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Das aktuelle Handbuch Testament

Das aktuelle Handbuch Testament

Titel: Das aktuelle Handbuch Testament Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Finn Zwißler
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finden entsprechende Anwendung. Für die zur Erbschaft gehörenden Forderungen ist die Entziehung der Verwaltung dem Schuldner gegenüber erst wirksam, wenn er von der getroffenen Anordnung Kenntnis erlangt oder wenn ihm eine Mitteilung von der Anordnung zugestellt wird. Das Gleiche gilt von der Aufhebung der Entziehung.
    § 2130  Herausgabepflicht nach dem Eintritt der Nacherbfolge, Rechenschaftspflicht
    (1) Der Vorerbe ist nach dem Eintritt der Nacherbfolge verpflichtet, dem Nacherben die Erbschaft in dem Zustand herauszugeben, der sich bei einer bis zur Herausgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Verwaltung ergibt. Auf die Herausgabe eines landwirtschaftlichen Grundstücks findet die Vorschrift des § 596a, auf die Herausgabe eines Landguts finden die Vorschriften der §§  596a , 596b entsprechende Anwendung.
    (2) Der Vorerbe hat auf Verlangen Rechenschaft abzulegen.
    § 2131  Umfang der Sorgfaltspflicht
    Der Vorerbe hat dem Nacherben gegenüber in Ansehung der Verwaltung nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
    § 2133  Ordnungswidrige oder übermäßige Fruchtziehung
    Zieht der Vorerbe Früchte den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider oder zieht er Früchte deshalb im Übermaß, weil dies infolge eines besonderen Ereignisses notwendig geworden ist, so gebührt ihm der Wert der Früchte nur insoweit, als durch den ordnungswidrigen oder den übermäßigen Fruchtbezug die ihm gebührenden Nutzungen beeinträchtigt werden und nicht der Wert der Früchte nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zur Wiederherstellung der Sache zu verwenden ist.
    § 2134  Eigennützige Verwendung
    Hat der Vorerbe einen Erbschaftsgegenstand für sich verwendet, so ist er nach dem Eintritt der Nacherbfolge dem Nacherben gegenüber zum Ersatz des Wertes verpflichtet. Eine weitergehende Haftung wegen Verschuldens bleibt unberührt.

Beim Nachlass wird gequotelt
    Für Sie als Verfasser eines Testaments ist wichtig zu wissen, dass mehrere Erben den gesamten Nachlass als Einheit zusammen erben. Dabei erhält jeder Erbe das Recht auf einen bestimmten Bruchteil des gesamten Nachlasses. Einzelne Gegenstände werden also nicht vererbt.
    Praxis-Tipp:
    Bedenken Sie, dass die Einsetzung mehrerer Erben in aller Regel zu Streit unter den Erben führt. Prüfen Sie deshalb zunächst, ob Sie stattdessen nur einen Erben einsetzen und die anderen mit Vermächtnissen bedenken.
    Wollen Sie dennoch mehrere Erben einsetzen, wie das bei den eigenen Kinder aus Gründen des Familienfriedens unerlässlich ist, sollten Sie die Teilung des Nachlasses möglichst konkret regeln.
    Jeder Erbe erhält aber einen bestimmten Bruchteil des Nachlasses. Da viele Eltern ihre Kinder gleichermaßen bedenken, erben zum Beispiel drei als Miterben eingesetzte Geschwisterkinder auch ohne konkrete Quotelung jeweils ein Drittel des Nachlasses.
    Am besten geben Sie aber die Bruchteile im Testament konkret an. Dann kommen erst gar keine Zweifel auf, insbesondere wenn Sie von der gleichmäßigen Verteilung abweichen wollen. Dies bezeichnet man auch als Erbquote .
    Muster für die Erbeinsetzung mit einer bestimmten Quote
    Mein letzter Wille
    Ich, Marlene Reich, geboren am …, setze meinen Sohn David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zum Erben zu ½ und meine beiden Neffen Richard und Valentin zu je ¼ meines ganzen Vermögens ein.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
    Ihre persönliche Musterformulierung
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Mit der Teilungsanordnung den Nachlass nach Wunsch aufteilen
    Unabhängig von der Erbquote , haben Sie die Möglichkeit festzulegen, welcher Erbe welche Gegenstände erhalten soll. Das regeln Sie über eine Teilungsanordnung. Die aufgrund einer Teilungsanordnung aufgeteilten Gegenstände werden auf die jeweiligen Erbteile angerechnet.
    Wichtig:
    Die Teilungsanordnung führt also nicht zu einer Wertveränderung der Erbteile. Sie konkretisiert die Erbteile nur.
    Praxis-Tipp:
    Die Teilungsanordnung ist in vielen Testamenten nur schwer von einem Vorausvermächtnis zu unterscheiden. Achten Sie also darauf, dass Ihre Anordnung konkret und eindeutig formuliert ist.
    Muster für eine Teilungsanordnung
    Mein letzter Wille
    Ich, Marlene Reich, geboren am …, setze meinen Sohn David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zum Erben zu ½ und meine beiden Neffen Richard und Valentin zu je ¼ meines ganzen Vermögens ein.
    Für die

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