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Cashkurs

Cashkurs

Titel: Cashkurs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dirk Mueller
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Altersvorsorge möglich sind, ist gesetzlich festgeschrieben und wird dort als »Durchführungsweg« bezeichnet.
    Direktzusage . Hier sichert das Unternehmen dem Arbeitnehmer zu, beim Eintritt in den Ruhestand eine Rente zu zahlen. Das Unternehmen braucht das Geld dabei nicht auf einem Sonderkonto anzulegen, muss aber in der Bilanz Rückstellungen bilden. Dieser Durchführungsweg wird oft von größeren Unternehmen beschritten, befindet sich aber eher auf dem Rückzug.
Direktversicherung . Das Unternehmen schließt für den Arbeitnehmer eine private Rentenversicherung ab und zahlt dort Beiträge ein. Diese einfach zu handhabende Variante ist vor allem bei kleineren und mittelständischen Unternehmen beliebt.
Pensionskasse . Eine Pensionskasse ist ein Versicherungsverein und entspricht im Wesentlichen der privaten Rentenversicherung. Dieses Modell ist ebenfalls einfach zu verwalten und wird von Betrieben gerne angeboten.
Pensionsfonds . Hier handelt es sich um Mischfonds, bei denen der Aktienanteil wesentlich höher sein kann als bei einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung. Allerdings gilt hier: Wenn bis zum Renteneintritt Verluste zu verzeichnen sind, muss der Arbeitgeber die Kapitallücke aus der eigenen Tasche stopfen. Bei den beiden zuvor beschriebenen Durchführungswegen steht hingegen der jeweilige Anbieter für den Kapitalerhalt ein.
Unterstützungskasse . Bei dieser ziemlich komplizierten Konstruktion verwaltet ein Verein, eine GmbH oder eine Stiftung – eben die Unterstützungskasse – die Einzahlungen von einem oder mehreren Unternehmen. Die eingezahlten Beiträge können frei angelegt werden, in Frage kommen somit auch Aktien oder Investmentfonds. Wenn eine Unterstützungskasse das Geld bei einer Versicherung anlegt und die Versorgungsansprüche an diese überträgt, spricht man von einer »rückgedeckten Unterstützungskasse«.
    Was passiert bei einer Pleite des Arbeitgebers?
    Wenn ein Arbeitgeber auf dem Trockenen sitzt, dann sind nicht nur Arbeitsplätze in Gefahr. Wurde die Finanzierung der Betriebsrenten nicht an Versicherungen oder Pensionskassen ausgelagert, sondern erfolgt aus dem Unternehmenskapital, bangen alle nicht nur um den Job, auch die ehemaligen Mitarbeiter sorgen sich um ihre Betriebsrente. Eine ziemlich blöde Situation, denn im Zweifel ist nicht nur der Arbeitsplatz und somit vielleicht das Einkommen der nächsten Jahre weg, sondern die sichergeglaubte Altersvorsorge gleich mit.
    Um die Betriebsrenten vor einer Insolvenz zu schützen, gründeten der Arbeitgeberverband und die Versicherungswirtschaft den Pensions-Sicherungs-Verein ( PSV ), der im Januar 1975 seinen Betrieb aufnahm und wie eine Versicherung funktioniert: Die Unternehmen zahlen Beiträge ein, deren Höhe sich nach den zu finanzierenden Betriebsrenten richtet, und dafür zahlt im Insolvenzfall der PSV die Renten weiter. PSV -Beiträge werden immer dann fällig, wenn keine direkte Kapitalerhaltsgarantie durch die Versicherung oder Pensionskasse erfolgt – also für Pensionsfonds, Direktzusagen und Unterstützungskassen.
    Wie viel die Unternehmen in den großen Topf einzahlen müssen, hängt auch von den Schadenssummen des Vorjahres ab. Spektakuläre Großpleiten haben immer wieder die PSV -Umlage nach oben getrieben. Das teuerste Schadensjahr war für den Sicherungsverein übrigens das Jahr 2002, als gleich reihenweise Großunternehmen wie Babcock-Borsig, Fairchild Dornier und Philipp Holzmann dichtmachten und der PSV auf einen Schlag die Renten von Tausenden ehemaligen Arbeitnehmern weiterzahlen musste. Betriebsrentner haben also eigentlich wenig zu befürchten, denn sie können auf den PSV -Solidartopf vertrauen.
    Das war im Übrigen hinter den Kulissen eines der Haupterpressungsargumente bei den Verhandlungen um Staatshilfen für Opel im Jahre 2009. Hätte der Mutterkonzern General Motors die Tochter Opel pleitegehen lassen, wären auf den deutschen Pensionssicherungsverein Forderungen in Höhe von vermutlich 4 Milliarden Euro zugekommen, die die deutsche Wirtschaft hätte tragen müssen. Ein gutes Argument bei den Verhandlungen mit dem Staat, finden Sie nicht?
    Wer zahlt: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
    Wenn Sie Glück haben, müssen Sie für Ihre betriebliche Altersvorsorge keinen Cent selbst in die Hand nehmen. In manchen Unternehmen sehen die Betriebsvereinbarungen nämlich eine sogenannte unternehmensfinanzierte Betriebsrente vor. Je länger Sie dort angestellt sind, umso mehr Rente können Sie einmal

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