Das aktuelle Handbuch Testament
Vermögen wird mit dem ererbten Vermögen zu einem neuen Vermögen (daher der Begriff „Einheitslösung“).
Das Gesetz geht davon aus, dass dies dem typischen Willen der Ehegatten entspricht. Das gemeinsam aufgebaute Vermögen soll zunächst dem überlebenden Ehegatten und dessen Alterssicherung dienen. Die Schlusserben (meistens die Kinder) sollen nur erben, was nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten als Vermögen übrig bleibt. Zur Klarstellung sollten Sie die Voll- und Schlusserbfolge aber ausdrücklich im Testament festlegen.
Muster für ein Berliner Testament
Unser letzter Wille
Wir, Marlene Reich, geboren am …, und Martin Reich, geboren am …, beide derzeit wohnhaft in …, setzen uns gegenseitig als alleinige Vollerben unseres gesamten Vermögens ein.
Schlusserben des länger Lebenden von uns werden unsere Kinder David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, und Daniel, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zu gleichen Teilen.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
München, den 18. Januar 2012
Martin Reich
Ihre persönliche Musterformulierung
----
----
----
----
----
----
----
----
Was Ehegatten sonst noch regeln können
Vorerbschaft und Nacherbschaft mit Trennungslösung
Wiederverheiratungsklausel
Pflichtteilsklausel
Pflichtteilsklausel beim Berliner Testament
Pflichtteilsklausel beim Ehegattentestament mit Vorerbschaft und Nacherbschaft
Vorerbschaft und Nacherbschaft mit Trennungslösung
Weniger üblich, aber genauso möglich ist ein Ehegattentestament mit Vor- und Nacherbschaft. Dabei bleibt das Eigenvermögen des überlebenden Ehegatten vom geerbten Vermögen getrennt (daher Trennungslösung). Eine solche Regelung ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn die Erbmasse für den Nacherben erhalten werden soll.
Wichtig:
Sie sollten genau anordnen, ob der überlebende Ehegatte befreiter oder nicht befreiter Vorerbe werden soll.
Muster für ein Ehegattentestament mit Trennungslösung
Unser letzter Wille
Wir, Marlene Reich, geboren am …, und Martin Reich, geboren am …, beide derzeit wohnhaft in …, setzen uns gegenseitig als alleinige Vorerben unseres gesamten Vermögens ein. Der überlebende Ehegatte ist von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit, soweit dies möglich und zulässig ist.
Nacherben werden unsere Kinder David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, und Daniel, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zu gleichen Teilen. Die Nacherbschaft tritt mit dem Tod des länger lebenden Ehegatten ein. Die Nacherben werden gleichzeitig Vollerben.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
München, den 18. Januar 2012
Martin Reich
Ihre persönliche Musterformulierung
----
----
----
----
----
----
----
----
Praxis-Tipp:
Das Ehegattentestament mit Trennungslösung ist steuerrechtlich ungünstig. Die Erbschaftsteuer fällt nämlich sowohl beim Anfall der Vorerbschaft als auch beim Anfall der Nacherbschaft an.
Die Trennungslösung ist auch dem Familienfrieden oftmals abträglich. Wegen den Verfügungsbeschränkungen des Vorerbens kann es leicht zu Streitigkeiten mit dem Nacherben kommen. Prüfen Sie deshalb genau, ob Sie wirklich die Trennungslösung wählen wollen.
Wiederverheiratungsklausel
Beim Ehegattentestament dient die Wiederverheiratungsklausel regelmäßig dem Schutz der Schluss- bzw. Nacherben. Dessen Erbschaft soll nicht dadurch verringert werden, dass weitere pflichtteilsberechtigte Ehegatten hinzukommen. Eine sinnvolle Regelung ist es, dem überlebenden Ehegatten ein Vermächtnis für den Fall einer erneuten Heirat aufzubürden. Als Vermächtnisnehmer werden die Nach- bzw. Schlusserben eingesetzt. Die Höhe des Vermächtnisses kann zum Beispiel nach dem Betrag bestimmt werden, der dem Nachlasswert abzüglich des Pflichtteils bzw. des gesetzlichen Erbteils des Ehegatten entspricht. Es ist anzuordnen, wann das Vermächtnis fällig sein soll.
Achtung : In der Wiederverheiratungsklausel wird unter anderem geregelt, ob die Bindung der wechselbezüglichen Verfügungen auch im Fall der Wiederverheiratung gelten soll. Ist dies nicht geregelt, gilt im Zweifel keine Bindungswirkung.
Pflichtteilsklausel
Durch die Pflichtteilsklausel verhindern Sie, dass ein Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteil vom überlebenden Ehegatten verlangt.
Pflichtteilsklausel beim Berliner Testament
Beim Berliner Testament wird der überlebende Ehegatte alleiniger Vollerbe. Die Kinder sind damit für den ersten Erbfall enterbt. Als Enterbte haben sie das
Weitere Kostenlose Bücher