Das aktuelle Handbuch Testament
Verschaffungsvermächtnis verpflichten Sie den Beschwerten, einen bestimmten Gegenstand für den Vermächtnisnehmer anzuschaffen. Sie können also einen Pkw Marke X Modell Y vermachen, selbst wenn Sie einen solchen Pkw nie selbst besessen haben.
Kann der Beschwerte den Gegenstand nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beschaffen, erhält der Vermächtnisnehmer den Wert der Sache. Kann der Gegenstand dagegen gar nicht mehr beschafft werden, weil es sich bei dem Pkw um ein Unikat handelte, das jetzt völlig zerstört ist, fällt das Vermächtnis ersatzlos weg. Der Vermächtnisnehmer erhält dann nichts.
Gemeinschaftliches Vermächtnis
Es ist auch möglich, ein und denselben Gegenstand mehreren Personen zu vermachen. Der vermachte Gegenstand gehört dann allen Vermächtnisnehmern zusammen. Sie werden Miteigentümer.
Zweckvermächtnis
Sie können einen Zweck festlegen, wofür das Vermächtnis gut sein soll. Dabei haben Sie die Möglichkeit, einem anderen die Entscheidung über den konkreten Gegenstand, die Zeit und die Bedingungen für die Übergabe des Vermächtnisses zu übertragen. Beschreiben Sie den Zweck möglichst konkret, damit es darüber keinen Streit gibt. Eine allgemeine Floskel wie „um ihm eine Freude zu machen“ reicht nicht. Wer das Vermächtnis erhalten soll, müssen Sie selbst bestimmen. Das können Sie niemand anderem überlassen.
Beispiel:
Sie bestimmen, dass ein bestimmter Geldbetrag für eine Reise oder für die Finanzierung des Studiums verwendet werden soll.
Sie können zum Beispiel als Zweck einen Geldbetrag für einen Urlaub oder die Finanzierung des Studiums festlegen.
Schuldbefreiungsvermächtnis
Hier wird der Beschwerte verpflichtet, den Vermächtnisnehmer von einer Schuld, die der Erblasser gegen ihn hatte, zu befreien.
Beispiele:
Ein Darlehen muss nicht zurückbezahlt werden.
Eine offene Rechnung muss nicht bezahlt werden.
Ein ausgeliehenes Auto muss nicht zurückgegeben werden.
Voraus
Der Voraus ist ein Sonderrecht des überlebenden Ehegatten. Nach der Scheidung erhält man also keinen Voraus mehr. Der Voraus ist auf die gemeinsamen Haushaltsgegenstände der Ehegatten gerichtet. Er soll dem überlebenden Ehegatten ermöglichen, den Haushalt wie bisher weiterzuführen. Mehr zum Voraus erfahren Sie in Kapitel 2 „Die gesetzliche Erbfolge“.
Dreißigster
Den Dreißigsten erhalten Familienangehörige, die zum Zeitpunkt des Erbfalls im Haushalt des Erblassers wohnten und von ihm Unterhalt bezogen. Familienangehörige in diesem Sinn können auch Pflegekinder und nichteheliche Lebensgefährten sein.
Ob der Unterhalt freiwillig oder aufgrund eines rechtlichen Anspruchs geleistet wurde, ist dabei gleichgültig. Zum Unterhalt gehört auch der sogenannte „Naturalunterhalt“, also „Kost und Logis“.
Die Höhe des Dreißigsten entspricht dem vor dem Tod gewährten Unterhalt. Die Einzelheiten dazu finden Sie in Kapitel 2 „Die gesetzliche Erbfolge“.
Sonderfall: Das Vorausvermächtnis
Das Vorausvermächtnis ist ein Vermächtnis, das dem Erben selbst zugewandt wird. Zweck des Vorausvermächtnisses ist es, dem Erben einen Gegenstand zukommen zu lassen, ohne dass dieser auf seinen Erbteil angerechnet wird. Die Erbquoten werden also ohne den vorab vermachten Gegenstand errechnet. Der Erbe erhält das Vorausvermächtnis auch, wenn er die Erbschaft ausschlägt.
Achtung: Stellen Sie in Ihrem Testament eindeutig klar, dass Sie ein Vorausvermächtnis wünschen. Orientieren Sie sich dabei an dem Formulierungsbeispiel in Kapitel 7 „Testamentsgestaltung bei mehreren Erben“. Andernfalls wird Ihre Anordnung als sogenannte Teilungsanordnung verstanden. Dies hat die Folge, dass der Erbe zwar den Gegenstand erhält, aber dieser auf seinen Erbteil angerechnet wird.
Wenn eine andere Person das Vermächtnis konkretisieren soll
Sie haben auch die Möglichkeit, mehrere Personen oder einen bestimmten Personenkreis als Vermächtnisnehmer einzusetzen. Dabei können Sie anordnen, dass der Beschwerte oder ein anderer Dritter aus diesem Personenkreis denjenigen bestimmt, der das Vermächtnis erhalten soll. Ohne Ihre Bestimmung ist der Beschwerte berechtigt, den Vermächtnisnehmer zu bestimmen.
Der Personenkreis muss bestimmbar sein. Benennen Sie die Personen möglichst genau. Ausreichend ist auch die Bestimmung der Mitglieder eines bestimmten Vereins oder die Mitarbeiter Ihrer Firma. Legen Sie fest, nach welchen Kriterien der Vermächtnisnehmer ausgesucht werden
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