Der 8. Februar (German Edition)
deutschen Experten erarbeitet, die die Leitlinien für die Währungsumstellung im Frühjahr 1948 unter strengster Geheimhaltung in den Gebäuden der heutigen Fritz-Erler-Kaserne zu Rothwesten (Landkreis Kassel) beschlossen.
Durchführung der Währungsumstellung
Die Bevölkerung wurde am 18. Juni 1948 durch den Rundfunk und über Aushänge über die anstehende Währungsreform und den Ablauf informiert. Der 18. Juni war ein Freitag. Die Umstellung erfolgte somit an einem Wochenende.
Der Währungsumtausch vollzog sich in fünf Etappen:
Ab 21. Juni 1948 wurde die DM alleingültiges Zahlungsmittel
Bevölkerung, Wirtschaft und öffentliche Hand erhielten eine Sofortausstattung
Das bare Altgeld (RM, Rentenmark, Marknoten der alliierten Militärbehörden) musste auf ein Konto eingezahlt werden
Der Anspruch auf Umstellung der gesamten Reichsmarkkonten musste geltend gemacht werden
Prüfung und Umstellung der Reichsmarkkonten auf DM.
Das neue Geldvolumen lag in den Monaten nach der Währungsreform bei etwa 13 Mrd. DM (M3, Bar- und Buchgeld).
Die Erstausstattung mit der D-Mark
Mit dem Stichtag der Währungsreform erloschen alle alten Zahlungsmittel außer dem Kleingeld bis 1 RM, das zu einem Zehntel seines Nennwertes vorerst noch gültig blieb; gleiches galt für Briefmarken. Die Zeit bis zur allgemeinen Umstellung wurde überbrückt durch die Sofortausstattung der Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichen Hand mit Deutscher Mark.
Jeder natürlichen Person wurde in zwei Schritten sofort – im Normalfall am 20. Juni – ein „Kopfgeld“ von 40,– DM und einen Monat später 20,– DM bar ausgezahlt. Bei der späteren Umwandlung der Reichsmark wurden diese 60 DM angerechnet.
Unternehmen, Personenvereinigungen, Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe erhielten auf Antrag bei ihrer „Abwicklungsbank“ einen „Geschäftsbetrag“ von 60 DM je Arbeitnehmer als „Vorgriff" auf die „späteren Ansprüche aus dem Umtausch von Altgeld“.
Die Erstausstattung der öffentlichen Hand erfolgte für die Länder und kommunalen Gebietskörperschaften durch die Landeszentralbanken, für die Bahn- und Postverwaltungen durch die Bank Deutscher Länder. Der Bund existierte noch nicht. Die Länder und kommunalen Gebietskörperschaften erhielten eine durchschnittliche Monatsisteinnahme, die Bahn- und Postverwaltungen die Hälfte einer durchschnittlichen Monatsisteinnahme (Berechnungszeitraum jeweils vom 1. Oktober 1947 bis 31. März 1948).
Den Geschäftsbanken wurden von den Landeszentralbanken vorläufig 1 % ihrer Reichsbankverbindlichkeiten aus Kundenkonten gutgeschrieben (1. DVO zum WG, § 8).
Umstellung der Reichsbankkonten
Bis zum Stichtag 26. Juni 1948 mussten alle natürlichen und juristischen Personen - ausgenommen die Geldinstitute - bei einer Hauptumtauschstelle der Abwicklungsbank ihr Baraltgeld abliefern und ihre gesamten Altgeldguthaben anmelden, sonst verfielen sie. Dort wurde nach Genehmigung durch das Finanzamt das Gesamtgeld über ein „Reichsbank-Abwicklungskonto“ umgestellt.
Bei den natürlichen Personen wurde vom Gesamtaltgeld zunächst der neunfache Kopfbetrag abgezogen. Der Rest wurde zu je 50 % auf ein Freikonto und 50 % auf ein Festkonto umgestellt. Kurze Zeit später wurde das Festkonto aufgelöst, indem 70 % seines Betrages vernichtet, 20 % auf Freikonto und 10 % auf Anlagekonto übertragen wurde. Letztlich ergab sich so ein faktisches Umstellungsverhältnis von zunächst 10:0,65. Im Jahr 1957 wurden Sparguthaben, die bereits am 1. Januar 1940 bestanden, durch das Altsparergesetz auf 20 % des Nennwertes in Reichsmark aufgestockt, so dass im Ergebnis ein Umstellungsverhältnis von RM zu DM in Höhe von 5:1 bestand.
Bei den Wirtschaftsunternehmen wurde vom Altgeld der zehnfache Geschäftsbetrag abgezogen und die Umstellung danach wie bei den natürlichen Personen vorgenommen. Die Altgeldguthaben der Banken sowie der öffentlichen Hand erloschen.
Umstellung sonstiger Forderungen und Verbindlichkeiten
Für die Umstellung galt:
abgeschlossene Verbindlichkeiten wurden mit einem Kurs 10 Reichsmark (RM) zu 1 DM (10:1) umgestellt;
laufende Verbindlichkeiten wie Löhne, Renten, Pensionen, Pachten und Mieten im Kurs 1:1;
Bargeld und letztlich auch Sparguthaben wurden zum Kurs 100 RM zu 6,50 DM umgetauscht.
Schuldverschreibungen, Hypotheken und sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten wurden im Verhältnis 10:1 umgestellt. Die Prämienreserven der privaten
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