Das aktuelle Handbuch Testament
Erbfolge statt, so tritt die Anwachsung unter den eingesetzten Erben nur ein, soweit sie auf einen gemeinschaftlichen Erbteil eingesetzt sind.
(3) Der Erblasser kann die Anwachsung ausschließen.
§ 2096 Ersatzerbe
Der Erblasser kann für den Fall dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen (Ersatzerbe).
Was ist ein Vermächtnis ?
Als Vermächtnis werden sowohl die Anordnung des Erblassers in seinem Testament als auch das daraus hervorgehende Recht des Bedachten bezeichnet. Ziel des Vermächtnisses ist es, dem Bedachten einen einzelnen Gegenstand oder sonstigen Vermögenswert zukommen zu lassen, ohne dass dieser Erbe werden soll.
Ein Vermächtnis können Sie in jeder Form von letztwilligen Verfügungen als auch in einem Erbvertrag anordnen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Vermächtnis und Auflage. Nur das Vermächtnis gibt dem Bedachten einen eigenen einklagbaren Anspruch.
Vermächtnisnehmer kann sowohl jede natürliche Person (also jeder Mensch) als auch juristische Person (Firmen, Vereine, Gesellschaften, Stiftungen etc.) sein. Anders als beim Erben ist es nicht erforderlich, dass er im Zeitpunkt des Erbfalls schon gezeugt ist. Es kann also auch ein lang ersehntes Enkelkind mit einem Vermächtnis bedacht werden. Der Vermächtnisnehmer muss aber zum Zeitpunkt des Erbfalls noch leben. Entsprechend muss die juristische Person (zum Beispiel Gesellschaft) beim Erbfall noch bestehen.
Praxis-Tipp:
Überlegen Sie gut, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist, einen sogenannten Nachvermächtnisnehmer einzusetzen. Der Nachvermächtnisnehmer bekommt das Vermächtnis , wenn der ursprüngliche Vermächtnisnehmer beim Erbfall nicht mehr lebt bzw. nicht mehr existiert. Vielleicht wollen Sie ja der ganzen Familie des Bedachten etwas Gutes tun. Setzen Sie keinen Nachvermächtnisnehmer ein, würde das Vermächtnis in diesen Fällen erlöschen.
Wichtig:
Der Vermächtnisnehmer kann zugleich auch Erbe sein. Typischer Fall ist das Vorausvermächtnis, das nicht auf den Erbteil angerechnet werden soll.
Das Vermächtnis muss derjenige herausgeben oder erfüllen, der dadurch beschwert ist. Das kann der Erbe oder ein anderer Vermächtnisnehmer sein. Ist im Testament kein Beschwerter bestimmt, trifft es den Erben.
Was kann „vermacht“ werden?
Gegenstand eines Vermächtnisses kann alles sein. Das Vermächtnis muss für den Vermächtnisnehmer nur ein Vermögensvorteil sein. Auf Dauerhaftigkeit kommt es dabei nicht an.
Das können Sie beispielsweise vermachen:
einzelne Gegenstände (auch Geld, Aktien etc.)
eine Sachgesamtheit (z. B. „alle Haushaltsgegenstände“, den Betrieb)
Tiere
Nutzungsrechte (z. B. das Wohnrecht)
Forderungsverzicht (z. B. die Rückzahlung eines vom Erblasser ausgezahlten Darlehens wird dem Vermächtnisnehmer erlassen)
Rechte (z. B. Urheberrechte)
Achtung : Der Vermächtnisnehmer übernimmt grundsätzlich auch die Belastungen, die dem vermachten Gegenstand anhaften, wie zum Beispiel die Grundstückshypothek. Sie können aber auch anordnen, dass das Vermächtnis frei von Belastungen sein soll. Dann muss der Erbe dafür sorgen, dass die Belastung am Gegenstand beseitigt wird, etwa durch Zahlung der Hypothekenschuld.
Verschiedene Arten von Vermächtnissen
Stück- und Gattungsvermächtnis
Wahlvermächtnis
Verschaffungsvermächtnis
Gemeinschaftliches Vermächtnis
Zweckvermächtnis
Schuldbefreiungsvermächtnis
Voraus
Dreißigster
Stück- und Gattungsvermächtnis
Beim Stückvermächtnis werden ein oder mehrere konkrete Gegenstände vermacht. Beim Gattungsvermächtnis ist der zugewandte Gegenstand nur der Art nach bestimmt, zum Beispiel eine Kiste Rotwein oder ein Bild von Dali.
Wahlvermächtnis
Sie können auch anordnen, der Vermächtnisnehmer solle aus mehreren Gegenständen wahlweise einen als Vermächtnis erhalten.
Beispiel:
Der Vermächtnisnehmer darf sich ein Bild aus Ihrer Sammlung aussuchen.
Sie sollten in Ihrem Testament anordnen, ob der Beschwerte oder der Vermächtnisnehmer auswählen darf. Sie können auch jemand anderem, zum Beispiel einem alten Familienfreund, die Wahl übertragen. Mag dieser die Wahl nicht treffen, darf der Beschwerte wählen. Sie können natürlich auch einen Ersatzmann für die Wahl bestimmen. Haben Sie dazu gar nichts angeordnet, darf der Beschwerte wählen.
Verschaffungsvermächtnis
Das Verschaffungsvermächtnis ist auf einen Gegenstand gerichtet, der nicht zum Nachlass gehört. Mit dem
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