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Level 2:
Finanzplanung für Fortgeschrittene
Glückwunsch – wenn Sie den ersten Abschnitt dieses Buchs gelesen und idealerweise bereits in die Praxis umgesetzt haben, brauchen Sie den täglichen Umgang mit Geld nicht mehr dem Zufall zu überlassen. So, und jetzt zünden wir die zweite Stufe, bei der es vor allem um Ihren langfristigen Vermögensaufbau und die Altersvorsorge geht.
Seit uns der einstige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm in schönstem Hessisch erklärt hat, dass die Rente sicher sei, wissen wir, dass Vater Staat auch in Zukunft Renten zahlen will. Nur wissen wir leider nicht, in welcher Höhe.
Zwar wurde mit den Rentenreformen der vergangenen Jahre versucht, die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rente auf ein langfristig kalkulierbares Fundament zu stellen. Aber ob die Rechnung in zehn oder zwanzig Jahren immer noch mit denselben Formeln aufgeht, kann heute niemand genau sagen.
Bitte nicht falsch verstehen: Ich will hier nicht den Sozialstaat kaputtreden, und die deutsche Variante der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Vergleich zu den Systemen in anderen Ländern noch eine der besseren Alternativen. Aber dass es Grenzen gibt, sollte Lieschen Müller (weder verwandt noch verschwägert) schon bei den einfacheren Überlegungen zur gesetzlichen Rente klar sein. Wenn immer mehr Ausbildungs- und Studienabsolventen erst mit knapp 30 Jahren voll ins Erwerbsleben einsteigen und die Lebenserwartung in Richtung 90 Jahre geht, lassen sich die Alternativen auch ohne Taschenrechner ermitteln: Wer mit 60 Jahren in Rente gehen will, muss entweder zuvor hohe Summen auf die Seite gelegt haben oder sich als Rentner vorwiegend von den Früchten seines Schrebergartens ernähren. Und wer beides nicht will oder kann, muss eben länger arbeiten.
Vor diesem Hintergrund war übrigens der alte Bismarck kein Sozialheld, sondern eher ein knallharter Knauser, der mit seiner Methode selbst Dagobert Duck vor Neid die Tränen in die Augen getrieben hätte: Die Bismarcksche Einführung der gesetzlichen Altersrente sah die Rentenzahlung erst ab dem 70. Lebensjahr vor – und das bei einer damaligen Lebenserwartung von nicht einmal 50 Jahren. Das würde gemäß der heutigen Lebenserwartung der Rente mit 105 entsprechen. … würde Frau von der Leyen mit diesem Vorschlag heutzutage um die Kurve kommen, würde der Begriff »Wutbürger« vermutlich erneut Wort des Jahres.
Neben dem Sparen auf konkrete Investitionen ist es deshalb absolut sinnvoll, an später zu denken und auf lange Sicht Vermögen aufzubauen. Wie man das anfängt? Da gibt es gleich mehrere, unterschiedliche Möglichkeiten:
Die betriebliche Altersvorsorge (b AV ), bei der ein Teil des Gehalts in Vorsorgeguthaben umgewandelt wird.
Die staatlich geförderten Riester- und Rürup-Sparpläne, für die es Zulagen und Steuervergünstigungen gibt.
Den privaten Vermögensaufbau mit Investmentfonds oder anderen langfristigen Anlageformen.
Tipp Dazu gleich vorweg: Bei der langfristigen Geldanlage weiß man nie genau, welche Produkte sich auf Sicht der nächsten zehn oder zwanzig Jahre am besten entwickeln werden. Mit der Mischung unterschiedlicher Anlageformen werden Sie zwar nicht die maximal mögliche Rendite erreichen – aber Sie können im schlimmsten Fall verhindern, dass Sie am Ende alles auf die falsche Karte gesetzt haben.
So funktioniert die
betriebliche Altersvorsorge (b AV )
»Hey Chef, ich will mehr Rente« – das kommt möglicherweise besser an als eine Forderung nach mehr Gehalt. Nicht nur weil der brave Angestellte damit Weitblick beweist, sondern auch ganz profan wegen des Verhältnisses von Brutto zu Netto. Während bei der klassischen Gehaltserhöhung schon mal die Hälfte von den mitwachsenden Sozialabgaben und Steuern aufgefressen werden kann, landet die betriebliche Altersvorsorge quasi »Brutto für Netto« auf dem Vorsorgekonto des Arbeitnehmers. Weil nämlich, natürlich im Rahmen bestimmter Grenzen, die Umwandlung von Gehaltsbestandteilen in Vorsorgeguthaben von der Sozialversicherung und Einkommensteuer befreit ist, spart nicht nur der Arbeitnehmer diese Abzüge, sondern auch das Unternehmen spart: die Arbeitgeberbeiträge. Da ist also Spielraum vorhanden.
Voraussetzung für diese Vergünstigungen ist allerdings, dass der Betrieb das Vorsorgeguthaben so bildet, wie es den Vorgaben des Betriebsrentengesetzes entspricht.
Die zulässigen Anlageformen
Welche Anlageformen in der betrieblichen
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