Caspar Hauser oder Die Traegheit des Herzens
unbedeutendsten Spuren und Verdachtsgründe bekanntzugeben. Und nicht etwa deswegen, um Caspar Hauser zu entfernen, denn die Gemeinde, die ihn in ihren Schoß aufgenommen, liebt ihn, betrachtet ihn als ein von der Vorsehung ihr zugeführtes Pfand der Liebe, das sie ohne gültigen Beweis der Ansprüche andrer nicht abtreten wird, sondern nur, um die Übeltat zu entdecken und den Bösewicht samt seinen Gehilfen der gerechten Sühne auszuliefern.«
Wahrscheinlich wurden von den Urhebern große Hoffnungen an das Manifest geknüpft, aber die Sache nahm einen ganz unerwarteten Verlauf und bereitete den Nürnberger Herren mancherlei Verlegenheiten. Zunächst lief eine Menge unsinniger und verleumderischer Bezichtigungen ein, durch welche eine Reihe von adligen Familien und von intimen Vorgängen in aristokratischen Kreisen dem Gerede ausgesetzt wurden: Kindesmord, Kindesraub, Kindesunterschiebung waren nach Ansicht des gemeinen Volks Verbrechen, welche die vornehmen Leute täglich und zum Vergnügen begehen.
Schlimmer war es, daß die magistratische Bekanntmachung dem Appellhof des Rezatkreisesauf nichtamtlichem Weg zu Händen kam. Irgendein grimmiger Hofrat am selben Gerichtshof erließ allsogleich ein gepfeffertes Schreiben an die Kreisregierung in Ansbach, worin erstlich die Publikation des Nürnberger Bürgermeisters als vorschriftswidrig, zweitens als abenteuerlich bezeichnet wurde, worin drittens der lebhafte Tadel darüber ausgedrückt war, daß durch das verfrühte Preisgeben wichtiger Umstände eine Kriminaluntersuchung wenn auch nicht vereitelt, so doch sehr erschwert worden sei. Der ergrimmte Hofrat ersuchte daher die Regierung, den Magistrat zu strenger Rechenschaft zu ziehen und zu befehlen, daß die den Fall behandelnden Polizeiakten unverzüglich anher zu senden seien.
Die Regierung ließ sich das nicht zweimal sagen. Sie sendete ein Reskript an den Stadtkommissär von Nürnberg und äußerte sich dahin, daß die erzählte Lebensbeschreibung des Findlings so viele grobe Unwahrscheinlichkeiten enthalte, daß der Gedanke an eine ärgerliche Täuschung nicht abzuweisen sei. Gleichzeitig wurden die noch vorhandenen Exemplare des »Intelligenzblattes« und des »Friedens- und Kriegskuriers«, in welchen Zeitungen der Aufruf erschienen war, beschlagnahmt. Dies wurde dem Appellhof ordnungsgemäß mitgeteilt und die Erwägung daran geknüpft, ob die strafrechtliche Verfolgung des Häftlings einzuleiten sei oder nicht.
Den Magistratsherren fuhr ein heilloser Schrecken in die Glieder. Schleunigst ließen sie die Aktenfaszikel zusammenpacken und schickten sie mit Eilpost nach Ansbach hinüber. Vielleicht wähnten sie, daß nun alles gut sei, aber der grimme Hofrat dortselbst erhob alsbald wiederseine Stimme. »Die Verhöre mit dem Häftling und die Zeugnisse über ihn sind aktenmäßig nicht einwandfrei,« zeterte er; »es sind keineswegs alle Personen, die zuerst mit ihm in Berührung getreten sind, polizeilich vernommen worden; ferner hätte der Professor Daumer, um der öffentlichen Bekanntmachung des Magistrats eine rechtliche Basis zu geben, seine Gespräche mit dem Findling zu den Akten legen sollen.«
Die Regierung, um ein übriges zu tun, warnte den Magistrat vor einseitigem Verfahren. Darauf erwiderte der Magistrat in einem Anfall von Trotz und Entrüstung: ja, aber in den Maßregeln, wie ihr sie verlangt, liegt Gefahr, die Entdeckung zu hemmen, welche Anklage die vorgesetzte Behörde mit zorniger Energie zurückwies. Holt eure Versäumnisse nach, diktierte sie, protokolliert Verhöre, schickt Akten, Akten, nichts als Akten.
Mit innerer Wut hatte der Professor Daumer diese Vorgänge verfolgt. Er bezeichnete das Treiben der Ansbacher Behörde als widerwärtige Federfuchserei und hatte allen Ernstes die Absicht, seinem Unmut in einer geharnischten Epistel an die Regierung Luft zu machen. Mit Mühe hielten besonnene Freunde ihn davon zurück. »Aber es muß doch etwas geschehen!« warf er ihnen voll Empörung entgegen, »man ist ja auf dem besten Weg, einen Justizmord zu begehen, und soll ich dazu die Hände in den Schoß legen?«
»Das ratsamste wäre,« antwortete der Freiherr von Tucher, der bei diesem Auftritt anwesend war, »sich persönlich an den Staatsrat Feuerbach zu wenden.«
»Das hieße also, nach Ansbach reisen?«
»Gewiß.«
»Aber nehmen Sie denn an, daß er, als Präsident des Appellgerichts, von den Maßnahmen seiner untergebenen Beamten nicht schon unterrichtet ist und sie etwa gar
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