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Das Intercom-Komplott

Das Intercom-Komplott

Titel: Das Intercom-Komplott Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Eric Ambler
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solchen Dienst einrichtet,
    wer für solche Dienste anwirbt oder ihnen Vorschub leistet,
    wird mit Gefängnis oder mit Buße bestraft.
     
    2. Die Korrespondenz und das Material werden eingezogen.
     
    Rudolph Rössler, der bemerkenswerte Spion des Zweiten Weltkriegs, der unter dem Decknamen ›Lucy‹ gearbeitet hatte, war 1953 nach diesem Paragraphen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit geltend gemacht, Rössler habe die schweizerische Neutralität dadurch verletzt, daß er von Luzern aus für den tschechischen Nachrichtendienst den Interessen der Vereinigten Staaten, Großbritanniens, Frankreichs, Westdeutschlands und Dänemarks entgegengearbeitet hatte.
    Carter hatte sich natürlich nie auf eine Spionagetätigkeit dieser Art eingelassen, dennoch gehörte er einem Nachrichtendienst an, der nach diesem Paragraphen 301 illegal war, und wenn die Nutznießer auch keine ausländischen Staaten waren, so doch die Geschädigten. Zweifellos war er selbst der Meinung, er habe ohne böse Absicht und unwissend gehandelt, jedenfalls wäre er sich nicht bewußt gewesen, gegen die Gesetze zu verstoßen, und da gegen ihn nie ein Verfahren eröffnet wurde, wird man ihm dies wohl geglaubt haben. Und doch ist anzunehmen, daß man ihm nur schwerlich Glauben schenkte. Er selbst gibt zu, daß er nach dem vierten Bulletin den Verdacht hegte, man benutze Intercom dazu, Geheimnisse zu verbreiten. Angesichts dieses Eingeständnisses erscheint seine Verärgerung ungerechtfertigt, wenn nicht gar geheuchelt. Der wahre Grund liegt wahrscheinlich darin, daß er sich selbst über seine eigene Torheit ärgerte. Er verstand nicht, daß er sich in eine Verschwörung hatte verwickeln lassen, er hatte zuerst den Kopf verloren und dann ganz bewußt eine monumentale Indiskretion begangen.
    Die Schweizer lassen sich nicht gern daran erinnern. daß ihr Land einer der beliebtesten Tummelplätze von Spionen der ganzen Welt ist, und wenn die nationale Sicherheit der Schweiz nicht direkt betroffen ist, werden Spionagefälle kaum einmal ausführlich in der Presse erwähnt. Spionageskandale, die in anderen westlichen Ländern die Titelseiten der Zeitungen füllen würden, werden hier – wenn überhaupt – nur kurz und auf einer der hinteren Seiten erwähnt. Solche Dinge gelten hier als äußerst unerfreulich. Nichts hätte die schweizerische Polizei und die Behörden, die sich mit der Gegenspionage beschäftigen, mehr gegen Carter voreinnehmen können als die Aufregung, die er in der internationalen Presse hervorrief. Die Rechercheure, die ihre Ermittlungen in der Regel in aller Stille und geschützt von den Barrieren der Geheimhaltung abwickeln, sahen sich unvermittelt dem Ansturm zudringlicher ausländischer Reporter und der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ausgesetzt.
    Doch auch andere Schwierigkeiten ergaben sich. Carters kühne Vermutung eines terroristischen Komplotts zwischen CIA und KGB war von einigen französischen und deutschen Zeitungen, die auch in der Schweiz verbreitet werden, ernst genommen worden. Bald kamen erboste diplomatische Proteste und Dementis. Und die Folge davon war, daß auch die ermittelnden Behörden gezwungen waren, sich mit diesen Vermutungen zu beschäftigen.
    Während es leicht ist, eine Story als Unsinn abzutun, weil sie schlicht unvernünftig ist, fällt es doch oft schwer, dies auch zu beweisen. Und wenn dieser Beweis auch gelingt, bleiben doch immer einige wenige, die auch durch Beweise einfach nicht zu überzeugen sind. Das Ärgerliche an Carters Geschichte war natürlich, daß einige Dinge wahr waren. Er hatte einige unangenehme Begegnungen sowohl mit der CIA als auch mit dem KGB hinter sich – und das aus Gründen, die einen gleichen Ursprung hatten: die Veröffentlichung der SESAM-Bulletins. Für einen Mann mit seiner Phantasie, der sich zudem in einer Periode äußerster Anspannung befand, war es vielleicht nur natürlich zu vermuten, daß CIA und KGB zusammenarbeiten mußten. Und trotzdem war es leichtsinnig von ihm, seinen Verdacht in einer Weise hinauszuposaunen, die annehmen ließ, daß er die reine Wahrheit verkündete. Die Leute von der Gegenspionage nahmen natürlich an, daß er mehr wußte, als er zugeben wollte. Das Ergebnis war, daß es sie einige Zeit kostete, die Fakten in seiner Story vom schmückenden Beiwerk zu trennen. Seine Bereitschaft, zur Aufklärung des Falles mit beizutragen, war alles andere denn überschwenglich. Der kanadische Konsularbeamte, der sechs Tage nach dem

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