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Cashkurs

Cashkurs

Titel: Cashkurs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dirk Mueller
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bislang rund 80 Prozent aller Riester-Sparverträge verkauft.
    Doch trotz staatlicher Zulagen ist das Riester-Sparen nicht unumstritten, und das zu Recht: Komplizierte Vertragsklauseln und undurchsichtige Gebührenstrukturen können am Ende die Freude an den Zulagen ganz schön eintrüben. Zum Renditebringer wird das Riestern erst dann, wenn Sie es mit Sorgfalt in Ihre langfristige Planung einbauen und mit derselben Sorgfalt den passenden Anbieter heraussuchen.
    Was will ich damit sagen? Wenn die Bank gerade ihre »Riester-Wochen« veranstaltet und ihre Kunden nach dem Geldholen am Schalter noch kurz mal einen Riester-Vertrag unterschreiben lässt, ist das Risiko einer Fehlentscheidung ziemlich hoch. Wenn Sie sich jedoch erst einmal durchrechnen, ob ein Riester-Sparplan für Sie generell taugt, und im zweiten Schritt nicht nur auf die staatlichen Zulagen schielen, sondern die Kostenstruktur und Solidität des Anbieters unter die Lupe nehmen, dann ist das Floprisiko deutlich reduziert.
    Was Sie vom Staat erwarten können
    Beginnen wir mit dem angenehmsten Teil des Riesterns, nämlich mit den staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen. Zunächst einmal gibt es die Grundzulage, die für Singles 154 Euro pro Jahr beträgt. Ehepaare erhalten das Doppelte, wenn jeder Ehepartner einen eigenen Vertrag abschließt. Dann gibt es noch die Kinderzulage in Höhe von 185 Euro für jedes Kind, für das Sie auch Kindergeld bekommen. Wurde ein Kind nach dem 31. Dezember 2007 geboren, beträgt die Zulage sogar 300 Euro.
    Allerdings erhalten Sie nur dann die volle Zulage, wenn die gesamten jährlichen Sparleistungen auf den Riester-Vertrag 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens betragen. Zahlen Sie weniger ein, dann kürzt der Staat die Rücklagen im entsprechenden Verhältnis.
    Das bedeutet im konkreten Beispiel: Ein Ehepaar – beide berufstätig – hat ein gemeinsames Jahresbruttoeinkommen von 60000 Euro und ein zulagenberechtigtes Kind, das vor dem 1. Januar 2008 geboren worden ist. Daraus errechnet sich bei zwei separaten Riester-Verträgen der für die volle Zulage notwendige Eigenanteil wie folgt:
     
    Bruttoeinkommen gemeinsam:
60000 Euro
davon 4 %
2400 Euro
– Grundzulage Ehepaar
308 Euro
– Kinderzulage
185 Euro
= Eigenanteil für volle Zulage
1907 Euro
     
    Wenn Sie jährlich nicht den vollen Eigenanteil, sondern beispielsweise nur zwei Drittel – also 1271 Euro – einzahlen, dann kürzt der Staat die Zulagen ebenfalls um ein Drittel. So weit zu den Zulagen. Aber es gibt fürs Riestern auch Steuervergünstigungen: Sie können die Riester-Sparraten als Einzahlungen in Altersvorsorgeverträge im Rahmen der Sonderausgaben bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Doch Vorsicht, hier lauert eine Denkfalle, denn es gibt nicht beides, Zulage plus Steuervergünstigung: Ob die Zulage oder die Steuerersparnis für den Riester-Sparer am günstigsten ist, wird vom Finanzamt automatisch geprüft. Anleger mit hohem Einkommen und keinem oder nur einem Kind können dann zusätzlich zur eher mageren Zulage auf eine ergänzende Einkommensteuer-Rückzahlung hoffen.
    Bei geringem Einkommen könnte es rein rechnerisch vorkommen, dass der Riester-Sparvertrag praktisch nur aus den Zulagen gespeist wird. Dem hat jedoch Vater Staat einen Riegel vorgeschoben: Mindestens 60 Euro pro Jahr müssen aus eigener Tasche eingezahlt werden, sonst wird die Zulage anteilig gekürzt.
    Wann die Zulage in Gefahr ist
    »Hab ich sicher!« – das kann der Torwart nach einer Glanzparade sagen, aber nicht der Riester-Sparer nach Gutschrift der Zulage. Die Riester-Zulage ist nämlich alles andere als unwiderruflich, auch wenn sie bereits auf Ihrem Anlagekonto gutgeschrieben ist. Sobald Sie das Geld für etwas anderes als für Ihre spätere Zusatzrente verwenden, müssen Sie alle bislang erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen wieder zurückzahlen!
    Der Gesetzgeber nennt das eine »schädliche Verwendung« – schädlich in erster Linie für Ihr Riester-Guthaben, das vor der Auszahlung um die darin enthaltenen Zulagen erleichtert wird. Damit ist die scheinbar anlegerfreundliche Klausel, dass Sie Ihren Riester-Sparvertrag jederzeit kündigen können, mit äußerster Vorsicht zu genießen. Aber was ist diese »schädliche Verwendung« konkret? Hier die typischen Fälle:
    Sie lösen Ihr Riester-Guthaben auf und verwenden es für Anschaffungen oder für die Umschichtung in einen privaten Sparvertrag. Doch nur wenn das Geld direkt in einen

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