Das Kapital (Gesamtausgabe)
welches einfach hingestellt dieses ist: Gesetzt, der Marktpreis des Getreides (das uns in dieser Untersuchung alles Bodenprodukt vertritt) reiche hin, daß Teile der Bodenklasse A in Anbau genommen werden könnten und daß das auf diesen neuen Feldern angelegte Kapital den Produktionspreis des Produkts herausschlüge, d.h. Kapitalersatz plus Durchschnittsprofit.
Ge- <762> setzt also, die Bedingungen für die normale Verwertung von Kapital auf Bodenklasse A seien vorhanden. Genügt dies? Kann dies Kapital dann wirklich angelegt werden? Oder muß der Marktpreis so weit steigen, daß auch der schlechteste Boden A eine Rente abwirft? Schreibt also das Monopol des Grundeigentümers der Anlage des Kapitals eine Schranke vor, die vom rein kapitalistischen Standpunkt aus nicht vorhanden wäre ohne die Existenz dieses Monopols? Aus den Bedingungen der Fragestellung selbst geht hervor, daß, wenn z.B. auf den alten Pachtungen zusätzliche Kapitalanlagen existieren, die bei dem gegebnen Markt-1216
DAS KAPITAL
preis keine Rente, sondern nur den Durchschnittsprofit abwerfen, dieser Umstand keineswegs die Frage löst, ob nun Kapital auf Bodenklasse A, die ebenfalls den Durchschnittsprofit abwerfen würde, aber keine Rente, nun wirklich angelegt werden kann. Dies ist ja gerade die Frage. Daß die zusätzlichen Kapitalanlagen, die keine Rente abwerfen, nicht den Bedarf befriedigen, ist bewiesen durch die Notwendigkeit der Herbeiziehung des neuen Bodens der Klasse A. Wenn die zusätzliche Bebauung des Bodens A nur stattfindet, soweit dieser Rente abwirft, also mehr als den Produktionspreis, so sind nur zwei Fälle möglich. Entweder der Marktpreis muß so stehn, daß selbst die letzten zusätzlichen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen Surplusprofit abwerfen, werde dieser nun vom Pächter oder vom Grundbesitzer eingesteckt. Diese Steigerung des Preises und dieser Surplusprofit der letzten zusätzlichen Kapitalanlagen wäre dann Folge davon, daß der Boden A nicht bebaut werden kann, ohne Rente abzuwerfen. Denn genügte für eine Bebauung der Produktionspreis, das Abwerfen des bloßen Durchschnittsprofits, so wäre der Preis nicht so weit gestiegen, und die Konkurrenz der neuen Ländereien wäre schon eingetreten, sobald sie bloß diese Produktionspreise abwürfen. Mit den zusätzlichen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen, die keine Rente abwürfen, würden dann Kapitalanlagen auf Boden A konkurrieren, die ebenfalls keine Rente abwürfen. - Oder aber, die letzten Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen werfen keine Rente ab, aber dennoch ist der Marktpreis hoch genug gestiegen, daß Boden A in Anbruch genommen werden kann und Rente abwirft. In diesem Fall war die zusätzliche Kapitalanlage, die keine Rente abwirft, nur möglich, weil der Boden A nicht bebaut werden kann, bis der Marktpreis ihm erlaubt, Rente zu zahlen. Ohne diese Bedingung wäre seine Kultur schon bei einem niedrigern Preisstand eingetreten; und jene spätern Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen, die den hohen Marktpreis brauchen, um den gewöhnlichen Profit ohne Rente abzuwerfen, hätten nicht stattfinden können. Bei dem hohen Marktpreis werfen sie ja nur den Durchschnittsprofit ab. Bei <763> einem niedrigeren, der mit der Kultur des Bodens A als dessen Produktionspreis regulierend geworden wäre, hätten sie diesen Profit also nicht abgeworfen, hätten also unter der Voraussetzung überhaupt nicht stattgefunden. Die Rente des Bodens A wür-de so zwar eine Differentialrente bilden, verglichen mit diesen Kapitalanlagen auf den alten Pachtungen, die keine Rente abwerfen. Aber daß die Bodenflächen von A eine solche Differentialrente bilden, ist nur die Folge davon, daß sie überhaupt nicht der Bebauung zugänglich werden, es sei denn, daß sie eine Rente abwerfen; daß also die Notwendigkeit dieser an und für sich durch keine Differenz der Bodenarten bedingten Rente stattfindet und die Schranke bildet für die mögliche Anlage zusätzlicher Kapitale auf den alten Pachtungen. In beiden Fällen wäre die Rente des Bodens A nicht einfache Folge des Steigens der Getreidepreise, sondern umgekehrt: der Umstand, daß der schlechteste Boden Rente abwerfen muß, damit seine Bebauung überhaupt erlaubt wird, wäre die Ursache des Steigens der Getreidepreise bis zu dem Punkt, wo diese Bedingung erfüllt werden kann.
Die Differentialrente hat das Eigentümliche, daß das Grundeigentum hier nur den Surplusprofit abfängt, den sonst der Pächter einstecken würde
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