Das Kapital (Gesamtausgabe)
Produkts = P + 0. Sie zahle vielmehr auch eine Rente = r. In diesem Falle folgt zweierlei.
Erstens : der Preis des Bodenprodukts der Klasse A wäre nicht reguliert durch seinen Produktionspreis, sondern enthielte einen Überschuß über diesen, wäre = P + r. Denn die kapitalistische Produktionsweise in ihrer
<757> Normalität vorausgesetzt, also vorausgesetzt, daß der Überschuß r, den der Pächter an den Grundeigentümer zahlt, weder einen Abzug vom Arbeitslohn, noch vom Durchschnittsprofit des Kapitals darstellt, kann er ihn nur dadurch zahlen, daß sein Produkt sich über dem Produktionspreis verkauft, ihm also einen Surplusprofit abwerfen würde, hätte er nicht diesen Überschuß in der Form der Rente an den Grundeigentümer abzutreten. Der regulierende Marktpreis des gesamten, auf dem Markt befindlichen Produkts aller Bodenarten wäre dann nicht der Produktionspreis, den das Kapital überhaupt in allen Produktionssphären abwirft, d.h. ein Preis gleich den Auslagen plus dem Durchschnittsprofit, sondern er wäre der Produktionspreis plus der Rente, P + r, nicht P. Denn der Preis des Bodenprodukts der Klasse A drückt überhaupt die Grenze des regulierenden allgemeinen Marktpreises aus, des Preises, zu dem das Gesamtprodukt geliefert werden kann, und reguliert sofern den Preis dieses Gesamtprodukts.
Dennoch wäre aber zweitens in diesem Fall, obgleich der allgemeine Preis des Bodenprodukts wesentlich modifiziert würde, das Gesetz der Differentialrente in keiner Weise hierdurch aufgehoben. Denn wenn der Preis des Produkts der Klasse A, und damit der allgemeine Marktpreis, = P + r, so wäre der Preis der Klassen B, C, D etc. ebenfalls = P + r. Aber da für Klasse B P - P´ = d, so wäre (P + r) - (P´ + r) ebenfalls = d und für C P
- P´´ = (P + r) -(P´´ + r) = 2d, wie endlich für D P - P´´´ = (P + r) - (P´´´ + r) 3d usw. Die Differentialrente wäre also nach wie vor dieselbe und wäre durch dasselbe Gesetz geregelt, obgleich die Rente ein von diesem Gesetz unabhängiges Element enthielte und gleichzeitig mit dem Preis des Bodenprodukts einen allgemeinen Zuwachs erführe. Es folgt daher, daß, wie es sich immer mit der Rente der unfruchtbarsten Bodenarten verhalten mag, das Gesetz der Differentialrente nicht nur davon unabhängig ist, sondern auch die einzige Weise, die Differentialrente selbst ihrem Charakter gemäß aufzufassen, darin besteht, die Rente der Bodenklasse A =
0 zu setzen. Ob diese nämlich = 0 oder > 0, ist gleichgültig, soweit die Differentialrente in Betracht kommt, und kommt in der Tat nicht in Rechnung.
Das Gesetz der Differentialrente ist also von dem Ergebnis der folgenden Untersuchung unabhängig.
Fragt man nun weiter nach der Grundlage der Voraussetzung, daß das Produkt der schlechtesten Bodenart A keine Rente zahlt, so lautet die Antwort notwendig so: Wenn der Marktpreis des Bodenprodukts, sage des Getreides, eine solche Höhe erreicht hat, daß ein zusätzlicher Vorschuß von Kapital, in der Bodenklasse A angelegt, den gewöhnlichen Produktions- <758> preis zahlt, also dem Kapital den gewöhnlichen Durch-1214
DAS KAPITAL
schnittsprofit abwirft, so genügt diese Bedingung für Anlage des Zusatzkapitals auf der Bodenklasse A. D.h.
diese Bedingung genügt dem Kapitalisten, um neues Kapital mit dem gewöhnlichen Profit anzulegen und in der normalen Weise zu verwerten.
Es ist hier zu bemerken, daß auch in diesem Fall der Marktpreis höher stehn muß als der Produktionspreis von A. Denn sobald die zusätzliche Zufuhr geschaffen, ist offenbar das Verhältnis von Nachfrage und Zufuhr verändert. Früher war die Zufuhr ungenügend, jetzt ist sie genügend. Der Preis muß also fallen. Um fallen zu können, muß er höher gestanden haben als der Produktionspreis von A. Aber der unfruchtbarere Charakter der neu in Bebauung getretnen Klasse A bewirkt, daß er nicht wieder so niedrig fällt, als zur Zeit, wo der Produktionspreis von Klasse B den Markt regulierte. Der Produktionspreis von A bildet die Grenze, nicht für das temporäre, sondern für das relativ permanente Steigen des Marktpreises. - Ist dagegen der neu in Bebauung gesetzte Boden fruchtbarer als die bisher regulierende Klasse A und dennoch nur hinreichend zur Deckung der zusätzlichen Nachfrage, so bleibt der Marktpreis unverändert. Die Untersuchung, ob die unterste Bodenklasse eine Rente zahlt, fällt aber auch in diesem Fall mit der hier zu führenden zusammen, denn auch hier würde die Voraussetzung, daß
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