Der Finanzer
Oberbehörde,
er war es, der sich bemühte, der Witwe die Pension zu erwirken, trotzdem der Verunglückte das Dienstdezennium nicht
erreichen gekonnt.
Das Gesuch mußte abschlägig beschieden werden aus prinzipiellen Gründen. Das Dienstdezennium ist nicht
erreicht, klar lauten die diesbezüglichen Vorschriften. Vergeblich bemühte sich der Kommissär um Anerkennung
des Paragraphen zehn, des sogenannten Unglücksparagraphen, wonach die Pension gewährt wird ohne Rücksicht auf
die Dienstzeit, wenn ein Finanzer im Kampfe mit Schmugglern oder durch sonstige Gewalttätigkeit dienstuntauglich
geworden sei. Das Ministerium vermochte aber nicht anzuerkennen, daß ein Sturm auf dem Bodensee eine
Gewalttätigkeit sei, und deshalb wurde auch dieses Gesuch abgewiesen.
Witwe und Waisen erhielten nicht einen Kreuzer Unterstützung. Und die wenigen, von karg besoldeten Finanzern
aufgebrachten Groschen konnten nicht lange vorhalten.
Stück um Stück aus dem kleinen Haushalt mußte verkauft werden; die Not zog grinsend ein bei Zenzi und den
Waisen, wiewohl die Witwe fleißig sich mühte, den Lebensunterhalt zu verdienen.
Einen letzten Versuch wagte der Kommissär: ein Majestätsgesuch. Lange blieb ein Bescheid aus. Und als er kam,
wurde der armen Finanzerwitwe eine Gnadengabe von täglich fünfzehn Kreuzern und für jedes Kind bis zum
vollendeten zwölften Jahre fünf Kreuzer täglich bewilligt.
Zenzi war auch für diese kleine Gabe dankbar und kämpfte weiter als Witwe eines – Finanzers.
* * *
Ende
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