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Cashkurs

Cashkurs

Titel: Cashkurs Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Dirk Mueller
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vom Arbeitgeber erwarten.
    Doch was passiert bei einer Kündigung? Nun, dann kommt es darauf an, ob Ihnen der Ex-Arbeitgeber bereits aufgelaufene Rentenansprüche wieder wegnehmen darf oder nicht – diesen Knackpunkt bezeichnet der Gesetzgeber in seinem schönen Beamtendeutsch als »Unverfallbarkeit«. Wenn Ihre Ansprüche »unverfallbar« sind, können sie nicht mehr einbehalten werden, also nicht mehr verfallen.
    Nun können Sie aber keinen Antrag auf Erteilung eines Unverfallbarkeitsformulars einreichen, sondern dieser Zustand tritt, wenn überhaupt, dann automatisch ein. Die gesetzlichen Spitzfindigkeiten diesbezüglich sind ziemlich heftig, und weil es sich hier nicht um ein juristisches Fachbuch handelt, übe ich mich lieber in der schönen Tugend der praxisnahen Vereinfachung: Wenn Sie den Job wechseln, können Sie davon ausgehen, dass Sie die unternehmensfinanzierten Rentenansprüche verlieren, wenn die Versorgungszusage noch keine fünf Jahre bestanden hat. Die älteren Ansprüche bleiben dagegen bestehen. Und: Wenn Sie bei der Kündigung jünger als 25 Jahre sind, gibt es nichts. Wohlgemerkt, die Rede ist immer von den Betriebsrentenansprüchen, die nur aus Zahlungen des Arbeitgebers finanziert wurden.
    Die andere Form der Finanzierung nennt sich Gehaltsumwandlung und funktioniert genau so, wie Sie es jetzt wahrscheinlich vermuten.
    Sie gehen einfach zu Ihrem Chef und vereinbaren mit ihm, dass ein bestimmter Teil Ihres Gehalts – das können auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sein – direkt in die betriebliche Altersvorsorge fließt. Wegen des schon erwähnten »Brutto-für-Netto«-Effektes reduziert die Gehaltsumwandlung Ihr Nettogehalt nur teilweise. Wenn Sie etwa monatlich 100 Euro in die betriebliche Altersvorsorge umleiten, werden von Ihrem Gehalt weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen, und Sie haben unten auf dem Lohnzettel vielleicht nur 55 oder 60 Euro weniger stehen.
    Die Obergrenze für die steuer- und sozialversicherungsfreie Gehaltsumwandlung wird durch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung definiert, die für das Jahr 2010 bei einem Bruttomonatsgehalt von 5500 Euro lag. Von dieser Summe dürfen Sie maximal 4 Prozent, also 220 Euro, in die Gehaltsumwandlung einbringen. Weitere 1800 Euro pro Jahr können Sie von Ihrem Bruttogehalt steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlen. Otto Normalverdiener hat damit jede Menge Spielraum für die betriebliche Altersvorsorge.
    Im Gegensatz zur unternehmensfinanzierten Vorsorge haben Sie ein Recht auf Gehaltsumwandlung – immerhin zahlen Sie die Beiträge aus eigener Tasche. Dafür darf der Arbeitgeber den Anbieter und das Anlageprodukt aussuchen. Dank der Absicherung durch den PSV hält sich dabei für Sie das Risiko in Grenzen. Und: Wählen Sie die Gehaltsumwandlung, so kann Ihr Vorsorgeguthaben bei einem Jobwechsel nicht verfallen. Doch trotzdem tappt man auch in diesem Fall leicht in eine Falle.
    Die Zillmerungs-Falle beim Jobwechsel
    Zillmer… was?! Klingt so langweilig, dass man das Kapitel gleich überblättern will, aber das Thema ist eines der wichtigsten, unbekanntesten und gemeinsten im Anlagebereich. Scheuen Sie also nicht, das Thema mit mir anzugehen. Der alte Zillmer kann ja nichts dafür, dass sein Name nicht nach wilden Partys klingt. August Zillmer lebte im 19. Jahrhundert und mag sich gedacht haben: »… was macht man mit so einem langweiligen Namen am besten beruflich? … Werd ich eben Versicherungsmathematiker.« Wenn Sie sich mal wieder für irgendeine Ausschweifung selbst kasteien wollen, lesen Sie sich auf Wikipedia den Abschnitt »Zillmerung« durch. Danach empfinden Sie Topflappen-Klöppeln als Adrenalin-Event. Wenn Sie nichts zu kasteien haben, reicht es aber völlig, wenn wir uns hier gemeinsam auf die Gemeinheit konzentrieren, mit der der liebe August heute meistens in Verbindung gebracht wird.
    Versicherungs- und Finanzvermittler leben von den Provisionen, die sie beim Verkauf der verschiedenen Anlageprodukte vom Anbieter erhalten. Das ist auch bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht anders. Nun ist es so, dass die Provisionen eigentlich parallel zu den Einzahlungen des Kunden fließen müssten, so dass ein Versicherungsvertreter für den Abschluss einer Rentenversicherung 30 Jahre lang Monat für Monat einen kleinen Betrag erhalten würde.
    Doch in der Praxis gibt es für die

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