Das Spektrum der Toten
gekommen. Sie war um Hüfte und Oberschenkel gebunden. Die inneren Organe in der Brusthöhle wiesen keine bedeutsamen krankhaften Veränderungen auf. Als die Bauchhöhle geöffnet wurde, entwich ein auffallend süßlicher alkoholischer Dunst. Die Därme und Dickdarmschlingen waren stark gebläht.
In der gesamten Bauchhöhle fand sich schmutziggrüner, süßlichfäkulent riechender Darminhalt. In der linken Bauchhälfte lag eine Speiseölflasche, die noch Reste von Speiseöl enthielt. Die Flasche war mit einem Kindersauger verschlossen, der Sauger mit einer Hanfschnur am Flaschenhals befestigt. Das andere Ende der 30 cm langen Schnur lief in einer Schlinge aus. Der Darm war zweimal durchstoßen, das Gewebe hier abgestorben. Im hochgradig entzündeten Rektum war die Schleimhaut beschädigt.
Todesursache war eine kotige Bauchfellentzündung. Sie war entstanden, als der Mann mit der Flasche rektale Masturbation betrieb. Die Schnur hatte anscheinend dazu gedient, die Flasche wieder herauszuziehen; das jedoch war misslungen. Die Flasche war zu weit in den After eingeführt worden, bis in den Dickdarm gelangt und hatte diesen durchstoßen.
Dem Bericht über zwei tödliche Unglücksfälle durch rektale Manipulationen schließt sich ein weiterer über einen Mord an.
»Tötung durch Stich in den After« überschrieb Dr. Schollmeyer vom Institut für gerichtliche Medizin und Kriminalistik, Jena, seinen Befund.
Die Mutter eines sechs Monate alten männlichen Säuglings kehrte eines Vormittags von ihren Besorgungen zurück. Das Kind lag mit gering vorgestülptem Enddarm und Blut in den Windeln in seinem Bettchen. Sie brachte den Jungen sofort in die Klinik. Hier wurde das ausgetretene Darmstück wieder in seine normale Lage zurückversetzt. Aber bereits in der nächsten Nacht verstarb das Kind, vermutlich an Herz-KreislaufVersagen.
Bei der Sektion jedoch stellte sich als Todesursache eine eitrige Bauchfellentzündung heraus. Diese war die Folge einer Durchbohrung des Dickdarms. Außerdem fanden sich noch weitere Verletzungen im Bauchraum.
Die Verletzungen ließen sich vorerst nicht erklären; fest stand lediglich, dass sie durch äußere Einwirkung vielleicht durch ein Fieberthermometer - entstanden sein mussten.
»Bei der gerichtsmedizinischen Begutachtung und Nachsektion«, schrieb Dr. Schollmeyer, »… gingen wir von folgender Überlegung aus: Die Verletzungen ließen sich durch eine gerade Linie verbinden und wiesen eindeutig auf zu Lebzeiten entstandene Verwundungen hin.« Sie seien dem Kind durch ein dünnes stabartiges Instrument beigebracht worden, das mindestens 22 cm lang war.
Bei der Suche nach dem Täter wurde auch der 24jährige Vater des Kindes vernommen. Unter dem Druck der gerichtsmedizinischen Beweislage gab er schließlich zu, dem Säugling eine 34 cm lange Stricknadel in das Rektum eingeführt zu haben, um ihn zu töten. Das Kind sollte langsam und unauffällig sterben.
Dr. Schollmeyer fügte hinzu, jeder Gewaltverbrecher suche äußere Verletzungen an seinem Opfer zu vermeiden, um einen unnatürlichen Tod zu verbergen und eine Obduktion zu verhindern.
Tötung durch Stich in den After, so ein anderer Rechtsmediziner, sei im übrigen eine »recht alte Methode«. Sie sei bereits im Jahre 1327 nachweislich bei der Ermordung des englischen Königs Edward II. angewandt worden.
Für den Täter ist es das Optimum, das Opfer an den inneren Organen zu schädigen, damit der Tod eintritt, ohne dass äußerlich Veränderungen wahrnehmbar sind. Diese Bedingung ist z. B. bei der Giftbeibringung in der Regel gegeben. Weit seltener dürfte das Einbringen von Fremdkörpern in das Körperinnere sein, bei dem äußerlich keine Verletzungen entstehen. Dies ist nur dann möglich, wenn hierzu die natürlichen Körperöffnungen benutzt werden.
Nachbemerkung des Autors
Dieses Buch ist keine wissenschaftliche Abhandlung, sondern ein Bericht über Kriminalfälle aus vorwiegend rechtsmedizinischer Sicht. Hinsichtlich des Rohmaterials ist der Autor den im Text genannten Rechtsmedizinern, Psychiatern, Kriminalisten und Kriminologen zu Dank verpflichtet.
Wesentliche Quellen dieses Buches waren: Archiv für Kriminologie, Kriminalistik und forensische Wissenschaften, Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin, Kriminalistische Monatshefte, Das Verbrechen in Hypnose und seine Aufklärungsmethoden von Ludwig Mayer, Abhandlungen zur gerichtlichen Medizin und Kriminalistik (Friedrich-SchillerUniversität, Jena;
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