Der 8. Februar (German Edition)
Versicherungen und die Bausparguthaben der Bausparkassen wurden ebenfalls im Verhältnis 10:1 umgestellt, die laufenden Beiträge dagegen blieben im Verhältnis 1:1 bestehen. Verbindlichkeiten des Reichs und gleichgestellte Verbindlichkeiten wurden nicht umgestellt, erloschen jedoch noch nicht.
Bereinigung der Bilanzen
Die Bilanzen des Bankensystems waren durch das Erlöschen der Altgeldguthaben und die Unverwendbarkeit der Reichsverbindlichkeiten unausgeglichen. Zur Deckung der Verbindlichkeiten und zur Schaffung eines Eigenkapitals erhielten die Geschäftsbanken bei den Landeszentralbanken einen bestimmten Teil der umgewandelten Altgeldguthaben gut geschrieben. Dabei wurde die Erstausstattung angerechnet. Soweit die Aktiven der Geschäftsbanken zuzüglich der Guthaben bei den Landeszentralbanken nicht die tatsächlichen Verbindlichkeiten und ein angemessenes Eigenkapital deckten, wurden sie durch „Ausgleichsforderungen“ gegen die öffentliche Hand aufgestockt.
Die Bilanzen der Versicherungsunternehmen und der Bausparkassen wurden ähnlich bereinigt. Auch ihnen standen Ausgleichsforderungen zu.
Durch das Bilanzgesetz vom 21. August 1948 wurde den Unternehmen die Erstellung einer „DM-Eröffnungsbilanz“ vorgeschrieben. Die Bilanzkontinuität musste nicht gewahrt werden. So konnten die meisten Unternehmen infolge von Höherbewertung und Offenlegung stiller Reserven ihr Kapital im Verhältnis 1:1 umstellen.
Währungsreform in Berlin
Der Sonderstatus Berlins ließ eine DM-Einführung im Gleichklang mit den drei Westzonen nicht zu. Gegen den in Vier-Mächte-Gesprächen aufgetauchten Vorschlag, eine gemeinsam kontrollierte Währung in der geteilten Stadt einzuführen, votierte am 22. Juni 1948 die sowjetische Seite. Marschall Wassili Danilowitsch Sokolowski, ordnete namens der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) dem Berliner Oberbürgermeister in Befehl Nr. 111 an, die für den 23. Juni 1948 geplante Währungsreform in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in allen vier Berliner Sektoren zu vollziehen. Die westlichen Stadtkommandanten erklärten postwendend diese Anweisung auf ihrem Stadtgebiet für unwirksam. Am 24. Juni wurde sodann die DM, zur Unterscheidung als in der Stadt ausgegebene Währung mit einem »B«-Stempel markiert, in den drei westlichen Sektoren ausgehändigt. Tags darauf waren nunmehr zwei Währungen in den Stadtbezirken im Umlauf.
Die Sowjetunion reagierte daraufhin mit der Blockade der Landwege zwischen den Westzonen und den Westsektoren Berlins in der Nacht zum 24. Juni 1948. Die Blockade der Westsektoren blieb erfolglos und wurde am 12. Mai 1949 aufgegeben, da die Westalliierten durch den Aufbau der Berliner Luftbrücke die Versorgung der Westsektoren sicherstellen konnten.
Das Verbot des DM-Besitzes im Ostsektor und in der SBZ verbunden mit einer Strafandrohung erwies sich als löchrig. Die Westalliierten hielten die DM gewollt knapp. Löhne und Gehälter in West-Berlin wurden (von Ausnahmen abgesehen) maximal zu einem Viertel in DM beglichen. Für bewirtschaftete Lebensmittel, Mieten, Strom, Gas und alle städtischen Abgaben blieb es bei der Bezahlung per Ostmark. Es entwickelte sich bald eine Art innerstädtischer Devisenhandel im Schwarzmarkt. Die Westalliierten ließen daher Wechselstuben zu, die ab 2. August den Geschäftsbetrieb aufnahmen. Die ersten Tauschkurse kamen auf der Basis 1 DM = 2,20 Ostmark zustande und veränderten sich später auf eine Bandbreite von vier bis sieben Ostmark. Am 20. März 1949 bereiteten die Westalliierten der Phase zweier Währungen auf ihrem Gebiet das Ende und erklärten die DM zum alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel im Westteil der Stadt.
Beurteilung der Währungsreform
Steuerung der Geldmenge
Mit der Währungsreform von 1948 wurde die Geldmenge durch die Umstellung wirkungsvoll verringert. „Durch diese Maßnahme ist der Bestand der RM nach einer Berechnung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich insgesamt im Verhältnis 1:12,6 in DM umgewandelt worden. Die Geldfunktionen traten wieder in Kraft, und die Zentralbank kontrollierte die Geldschöpfung. Vom 27. Juni bis 8. August 1948 war die Geldschöpfung nur in bescheidenem Umfang durch Wechselkredite möglich und nahm erst ab Oktober 1948 wieder größeren Umfang an.
Die Güterrationierung und der Preisstopp wurden bereits am 24. Juni 1948 teilweise aufgehoben, endgültig allerdings erst 1950 bzw. 1952. Auch der Lohnstopp erlosch am 3.
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