Einstellung, Beurteilung und Förderung der Mitarbeiter/innen, einschließlich der Koordination der Aus- und Weiterbildung mit internen und externen Bildungsträgern.
    Sie führen die Aufnahmegespräche mit Patienten und Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen, ermitteln den individuellen Pflegebedarf. Daneben gehört es zu ihren Aufgaben, Dienstpläne, Dienstanweisungen und Arbeitsanordnungen für den Pflegedienst zu erstellen. Sie wirken bei der Erstellung des Leitbildes der jeweiligen Einrichtung mit.
    Pflegedienstleiter/innen sind unterstellten Mitarbeitenden gegenüber weisungsbefugt, üben die Fachaufsicht und die Disziplinaraufsicht aus. Sie kümmern sich um die Finanzen und das Controlling. Im Rahmen der Qualitätssicherung entwickeln sie Pflegekonzepte, setzen Pflegemodelle um und konzipieren Maßnahmen des Qualitätsmanagements. Darüber hinaus schreiben sie Jahresberichte und überwachen das Budget. Sie wirken nach Möglichkeit auch bei der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Einrichtung mit.
    Voraussetzung für die Qualifikation ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem pflegerischen Beruf und mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung. Der Abschluss Pflegedienstleiter/in kann an staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen für Gesundheitsberufe in den einzelnen Bundesländern erlangt werden. In Vollzeit dauert die Fortbildung bis zu zwei Jahre, in Teilzeit bis zu dreiJahren.
    Daneben bieten auch zahlreiche Hochschulen die Möglichkeit eines Studiums im Bereich Pflegedienstleitung/-management. Siehe dazu Kapitel „Studienmöglichkeiten“.
Altentherapeut/in
Informationen
    Altentherapeuten und -therapeutinnen organisieren soziale und therapeutische Dienste für ältere Menschen und führen diese durch.
    In Kooperation mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen entwerfen sie Therapiepläne und führen rehabilitative Maßnahmen durch. Dabei geht es ebenso um Bewegungstherapie als auch um die gerontopsychiatrische Behandlung und Betreuung, um basale Stimulation, Gedächtnistraining oder die Biografiearbeit. Hinzu kommen aktivierende Maßnahmen in Gruppen- und Einzelarbeit. Sie sorgen für eine kreative Freizeitgestaltung, Beschäftigung und Aktivierung von Senioren. Kommunikation und Beratung zu Fragen der Lebensführung und Rechtsfragen, sowohl der Betreuten selbst als auch der Angehörigen, spielen eine wesentliche Rolle. Innerbetrieblich leiten sie oft ehrenamtliche Mitarbeiter/innen an und setzen sich mit Weiterbildungsplanungen auseinander.
    Die Qualifikation zum/r Altentherapeut/in setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem pflegerischen Beruf voraus

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