Das Kapital (Gesamtausgabe)
Profitrate ihm zugewiese-nen. Es folgt hieraus, daß der Preis der Agrikulturprodukte über ihrem Produktionspreis stehn kann, ohne daß er ihren Wert erreicht. Es folgt ferner, daß bis zu einem gewissen Punkt eine dauernde Preissteigerung der Agrikulturprodukte stattfinden kann, bevor ihr Preis ihren Wert erreicht hat. Es folgt ebenso, daß nur infolge des Monopols des Grundeigentums der Wertüberschuß der Agrikulturprodukte über ihren Produktionspreis zu einem bestimmenden Moment ihres allgemeinen Marktpreises werden kann. Es folgt endlich, daß in diesem Fall nicht die Verteuerung des Produkts Ursache der Rente, sondern die Rente Ursache der Verteuerung des Produkts ist. Wenn der Preis des Produkts der Flächeneinheit des schlechtesten Bodens = P +
r, so steigen alle Differentialrenten um die entsprechenden Multipeln von r, da nach der Voraussetzung P + r der regulierende Marktpreis wird.
Wäre die Durchschnittszusammensetzung des nicht agrikolen gesell- <772> schaftlichen Kapitals = 85c +
15v und die Rate des Mehrwerts 100%, so wäre der Produktionspreis = 115. Wäre die Zusammensetzung des agrikolen Kapitals = 75c + 25v, so wäre der Wert des Produkts, bei derselben Rate des Mehrwerts, und der regulierende Marktwert = 125. Gliche sich das agrikole mit dem nicht agrikolen Produkt zum Durchschnittspreis aus (wir setzen der Kürze halber das Gesamtkapital in beiden Produktionszweigen gleich), so wäre der Gesamtmehrwert = 40, also 20% auf die 200 Kapital. Das Produkt des einen wie des andern würde zu 120
verkauft. Bei einer Ausgleichung zu den Produktionspreisen würden also die durchschnittlichen Marktpreise des nicht agrikolen Produkts über und die des agrikolen Produkts unter ihren Wert zu stehn kommen. Würden die Agrikulturprodukte zu ihrem vollen Wert verkauft, so ständen sie um 5 höher und die Industrieprodukte um 5 niedriger als bei der Ausgleichung. Erlauben die Marktverhältnisse nicht, die Agrikulturprodukte 1221
DAS KAPITAL
zu ihrem vollen Wert, zum ganzen Überschuß über den Produktionspreis zu verkaufen, so steht die Wirkung zwischen beiden Extremen; die Industrieprodukte würden etwas über ihrem Wert und die Ackerbauprodukte etwas über ihrem Produktionspreis verkauft.
Obgleich das Grundeigentum den Preis der Bodenprodukte über ihren Produktionspreis hinaustreiben kann, hängt es nicht von ihm, sondern von der allgemeinen Marktlage ab, wie weit der Marktpreis über den Produktionspreis hinaus sich dem Wert annähert und in welchem Maß also der über den gegebnen Durchschnittsprofit hinaus in der Agrikultur erzeugte Mehrwert sich entweder in Rente verwandelt oder aber in die allgemeine Ausgleichung des Mehrwerts zum Durchschnittsprofit eingeht. Auf jeden Fall ist diese absolute, aus dem Überschuß des Werts über den Produktionspreis entspringende Rente bloß ein Teil des agrikolen Mehrwerts, Verwandlung dieses Mehrwerts in Rente, Abfangung desselben durch den Grundeigentümer; ganz wie die Differentialrente entspringt aus Verwandlung von Surplusprofit in Rente, Abfangung desselben durch das Grundeigentum, bei allgemein regulierendem Produktionspreis. Diese beiden Formen der Rente sind die einzig normalen. Außerhalb derselben kann die Rente nur auf eigentlichem Monopolpreis beruhen, der weder vom Produktionspreis noch vom Wert der Waren, sondern vom Bedürfnis und der Zahlungsfä-
higkeit der Käufer bestimmt ist und dessen Betrachtung in die Lehre von der Konkurrenz gehört, wo die wirkliche Bewegung der Marktpreise untersucht wird.
Wäre aller zum Ackerbau brauchbare Boden eines Landes verpachtet - die kapitalistische Produktionsweise und normale Verhältnisse allgemein <773> vorausgesetzt -, so gäbe es keinen Boden, der nicht Rente abwür-fe, aber es könnte Kapitalanlagen, einzelne Teile des auf den Boden angelegten Kapitals geben, die keine Rente abwürfen; denn sobald der Boden verpachtet ist, hört das Grundeigentum auf, als absolute Schranke für die nötige Kapitalanlage zu wirken. Als relative Schranke wirkt es auch dann noch insofern fort, als der Heimfall des dem Boden einverleibten Kapitals an den Grundeigentümer dem Pächter hier sehr bestimmte Schranken zieht. Nur in diesem Fall würde sich alle Rente in Differentialrente verwandeln, nicht in Differentialrente, bestimmt durch die Differenz in der Bonität des Bodens, sondern durch die Differenz zwischen den, nach den letzten Kapitalanlagen auf einen bestimmten Boden sich ergebenden Surplusprofiten und der Rente,
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