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Das Kapital (Gesamtausgabe)

Das Kapital (Gesamtausgabe)

Titel: Das Kapital (Gesamtausgabe) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Karl Marx , Friedrich Engels
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Zufluchtsstätten der "Überzähligen" und damit das bisherige Sicherheitsventil des ganzen Gesell-schaftsmechanismus. Mit den materiellen Bedingungen und der gesellschaftlichen Kombination des Produktionsprozesses reift sie die Widersprüche und Antagonismen seiner kapitalistischen Form, daher gleichzeitig die Bildungselemente einer neuen und die Umwälzungsmomente der alten Gesellschaft.[322]
    [322] Robert Owen, der Vater der Kooperativfabriken und -boutiquen, der jedoch, wie früher bemerkt, die Illusionen seiner Nachtreter über die Tragweite dieser isolierten Umwandlungselemente keineswegs teilte, ging nicht nur tatsächlich in seinen Versuchen vom Fabriksystem aus, sondern er-klärte es auch theoretisch für den Ausgangspunkt der sozialen Revolution. Herr Vissering, Professor der politischen Ökonomie an der Universität zu Leyde, scheint so etwas zu ahne, wenn er in seinem
    "Handboek van Praktishe Staathuishoudkunde", 1860-1862, welches die Plattheiten der Vulgärökonomie in entsprechendster Form vorträgt, für Handwerksbetrieb gegen große Industrie eifert. – {Zur 4. Aufl. – Der "neue juristische Rattenkönig" (S.264[1*]), den die englische Gesetzgebung vermittelst der einander widersprechenden Factory Acts, Factory Acts Extension Act und Workshops' Act ins Leben gerufen, wurde endlich unerträglich, und so kam im Factory and Workshop Act 1878 eine Kodifikation der ganzen betreffenden Gesetzgebung zustande. Eine ausführliche Kritik dieses jetzt gültigen Industriekodex Englands kann hier natürlich nicht gegeben werden. Daher mögen folgende Notizen genügen: Der Akt umfaßt 1. Textilfabriken. Hier bleibt so ziemlich alles beim alten: erlaubte Arbeitszeit für Kinder über 10 Jahren: 5 1/2 Stunden täglich, oder aber 6 Stunden, und dann den Samstag frei; junge Personen und Frauen: 10 Stunden an fünf Tagen, höchstens 6 1/2 am Samstag. –
    2. Nicht-Textilfabriken. Hier sind die Bestimmungen deren von Nr. 1 mehr angenäher als früher, aber noch immer bestehn manche, den Kapitalisten günstige Ausnahmen, die in manchen Fällen durch Spezial-
    [1*] Siehe vorl. Band, S.318
    {527}
    10. Große Industrie und Agrikultur
    Die Revolution, welche die große Industrie im Ackerbau und den sozialen Verhältnissen seiner Produktionsagenten hervorruft, kann erst später dargestellt werden. Hier genügt kurze Andeutung eineger vorwegge-nommenen Resultate. Wenn der Gebrauch der Maschinerie im Ackerbau großenteils frei ist von den physischen Nachteilen, die sie dem Fabrikarbeiter zufügt[323], wirkt sie hier noch intensiver und ohne Gegenstoß auf die "Überzähligmachung" der Arbeiter, wie man später im Detail sehn wird. In den Grafschaften Cambridge und Suffolk z.B. hat sich das Arela des bebauten Landes seit den letzten zwanzig Jahren sehr ausgedehnt, während die Landbevölkerung in derselben periode nicht nur relativ, sondern absolut abnahm. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ersetzten Agrikultur-Maschinen einstweilen nur virtuell Arbeiter, d.h., sie erlauben dem Produzenten Bebauung einer größren Fläche, verjagen aber nicht wirklich erlaubnis des Ministers des Innern noch ausdehnbar sind. – 3. Workshops, definiert ungefähr wie im frühern Akt; soweit Kinder, jugendliche Arbeiter oder Frauen darin beschäftigt, sind Workshops den nicht-textilen Fabriken so ziemlich gleichgestellt, doch wieder mit Erleichterungen im einzelnen. – 4.
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    DAS KAPITAL
    Workshops, in denen keine Kinder oder jugendliche Arbeiter, sondern nur Personen beiderlei Geschlechts über 18 Jahren beschäftigt werden; für diese Kategorie gelten noch weitre Erleichterungen.
    – 5. Domestic Workshops, wo nur Familienglieder in der Familienwohnung beschäftigt werden; noch elastischere Bestimmungen und gleichzeitig die Beschränkung, daß der Inspektor ohne besondre misisterielle oder richterliche Erllaubnis nur solche Räume betreten darf, die nicht zugleich als Wohnräume benutzt werden, und endlich die unbedingte Freigebung von Strohflechterei, Spitzenklöppelei und Handschuhmacherei innerhalb der Familie. Bei allen Mängeln ist der Akt immer noch, neben dem schweizerischen Bundesfabrikgesetz vom 23. März 1877, weitaus das beste Gesetz über den Gegenstand. Eine Vergleichung desselben mit dem erwähnten schweizerischen Bundesge-setz ist von besondrem Interesse, weil sie die Vorzüge wie die Nachteile der beiden gesetzgeberi-schen Methoden – der englischen, "historischen", von Fall zu Fall eingreifenden, und der

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