Das Kapital (Gesamtausgabe)
Produktionspreise einem Teil der Kapitalisten geben würden, und die nun vom Grundeigentümer angeeignet werden. Hier hat also die Rente ihre bestimmte Wertgrenze in den Abweichungen der individuellen Profitraten, welche die Regulierung der Produktionspreise durch die allgemeine Profitrate hervorbringt. Setzt das Grundeigentum der Ausgleichung der Warenwerte zu Produktionspreisen Hindernisse in den Weg und eignet sich absolute Rente an, so ist diese begrenzt durch den Überschuß des Werts der Bodenprodukte über ihren Produktionspreis, also durch den Überschuß des in ihnen enthaltnen Mehrwerts über die durch die allgemeine Profitrate den Kapitalen zufallende Profitrate. Diese Differenz bildet dann die Grenze der Rente, die nach wie vor nur einen bestimmten Teil des gegebnen und in den Waren enthaltnen Mehrwerts bildet.
Findet endlich die Ausgleichung des Mehrwerts zum Durchschnittsprofit in den verschiednen Produktionssphären ein Hindernis an künstlichen oder natürlichen Monopolen, und speziell am Monopol des Grundeigentums, so daß ein Monopolpreis möglich würde, der über den Produktionspreis und über den Wert der Waren stiege, auf die das Monopol wirkt, <869> so würden die durch den Wert der Waren gegebnen Grenzen dadurch nicht aufgehoben. Der Monopolpreis gewisser Waren würde nur einen Teil des Profits der andern Warenproduzenten auf die Waren mit dem Monopolpreis übertragen. Es fände indirekt eine örtliche Störung in der Verteilung des Mehrwerts unter die verschiednen Produktionssphären statt, die aber die Grenze dieses Mehrwerts selbst unverändert ließe. Ginge die Ware mit Monopolpreis in den notwendigen Konsum des Arbeiters ein, so würde sie den Arbeitslohn erhöhn und dadurch den Mehrwert vermindern, falls der Arbeiter nach wie vor den Wert seiner Arbeitskraft bezahlt erhielte. Sie könnte den Arbeitslohn unter den Wert der Arbeitskraft herabdrücken, aber dies nur, soweit jener über der Grenze seines physischen Minimums stände. In diesem Falle würde der Monopolpreis durch Abzug am realen Arbeitslohn (d.h. der Masse der Gebrauchswerte, die der Arbeiter durch dieselbe Masse Arbeit erhielte) und an dem Profit der andern Kapitalisten bezahlt. Die Grenzen, innerhalb deren der Monopolpreis die normale Regulierung der Warenpreise affizierte, wären fest bestimmt und genau berechenbar.
Wie also die Teilung des neu zugesetzten und überhaupt in Revenue auflösbaren Werts der Waren in dem Verhältnis zwischen notwendiger und Mehrarbeit, Arbeitslohn und Mehrwert, ihre gegebnen und regulierenden Grenzen findet, so wieder die Teilung des Mehrwerts selbst in Profit und Grundrente in den Gesetzen, die die Ausgleichung der Profitrate regeln. Bei der Spaltung in Zins und Unternehmergewinn bildet der Durchschnittsprofit selbst die Grenze für beide zusammen. Er liefert die gegebne Wertgröße, worin sie sich zu teilen haben und allein teilen können. Das bestimmte Verhältnis der Teilung ist hier zufällig, d.h. ausschließlich durch Konkurrenzverhältnisse bestimmt. Während sonst die Deckung von Nachfrage und Zufuhr gleich ist der Aufhebung der Abweichung der Marktpreise von ihren regulierenden Durchschnittspreisen, d.h.
der Aufhebung des Einflusses der Konkurrenz, ist sie hier das allein Bestimmende. Aber warum? Weil derselbe Produktionsfaktor, das Kapital, den ihm zufallenden Teil des Mehrwerts unter zwei Besitzer desselben Produktionsfaktors zu teilen hat. Daß aber hier keine bestimmte, gesetzmäßige Grenze für die Teilung des Durchschnittsprofits stattfindet, hebt seine Grenze als Teil des Warenwerts nicht auf; sowenig wie der Umstand, daß zwei Associés eines Geschäfts, durch verschiedne äußere Umstände bestimmt, den Profit ungleich teilen, die Grenzen dieses Profits irgendwie affiziert.
Wenn also der Teil des Warenwerts, worin sich die dem Wert der Produktionsmittel neu zugesetzte Arbeit darstellt, sich zersetzt in verschiedne Teile, die in der Form von Revenuen gegeneinander selbständige Gestalten <870> annehmen, so sind deswegen keineswegs Arbeitslohn, Profit und Grundrente nun als die konstituierenden Elemente zu betrachten, aus deren Zusammensetzung oder Summe der regulierende Preis (natural price, prix nécessaire ) der Waren selbst entspränge; so daß nicht der Warenwert, nach Abzug des konstanten Wertteils, die ursprüngliche Einheit wäre, die in diese drei Teile zerfällt, sondern umgekehrt der Preis jedes dieser drei Teile
Weitere Kostenlose Bücher