Das Kapital (Gesamtausgabe)
zunächst davon ab, wie die zuschüssigen Kapitalanlagen zwischen den bessern und besten Bodenarten sich verteilen, stets vorausgesetzt, daß die Produktivität des Kapitals auf jeder Bodenart proportionell zu seiner Größe wächst.
Wäre der Fall des Produktionspreises geringer, so wäre weniger zuschüssiges Kapital erfordert, um dieselbe Geldrente zu produzieren. Wäre <712> die Zufuhr, die nötig ist, um A außer Bebauung zu werfen - und es hängt dies ab nicht nur von dem Produkt per Acre von A, sondern auch von dem proportionellen Anteil, den A von der ganzen bebauten Fläche einnimmt -, wäre also die hierfür nötige Zufuhr größer, also auch die erforderliche Masse von Zuschußkapital auf besserm Boden als A, so wären bei sonst gleichbleibenden Verhältnissen Geldrente und Kornrente noch mehr gewachsen, obgleich beide auf dem Boden B wegfielen.
Wäre das wegfallende Kapital von A = 5 Pfd.St. gewesen, so wären für diesen Fall die beiden zu vergleichenden Tabellen: II und IVd. Das Gesamtprodukt wäre gewachsen von 20 auf 30 qrs. Die Geldrente wäre nur halb so groß, 18 Pfd.St. statt 36 Pfd.St.; die Kornrente wäre dieselbe =12 qrs.
Könnte auf D ein Gesamtprodukt von 44 qrs. = 66 Pfd.St. mit einem Kapital von = 271/2 Pfd.St. produziert werden - entsprechend dem alten Satz für D, von 4 qrs. auf 21/2 Pfd.St. Kapital -, so käme das Gesamtrental wieder auf die Höhe von II, und die Tabelle stände so:
Bodenart
Kapital
Produkt
Kornrente
Geldrente
Pfd.St.
qrs.
qrs.
Pfd.St.
B
5
4
0
0
C
5
6
2
3
D
271/2
44
22
33
Total
371/2
54
24
36
Die Gesamtproduktion wäre 54 qrs. gegen 20 qrs. in Tabelle II, und die Geldrente wäre dieselbe, = 36 Pfd.St.
Das Gesamtkapital aber wäre 371/2 Pfd.St., während es bei Tabelle II = 20 war. Das vorgeschoßne Gesamtkapital hätte sich beinahe verdoppelt, während die Produktion sich fast verdreifachte; die Kornrente hätte sich verdoppelt, die Geldrente wäre dieselbe geblieben. Fällt also der Preis infolge der Anlage von zuschüssigem Geldkapital, bei gleichbleibender Produktivität, auf die bessern Rente tragenden Bodenarten, also auf alle über A, so hat das Gesamtkapital die Tendenz, nicht in demselben Verhältnis zu wachsen, wie Produktion und Kornrente; so daß durch Wachsen der Kornrente der durch den fallenden Preis entstehende Ausfall in der Geldrente wieder ausgeglichen werden kann. Dasselbe Gesetz zeigt sich auch darin, daß das vorgeschoß-
ne Kapital größer sein muß im Verhältnis, wie es mehr auf C als auf D, auf den minder Rente tragenden, als auf den mehr Rente tragenden Boden angewandt wird. Es ist einfach dies: damit die Geldrente dieselbe bleibt 1185
DAS KAPITAL
oder steigt, muß ein <713> bestimmtes zusätzliches Quantum Surplusprodukt produziert werden, und dies erheischt um so weniger Kapital, je größer die Fruchtbarkeit der Surplusprodukt abwerfenden Ländereien.
Wäre die Differenz zwischen B und C, C und D noch größer, so wäre noch weniger Zuschußkapital erheischt. Das bestimmte Verhältnis hängt ab 1. von dem Verhältnis, worin der Preis fällt, also von der Differenz zwischen B, dem jetzt rentelosen, und A, dem früher rentelosen Boden; 2. von dem Verhältnis der Differenzen zwischen den bessern Bodenarten von B aufwärts; 3. von der Masse des neu angelegten zuschüssigen Kapitals und 4. von seiner Verteilung auf die verschiednen Bodenqualitäten.
In der Tat sieht man, daß das Gesetz nichts ausdrückt als das bereits beim ersten Fall Entwickelte: daß, wenn der Produktionspreis gegeben ist, welches auch immer seine Größe, infolge zuschüssiger Kapitalanlage die Rente steigen kann. Denn infolge des Herauswerfens von A ist nun eine neue Differentialrente I mit B als dem jetzt schlechtesten Boden und 11/2 Pfd.St. per qr. als dem neuen Produktionspreis gegeben. Es gilt dies für die Tabellen IV so gut wie für Tabelle II. Es ist dasselbe Gesetz, bloß daß Boden B statt A und der Produktionspreis von 11/2 Pfd.St. statt dem von 3 Pfd.St. als Ausgangspunkt genommen ist.
Die Sache hat hier nur diese Wichtigkeit: Soweit soundso viel zuschüssiges Kapital nötig war, um das Kapital von A dem Boden zu entziehn und die Zufuhr ohne es zu befriedigen, zeigt sich, daß dies von gleichbleibender, steigender oder fallender Rente per Acre, wenn nicht auf allen Ländereien, so doch auf einigen und für den Durchschnitt der bebauten Ländereien, begleitet sein kann. Man hat gesehn, daß sich Kornrente und Geldrente nicht
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